Re: Antwort BNA
ZitatOriginal geschrieben von tommi.m
Ist ein Portierungsentgelt bei Nichterfüllung der vertraglich zugesicherten Leistungen noch zulässig.
Mein Bauchgefühl sagt eigentlich nein.
Aber wie will man die Portierung durchbringen ohne zu zahlen? Solange du nicht zahlst (nicht genug Guthaben auf der Karte hast, wird Telogic die Portierung ablehnen.
Willst du Telogic auf kostenfreie Herausgabe verklagen? Ich habe keine Ahnung, ob das von Erfolg gekrönt sein wird. Aber bis ein Gericht das entschieden hätte, ist Telogic (vermutlich) schon längst vom Markt verschwunden und die Nummer schon lange weg.