Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Stimmt - das scheint noch eine Bastellösung bei Toggle zu sein. Dachte nur wg. der speziellen Situation NL-D dran.


    Leider gibt es keine kurzfristige Lösung. Auch eine Rufnummernübertragung zu einem anderen Anbieter dauert Wochen. Und ob Solomo jemals wieder funktionieren wird? Das ist zu bezweifeln. Auch alle Solomo-Karten im Ausland sind nach allen Meldungen nicht mehr einsetzbar.

    Smartphone: O2 Blue All-in-S mit Roaming Flat & WSG
    Ausland: Cerafon, SimQuadrat, Truphone

    Nostagie: Genion, o2o,

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr.Cool
    Auch eine Rufnummernübertragung zu einem anderen Anbieter dauert Wochen.

    Bei Anbietern die noch ordentlich arbeiten nicht. Da sollte die die Kuendigung so innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet sein, und eine Portierung dann so nach weiteren 5 Werktagen ausgefuehrt werden.


    Aber jetzt bei Telogic weis keiner das da auf einem zukommen wuerde.

  • Ja, normalerweise ...
    Ich warte seit 5 Wochen auf die Portierung meiner Telogic-Nummer. :mad: Dabei eine Ablehnung wegen angeblicher Netzbetreiberunstimmigkeit. Neuer Anlauf läuft seit 10 Tagen ohne Ergebnis. Wird bald schneller, wenn nicht mehr so viele Kunden übrig sind, die portieren wollen.

    Smartphone: O2 Blue All-in-S mit Roaming Flat & WSG
    Ausland: Cerafon, SimQuadrat, Truphone

    Nostagie: Genion, o2o,

  • Ohje. Das zieht sich ja wie Kaugummi. :( :o


    Im Internet unter
    https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/fragen.html


    steht:

    Zitat

    3. Welche Informationen sind im Internet zu finden?


    Unter dieser Internetadresse sind ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen aus Insolvenzverfahren zu finden, insbesondere:

    • die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
    • die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
    • der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
    • die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
    • Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses,
    • Terminbestimmungen,
    • Ankündigung der Restschuldbefreiung,
    • Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung



    Da die mögliche "Entscheidung über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens" hier extra als Möglichkeit aufgeführt ist,


    und eine solche aber für Telogic gerade nicht auf Insolvenzbekannmachungen.de zu finden ist, schliesse ich im zulässigen Umkehrschluss zwanglos, dass die vorläufige Insolvenz weiterläuft, Herr Schulte-Kaubrügger bis auf weiteres weiterhin Insolvenzverwalter ist.


    (Meines Wissens ist eine GmbH zwar verpflichtet, "Konkurs anzumelden" aber wenn er das getan hat, ist kein Schuldner verpflichtet, landauf landab eventuelle Gläubiger mit der Lupe zu suchen.)

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    ..., schliesse ich im zulässigen Umkehrschluss zwanglos, dass die vorläufige Insolvenz weiterläuft, Herr Schulte-Kaubrügger bis auf weiteres weiterhin Insolvenzverwalter ist.

    Soll heißen, dass die Portierungsgebühr noch/wieder an den Insovenzverwalter gezahl werden muß :confused:.


    stefsch,
    der zwar noch hofft, sich aber schon mal mit dem Gedanken anfreundet....

    Achtung, diese Signatur ist nur noch für kurze Zeit erhältlich - Bitte bevorraten sie sich!!!
    Ein Leben ohne Solomo ist möglich, wird aber teurer und weniger komfortabel. - Danke Solomo für fünf schöne und preiswerte Jahre - Ruhe in Frieden

  • Nein, ich habe gelesen, dass das Konto des Insolvenzverwalters, auf das man die Portierungsgebühr überweisen musste, erloschen ist. (Ein Kunde, der dorthin überwiesen hatte in der letzten Zeit, bekam das Geld zurücküberwiesen). Die Gebühr wird z.Z. wieder vom Guthaben abgezogen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefsch
    Soll heißen, dass die Portierungsgebühr noch/wieder an den Insovenzverwalter gezahl werden muß :confused:.


    stefsch,
    der zwar noch hofft, sich aber schon mal mit dem Gedanken anfreundet....


    Nein, das wiederum nicht!


    Der Insolvenzverwalter ist laut Beschluss vom 24.Juli ein sogenannter starker Verwalter, § 21 Abs. 2 Nr. 2 mit weitreichenden Befugnissen, so dass er auch ohne das Anderkonto voll seines Amtes walten kann. Kann man im o.g. Beschluss ja nachlesen.


    Insbesondere wenn die sog. Sicherungsmassnahmen aufgehoben sind.


    Wenn man etwas googelt nach Unterschied Aufhebung vs. Einstellung des Insolvenzverfahrens kommt man auf diese:


    http://www.insolvenzrecht.de/k…llung-des-insolvenzverfa/


    http://www.insolvenzrecht.de/k…ung-des-insolvenzverfahr/


    http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=140031,218


    Wenn man sich das zur "Aufhebung" genauer durchliest kommt man automatisch zu dem Ergebnis, dass die Info von Solomo im Forum ("wichtige Hinweise.." thread) und die von Telogic auf der Speach-Seite nicht stimmen können! :rolleyes:


    Denn die Aufhebung kommt nur nach der Schlussverteilung in Betracht, dazu muss aber das Inso.-Verfahren erst regulär eröffnet worden sein! Und davon ist auf Bekanntmachungen nichts zu lesen :rolleyes:


    EDIT: ElaHü:
    Die Insolvenz (auch die vorläufige..) kann selbstredend auch weiterlaufen ohne das dumme Anderkonto. Das war nur wegen der Sicherungsmassnahmen notwendig. Jetzt freilich sind sowieso alle verpflichtenden Geschäfte die der Insolvenzverwalter tätigt, allein aufgrund des Zeitpunkts zeitlich nach Inso-Antrag sowieso 'Masseverbindlichkeiten' und werden bevorzugt behandelt gegenüber den Altschulden.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Da die mögliche "Entscheidung über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens" hier extra als Möglichkeit aufgeführt ist,


    und eine solche aber für Telogic gerade nicht auf Insolvenzbekannmachungen.de zu finden ist, schliesse ich im zulässigen Umkehrschluss zwanglos, dass die vorläufige Insolvenz weiterläuft, Herr Schulte-Kaubrügger bis auf weiteres weiterhin Insolvenzverwalter ist.

    Nein. Die Bestellung eines vorläufgen Insolvenzverwalters gehört zu den vorläufigen Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Abs. 2 InsO. Und diese sind aufgehoben. Also gibt es keinen Insolvenzverwalter mehr. Die Entscheidung über die Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist davon zu trennen.

    Zitat

    Der Insolvenzverwalter ist laut Beschluss vom 24.Juli ein sogenannter starker Verwalter, § 21 Abs. 2 Nr. 2 mit weitreichenden Befugnissen, so dass er auch ohne das Anderkonto voll seines Amtes walten kann. Kann man im o.g. Beschluss ja nachlesen.


    Insbesondere wenn die sog. Sicherungsmassnahmen aufgehoben sind.

    Äh, nein. Wenn die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben sind, kann der Insolvenzverwalter gar nichts mehr machen. Dann ist er nämlich kein Insolvenzverwalter mehr.

    Zitat

    Wenn man etwas googelt nach Unterschied Aufhebung vs. Einstellung des Insolvenzverfahrens kommt man auf diese: [...]


    Wenn man sich das zur "Aufhebung" genauer durchliest kommt man automatisch zu dem Ergebnis, dass die Info von Solomo im Forum ("wichtige Hinweise.." thread) und die von Telogic auf der Speach-Seite nicht stimmen können! :rolleyes:


    Denn die Aufhebung kommt nur nach der Schlussverteilung in Betracht, dazu muss aber das Inso.-Verfahren erst regulär eröffnet worden sein! Und davon ist auf Bekanntmachungen nichts zu lesen :rolleyes:

    Ich weiß zwar nicht, was da im Forum steht, aber du scheinst dich an den Begriffen aufzuhängen. Gemeint ist ganz offensichtlich die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen, auch wenn die von "Aufhebung der vorläufigen Insolvenz" sprechen. Praktisch ist das für das Unternehmen ja auch das wesentliche Ereignis, weil das Verfügungsverbot und der vorläufige Insolvenzverwalter wegfallen. Dass beim Gericht das Verfahren formal noch weiterläuft, ist aus praktischer Sicht weniger relevant (wenn wir nach wie vor davon ausgehen, dass die Sicherungsmaßnahmen deshalb aufgehoben wurden, weil der Insolvenzgrund weggefallen ist, und dies auch nach wie vor gilt). Im Endeffekt würde das Insolvenzverfahren dann eingestellt werden, nicht aufgehoben, da hast du Recht.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Äh, nein. Wenn die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben sind, kann der Insolvenzverwalter gar nichts mehr machen.


    Mir fehlt da - gottseidank! - die praktische Erfahrung, aber es scheint mir nicht ganz sauber, die Sicherungsmassnahmen und die Bestellung des Inso-Verwalters in 1 Topf zu werfen - auch wenn sich das in der Praxis vielerorts eingebürgert haben mag.


    Zitat

    Dann ist er nämlich kein Insolvenzverwalter mehr.


    Er könnte zum Sachwalter herabgestuft worden sein - falls nämlich Insolvenz in Eigenverwaltung läuft. Schlecker hatte das auch beantragt, kam damit allerdings nicht durch.


    Zitat

    auch wenn die von "Aufhebung der vorläufigen Insolvenz" sprechen.


    Und genau daran müssen sich die festhalten lassen!


    Weil offensichtlich ist, dass das Publikum die vorteilhafteste Interpretation wählen soll, obwohl diese von den Tatsachen (Netz abgeklemmt - callcenter abgeklemmt - Hotline durch Bandansage ersetzt!, wo doch der Forderungsverzicht der Gläubiger die Fortführung des Betriebs ermöglichen soll!!) überhaupt nicht abgedeckt ist!


    Zitat


    Praktisch ist das für das Unternehmen ja auch das wesentliche Ereignis, weil das Verfügungsverbot und der vorläufige Insolvenzverwalter wegfallen.


    Wenn der Inso-Verwalter wegfällt kann er immer noch als Sachwalter auf der Matte stehen. Das (Eigenverwaltung) würde jedenfalls gut mit den (angeblichen) Verhandlungen zusammenpassen.


    Zitat


    Dass beim Gericht das Verfahren formal noch weiterläuft, ist aus praktischer Sicht weniger relevant (wenn wir nach wie vor davon ausgehen, dass die Sicherungsmaßnahmen deshalb aufgehoben wurden, weil der Insolvenzgrund weggefallen ist, und dies auch nach wie vor gilt). Im Endeffekt würde das Insolvenzverfahren dann eingestellt werden, nicht aufgehoben, da hast du Recht.


    Zu beidem würde ich nicht widersprechen wollen; möchte allerdings anmerken, dass eben dieses formale aber nicht buchstäblich erklärte Weiterlaufen fürs Publikum "unschön" ist , aber sowas reisst eben ein (so eine Tradition wird nicht so schnell unterbrochen, weil welche bankrotten Betriebe haben den Nerv, sich dauernd mit den Gerichten anzulegen um eine kundenfeindliche (intransparente) Insolvenzpraxis zu korrigieren?)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!