ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von iStephan
Vor allen Dingen keine herkömmliche Portierung in Auftrag geben....
Das liefe auf eine (verbotene) Deaktivierungsgebühr hinaus... denn den Anlaß zur Portierung gab ja der Anbieter gerade durch Verweigerung von Leistungen.
Wenn die angeblich nicht mehr insolvent sind, müsste man sie auf Erbringung von Leistungen verklagen.
Nach dem Sachstand ("Verbindung .. unterbrochen"; SIMs deaktiviert) können sie die Leistung aber nicht mehr erbringen. Ich bin ratlos.
Wenn Leistungen nicht mehr erbracht werden können, ist in anderen Bereichen des Wirtschaftslebens Schadenersatz fällig. Selbst wenn der in den AGB begrenzt worden sein sollte, ist meines Erachtens mindestens die "Aushändigung" der Rufnummer als Naturalien-Schadenersatz fällig (meine Meinung.)
Wenn das Aushändigen der Nummer zur Pflicht und Schuldigkeit des Zombie-Anbieters gehört, dann sehe ich nicht ein wieso ich so tun soll als wäre nichts gewesen und selber auf eigene Rechnung eine Portierung anleiern.
Full ACK, das sehe ich genauso. Ich fände es nicht mehr als recht und billig,
- entweder die Rufnummer kostenlos portieren zu können,
- oder kostenlos von solomo zu einem anderen Anbieter portiert zu werden (siehe Vorgehen bei WilhelmTel).
Immerhin empfiehlt solomo in seinem heutigen Kunden-eMail alternative Anbieter, die sämtlich 25 EUR Extraguthaben für das Mitbringen der Rufnummer gewähren, und versucht sich so "gefühlt kostenneutral" aus der Affäre zu ziehen.
Gleichwohl: ‚Schadenersatz‘ ist in diesem Fall nicht per ‚Persilschein‘ möglich, sondern müßte konkret nachgewiesen werden.
Gruß,
0151