Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Re: Re: Ausland


    Zitat

    Original geschrieben von wolfgang.g
    In welchen Ländern war das? Wir hatten einmal Schwierigkeiten in F "auf dem Lande" (Netzüberlastung - Weihnachten - da ging auch Orange "original" nicht) - und in Südtirol (schlechte Netzabdeckung); da funktionierten D1 (Original und Klarmobil), Yackie Mobile und GeoSIM auch nicht besser. Entscheidend waren bei der schlechten Versorgung die benutzten Telefone; Nokia 6233 funktionierte entschieden besser als Nodia 6310i und 7110. Einmal funktionierte das Callback nicht, es klappte aber sofort "direkt", d.h. zu EU-Roamingkosten. In A, B und NL hatten wir noch nie Schwierigkeiten.



    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang


    Im Februar ging auf den Kanaren mehrere Tage lang gar nichts, man konnte weder ein noch ausgehend telefonieren. Zusätzlich kommt in unregelmässigen Abständen schon mal "Karte abgewiesen", wenn man das nicht zufällig merkt ist man halt u.U. tagelang nicht erreichbar....aus diesen Gründen ist Solomo für mich als "Erstkarte" untragbar und ich wollte meine Nummer wegportieren, Solomo will mich aber erst nach 3 Monaten gehenlassen :eek: ...was kann man dagegen tun?!

  • Also grundsätzlich kommt ein Vertrag auch dann zustande, wenn einzelne Klauseln oder die gesamten AGB unzulässig sind oder nicht Vertragsbestandteil geworden sind. Etwaige Regelungslücken werden dann durch dispositives Recht (die gesetzl. Bestimmungen) und Vertragsauslegung geschlossen.


    Auf einen Dissens, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führen würde, kannst Du Dich m.E. wegen einer dreimonatigen Kündigungsfrist nicht berufen. Allenfalls liegt ein versteckter Einigungsmangel nach § 155 BGB vor, sodaß hier zumindest der Vertrag mit Ausnahme der Klausel zur Kündigungsfrist Bestand hätte.


    Nun ist es aber so, daß der Vertrag bei Bestellung der solomo SIM nicht mit der solomo GmbH, sondern ausdrücklich (siehe Auszug aus dem Bestellformular unten) mit der vistream GmbH zustande kommt und somit ungeachtet der Frage, ob AGBs eines Dritten einbezogen werden können, jedenfalls die AGB der vistream GmbH als Vertragsgegnerin greifen.


    Zitat

    Das Vertragsverhältnis unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vistream GmbH, die ich hiermit ausdrücklich akzeptiere. Ferner gelten die Datenschutzrichtlinien, die Leistungsbeschreibung und das Fernabsatzgesetz


    Du hast m.E. keine Chance Dich vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis zu lösen und selbst wenn, würde ein rechtliches Vorgehen hier nicht nur wegen des Prozeßrisikos und des geringen Streitwerts, sondern auch wegen der langen Dauer bis zur Verhandlung, die die Kündigungsfrist wahrscheinlich überdauert, kaum Sinn machen.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Re: Re: Re: Ausland


    Zitat

    Original geschrieben von sun37
    ...was kann man dagegen tun?!


    nichts! du hast beim abschluss des vertrages die kündigungsfrist akzeptiert.


    so long&greetz


    JohnnyT


    Ps ich würde dennoch mal kündigen, mich haben sie zum 15.04. nach 1,5 monaten gehen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von KollegeFreizeit
    Rein rechtlich sind die Kunden aller vistream Reseller vistream Kunden, daher auch die vistream AGB.


    Ich habe nie (wissentlich) einen Vertrag mit Vistream abgeschlossen, sondern mich nur bei Solomo angemeldet. Wenn in den AGB tatsächlich stehen sollte, dass ich damit Kunde bei Vistream geworden bin, wäre das "überraschend" und der entsprechende Passus dürfte nach AGB-Gesetz unwirksam sein...

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    .....Du hast m.E. keine Chance Dich vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis zu lösen und selbst wenn, würde ein rechtliches Vorgehen hier nicht nur wegen des Prozeßrisikos und des geringen Streitwerts, sondern auch wegen der langen Dauer bis zur Verhandlung, die die Kündigungsfrist wahrscheinlich überdauert, kaum Sinn machen.


    Erstmal danke für den kompetenten Beitrag. Vor Kurzem hat ja Solomo die Preise zu einigen Zielen erhöht. Ich habe daraufhin dieser Änderung der AGB widersprochen und erhalte gerade von Solomo die Nachricht, man habe mir lediglich eine Preisänderung zu einigen Auslandszielen mitgeteilt, aber keine Änderung der AGB. Stimmt das? :confused: Habe ich jetzt kein Sonderkündigungsrecht?

  • Ohne dem zuzustimmen, kannst du keine solomo SIM-Karte bestellen, wie oben bereits von jemand anderem aufgeführt.


    Außerdem hast du auch zugestimmt die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Offenbar hast du das wohl nicht... ;)


    Da sehe ich geringe bis gar keine Chancen für dich aus der Geschichte (außer auf Kulanzbasis von solomo bzw. vistream) eher rauszukommen.

  • sun37
    Du bist sehr wohl vistream Kunde geworden und wenn Du das Bestellformular und die AGB nicht durchliest, dann ist das Dein Problem - wirksam sind sie trotzdem.
    Das AGB-Gesetz gibt es übrigens seit Januar 2002 nicht mehr, seine Nachfolgeregelungen sind heute in §§ 305-310 BGB zu finden.


    Im Falle einer Schlechtleistung, wie Du sie auf den Kanaren hattest, kannst Du dem Schuldner (vistream) eine angemessene Frist zur Beseitigung der Störung setzen. Wenn diese fruchtlos verstreicht, kannst Du Schadensersatz verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
    Da es aber größte Schwierigkeiten bereitet im Mobilfunkbereich Schlechtleistungen und v.a. die Verantwortlichkeit des Schuldners zu beweisen, wirst Du nichts unternehmen können, wenn Dir vistream nicht engegenkommt. Im übrigen gilt im Telekommunikationsbereich das best-effort-Prinzip, d.h. der Anbieter ist nur zu der Dienstgüte und Verfügbarkeit verpflichtet, die nach Stand der Technik und der Verkehrssitte entsprechend üblich ist. Man kann also nicht wegen jeder Störung oder Einschränkung eine Schlechtleistung annehmen.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
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  • Zitat

    Original geschrieben von sun37
    Erstmal danke für den kompetenten Beitrag. Vor Kurzem hat ja Solomo die Preise zu einigen Zielen erhöht. Ich habe daraufhin dieser Änderung der AGB widersprochen und erhalte gerade von Solomo die Nachricht, man habe mir lediglich eine Preisänderung zu einigen Auslandszielen mitgeteilt, aber keine Änderung der AGB. Stimmt das? :confused: Habe ich jetzt kein Sonderkündigungsrecht?

    Nach einer Auffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen. Allerdings hat ein Gericht im Fall von O2 auch die Gegenauffassung vertreten und entsprechend geurteilt (http://www.teltarif.de/arch/2008/kw12/s29358.html). Allerdings hätte eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB binnen zwei Wochen nach Kenntnisnahme des begründenden Umstands erfolgen müssen. Diese Frist ist vermutlich verstrichen.
    Aber auch hier gilt das vorher Ausgeführte: Ein Rechtsstreit macht hier wenig Sinn und man ist auf das Entgegenkommen des Anbieters angewiesen.


    Einmal von der juristischen Betrachtung abgesehen will ich als jemand, der keine rechtliche Auseinandersetzung mit Telekommunikationsanbietern scheut, darauf hinweisen, daß solomo bzw. vistream ein sehr innovativer, junger Anbieter mit fairen und günstigen Preisen ist und man hier etwas Nachsicht üben sollte und so vistream die Chance gibt, ihre Probleme in den Griff zu bekommen und sich am Markt zu etablieren.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    ....Einmal von der juristischen Betrachtung abgesehen will ich als jemand, der keine rechtliche Auseinandersetzung mit Telekommunikationsanbietern scheut, darauf hinweisen, daß solomo bzw. vistream ein sehr innovativer, junger Anbieter mit fairen und günstigen Preisen ist und man hier etwas Nachsicht üben sollte und so vistream die Chance gibt, ihre Probleme in den Griff zu bekommen und sich am Markt zu etablieren.


    Das sehe ich, bei aller Kritik an Solomo, ähnlich. Um so erstaunter war ich von der dreimonatigen Kündigungsfrist zu erfahren...ist diese Klausel (gerade bei einem Prepaiedanbieter "ohne Vertrag" (im umgangssprachlichen Sinne) nicht als überraschend und damit unwirksam anzusehen?


    Ach ja, Solomo/Vistream räumt in seinen AGB 6 Wochen Widerspruchsfrist bei Änderungen ein.

  • Re: Re: Re: Ausland


    Zitat

    Original geschrieben von sun37
    Im Februar ging auf den Kanaren mehrere Tage lang gar nichts, man konnte weder ein noch ausgehend telefonieren. Zusätzlich kommt in unregelmässigen Abständen schon mal "Karte abgewiesen", wenn man das nicht zufällig merkt ist man halt u.U. tagelang nicht erreichbar....aus diesen Gründen ist Solomo für mich als "Erstkarte" untragbar und ich wollte meine Nummer wegportieren, Solomo will mich aber erst nach 3 Monaten gehenlassen :eek: ...was kann man dagegen tun?!


    ... wie hier schon mehrfach ausgeführt wirst du kaum einen Rechtsanspruch auf Wegportierung vor Ablauf der vertraglichen Frist durchsetzen können, es sei denn, die vertraglich vereinbarte Dienstleistung (Kanaren s.o.) wird trotz Aufforderung auf Nachbesserung nicht erbracht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

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