Na ja, die Rechnung entbehrt schon nicht einer gewissen Logik :p Das erste Lebensjahr eines am 7. August geborenen Kindes wird (für das Elterngeld) bis zum 6. August des Folgejahres gezählt. Die Stunde der Geburt ist dabei nicht relevant.
Ich verstehe Deinen Ärger, aber Du hast es eben auch bis zur letzten Minute ausreizen wollen, oder?