Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Entgegen anderer Aussagen im Thread (von Leuten die es u.U. durchaus besser wissen als ich) wäre meine Präferenz in so einem Fall, die Forderung von Telogic wegen MNP-Portierung gegen meine Forderung aus Gesprächsguthaben aufzurechnen, also auch formell die Aufrechnung zu erklären - in Deutschland muss man das extra erklären, siehe Aufrechnung , und dann nur die Differenz zu überweisen.

    An sich eine gute Idee. Eine Aufrechnung ist im Insolvenzeröffnungsverfahren noch zulässig. Es scheitert aber daran, dass du keine fällige Forderung auf Rückzahlung des Guthaben hast, mit der du aufrechnen kannst. Vor Kündigung des Vertragsverhältnisses kannst du keine Rückzahlung des Guthabens verlangen und nach Kündigung musst du den Verzicht auf das Restguthaben erklären, um die Nummer portieren zu können.

    Zitat

    Original geschrieben von movil_libre
    Welche Chancen habe ich denn, wenn ich jetzt meine Speach Rufnummer zu einem anderen Anbieter Portiere, die restlichen 115 Euro ausgezahlt zu bekommen? Schließlich heißt vorläufige Insolvenz ja nur, dass ein Insolvenzantrag dem Insolvenzrichter vorliegt, er aber noch keine positivie oder negative Entscheidung zu einem Insolvenzverfahren abgegeben hat.

    Davon, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) kann man ausgehen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird dann nur noch abgelehnt, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken. Und dann sind deine 115 € erst recht weg.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Das stehe ich gerade auf dem Schlauch. Woraus schließt du das?
    Die Bankverbindung, wo man die Portierungsgebühr hin überweisen soll, ist doch eine ganz andere als die oben genannte Solomo- Bankverbindung.


    AGB
    5. Einrichtung eines Benutzerkontos
    Im Rahmen der Bestellung und/oder Aktivierung einer von solomo vermarkteten SIM-Karte legt solomo für jeden Kunden ein individuelles Benutzerkonto für das Online-Kundencenter an. ...


    7.2.1 Vertragspartner des Endkunden für sämtliche Mobilfunkdienstleistungen in den Tarifen solomo pro und solomo 0/8/5-Cent ist die vistream GmbH. (Da steht aber nichts von Kontenführung durch Telogic)


    Ich bin selbst verwirrt. Die feinen Unterschiede zwischen Solomo und vistream waren mir seinerzeit nicht bewusst. Evtl. kann Solomo wg. Regreß auch ins Strudeln geraten, denn Transparenz in den AGB ist was anderes.
    Und - wenn der Adressat einer Überweisung Solomo lautet, das Geld aber auf einem Telogic-Konto landet ist das natürlich Mist. Es hätte doch sein können, das Solomo das Guthaben verwaltet und nur mit Telogic abrechnet.
    Ist mir langsam egal. Bei mir sind es nur ca. 3,50€ Verlust. Auf die Portierung werde ich wohl verzichten und nur noch per Voicemail meine neue Telefonnr. für Spezialfälle publik machen. Es war glücklicherweise nur eine Nummer für "besondere Fälle".

  • Das ist die Bankverbindung für SIM- Guthaben (also Guthaben zum normalen telefonieren, SMS schreiben, Daten):
    Empfänger Telogic Germany GmbH
    Kontonummer 118 16 53
    Bankleitzahl (BLZ) 440 501 99
    Bank / Kreditinstitut Sparkasse Dortmund


    Das ist die Bankverbindung für Online- Guthaben,
    Empfänger solomo GmbH
    Kontonummer 58 56 4468
    Bankleitzahl 440 100 46
    Bankname Postbank Dortmund


    Und das die Verbindung für Portierungsgebühren:
    Empfänger Dr. Schulte-Kaubrügger / Telogic Germany GmbH
    Kto. 645 8307 323
    BLZ 441 600 14
    Dortmunder Volksbank eG


    Ist es jetzt klarer?
    Normales Guthaben wurde schon immer an Vistream oder jetzt an Telogic überweisen. Damit hatte solomo nichts zu tut. Wegen Insolvenz ist diesen Guthaben nicht sicher.


    Solomo bekam das Guthaben für spezielle Dienste. http://faq.solomo.org/index.ph…&cat=36&id=162&artlang=de Wenn man noch solches Online- Guthaben hat, dann wird man es wohl auch zurückbekommen, da nicht solomo insolvent ist, sondern Telogic.


    Und getrennt von normalen SIM- Guthaben muss man jetzt die Portierungsgebühren auf ein neues Konto einzahlen (das vom Insolvenzverwalter?), damit dieses nicht in die Insolvenzmasse fließt.

  • Ich werde erst Geld für eine Portierung überweisen, wenn es eine konkrete Bestätigung gibt, dass diese Portierung dann auch zeitnah erfolgen wird. Momentan ist es mir einfach noch zu heikel.

  • Wenn die Nummer portiert wurde, wird die Solomo- Karte deaktiviert und dann ist das Restguthaben weg. Wenn überhaupt, dann werde ich eine Rufnummernportierung erst dann angehen, wenn mein Guthaben so gut wie aufgebraucht ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    An sich eine gute Idee. Eine Aufrechnung ist im Insolvenzeröffnungsverfahren noch zulässig. Es scheitert aber daran, dass du keine fällige Forderung auf Rückzahlung des Guthaben hast, mit der du aufrechnen kannst. Vor Kündigung des Vertragsverhältnisses kannst du keine Rückzahlung des Guthabens verlangen und nach Kündigung musst du den Verzicht auf das Restguthaben erklären, um die Nummer portieren zu können.


    Klingt interessant, allerdings heisst die Verzichtserklärung doch nur aus historischen Gründen so, oder?
    Früher "verzichtete" man tatsächlich auf Guthaben. Nach den sattsam bekannten einschlägigen verbraucherfreundlichen Gerichtsurteilen wonach Prepaid-Guthaben nicht mehr verfallen darf, hat das Wort "Verzichtserklärung" nur noch die Bedeutung, dass der Endkunde auf die weitere Bereitstellung von Mobilfunkleistungen, also die Erfüllung des Vertrages verzichtet. (was er/sie ja leichten Herzens tut bei Kündigung).


    Damit ist es nur noch eine leicht g'schamige Umschreibung für "Kündigung" geworden.
    Da die Portierung ja eine gewisse Zeit vor / nach Kündigung noch möglich ist, wäre es - unter der Prämisse dass die Aufrechnung tatsächlich im Insolvenzeröffnungsverfahren zulässig wäre wie du schreibst - durchaus denkbar,


    1. zu kündigen
    2. eine Forderung auf GH-Rückzahlung entstehen zu lassen
    3. eine oder einige juristische Sekunden später separat eine Portierung zu beantragen
    4. eine Schuld über die MNP-Gebühr entstehen zu lassen
    5. aufzurechnen
    6. die Differenz zu begleichen.


    In dieser Reihenfolge.


    Btw., ich konnte heute vormittag zwei Gespräche aus dem Telekom-Netz annehmen, jedoch keine Gespräche nach 0800 oder Vodafone führen.

  • iStephan
    Das ist vollkommen richtig. Je nach Guthabenstand wäre eine Kündigung samt Aufrechnungserklärung der vorzugswürdige Ansatz. Dabei würde ich sogar außerordentlich aus wichtigem Grunde kündigen nämlich, daß ein Abwarten der Kündigungsfrist im Angesichte der Insolvenz und der damit verbundenen ganz erheblichen Gefahr der unvermittelten Einstellung sämtlicher Leistungen sowie anschließenden möglicherweise wochenlangen Unerreichbarkeit sowie die zeitweisen Störungen unzumutbar ist.
    Überlegenswert ist aber auch, ob man daneben nicht Schadensersatz aufgrund der Schlecht- bzw. Nichtleistung durch Telogic geltend macht und diese Forderung ebenfalls mit der Portierungsgebühr aufrechnet. Man muß allerdings konkret darlegen, welcher Schaden kausal entstanden ist, z.B. Aufwendungen für Beschaffung alternativer SIM-Karte, Differenz zu höheren Verbindungsentgelten alterantiver Anbieter (für tatsächlich geführte Telefonate), Kosten um Kunden und Bekannte über die temporär abweichende Rufnummer zu unterrichten, durch Unerreichbarkeit entgangener Gewinn etc.

  • Da nicht alle "drüben" im Solomo-Blog mitlesen können/wollen hier mal das aktuelle Statement-Update von Telogic an Solomo:
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    Update 15.08.2012 16:05
    Wir haben gerade wieder eine Info bekommen:
    "Wir arbeiten derzeit mit einem potentiellen Investor an einer Weiterführung des Unternehmens. Die Verhandlungen verlaufen bisher sehr positiv. Wenn es in Ihrer Macht liegt, sollten Sie den Endkunden von einer Portierung abraten. Aktuell müssten sie nämlich 25€ auf das Konto des Insolvenzverwalters überweisen. Sonst ist eine Portierung nicht möglich. Das gilt bei Prepaid unabhängig vom aktuellen Guthaben.
    Wir tun derzeit unser Möglichstes, um die Services und die Servicequalität wiederherzustellen und können Sie hiermit nur um etwas Geduld bitten. Ich halte Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden."
    ---


    Ich konnte heute immer noch Verbindungen nach Thailand-Mobil aufbauen und Anrufe ins dt. Festnetz werden auch wieder signalisiert. Außerdem werden immer noch die Geburtstagsfreiminuten von Solomo gewährt. Man muß sich auch mal über die kleinen Dinge des Lebens freuen können..... :o


    stefsch


    Edit: ooops, habe noch gar nicht mitbekommen, dass Teltarif aus dem Statement ´nen ganzen Artikel gezimmert hat :) .

    Achtung, diese Signatur ist nur noch für kurze Zeit erhältlich - Bitte bevorraten sie sich!!!
    Ein Leben ohne Solomo ist möglich, wird aber teurer und weniger komfortabel. - Danke Solomo für fünf schöne und preiswerte Jahre - Ruhe in Frieden

  • Man fragt sich immer, wo diese "potentiellen Investoren" waren, unmittelbar bevor man zum Insolvenzgericht gegangen ist. Zumal hier mit Telogic Dänemark offenbar noch nicht einmal die eigene Muttergesellschaft bereit und in der Lage war, Geld nachzuschießen.

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