Der Solomo- & NeXXt Mobile-Thread (einfachsms)

  • Re: Re: solomo-Restguthabenauszahlung


    Zitat

    Original geschrieben von marcuma
    ...


    Ich wollte Solomo hier nicht angreifen, sondern ich wollte nur darauf hinweisen, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss ist und möglicherweise in die Rechte der Kundinnen und Kunden eingreift.


    Das ist IMO juristisch völiger Quatsch. Wenn Du einen höheren Restbetrag des Guthabens zum Zeitpunkt der Abschaltung nachweisen kannst, hast Du immer einen Anspruch auf den korrekten Betrag. Da ändert auch die entsprechende Klausel auf dem Auszahlungsformular und ggf. Deine Unterschrift darunter nichts. Wie Du diesen Nachweis erbringen willst, ob sich der Aufwand lohnt etc. steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt ... ;)

  • Eben. Man müsste also selbst nachweisen, dass mehr Guthaben drauf war. Das dürfte schwierig, ja, gar unmöglich sein. Insofern ist der Einwand gar nicht mal so ungerechtfertigt.

  • Solomo.de funktioniert. VoIP ist auch offline. Vielleicht alles nur temporär?

    Fonic, Solomo Pro, Simyo, blau.de, Lidl-mobile, Simquadrat, Aldi Talk

  • Man könnte das Zitat auch so verstehen:


    Soweit nach Kündigung aber vor Aktivierung noch telefoniert wird, muss selbstverständlich der im Schreiben geforderte Betrag auf das bei Deaktivierung noch vorhandene Guthaben reduziert werden.

  • Re: solomo-Restguthabenauszahlung


    Zitat

    Original geschrieben von marcuma


    Fair?
    Welche andere Telefongesellschaft hat eine ähnliche Praxis?



    Lagoon08, GigaTom, echterElch,
    ich danke fuer eure juristisch sicherlich hieb- und stichfeste und betonfeste Analyse. Ich finde es "faszinierend", wie viel Phantasie ihr zur "Interpretation" dieses Zitats aufwendet.


    Zitat von Lagoon08: " Wenn Du einen höheren Restbetrag des Guthabens zum Zeitpunkt der Abschaltung nachweisen kannst, hast Du immer einen Anspruch auf den korrekten Betrag. "


    Das ist schon heftig, Lagoon. Denn wenn ich nur dann einen Anspruch auf den korrekten Restbetrag habe, wenn ich diesen auch nachweisen kann, dann würden die Telefonanbieter alles tun, um zu erreichen, dass ich den Betrag eben nicht nachweisen kann, und wenn ich den Restbetrag nicht nachweisen kann, hab ich nach deiner Meinung keinen Anspruch darauf. Toll !
    Who's side are you on ?


    Ich denke, ich habe in jedem Fall einen Anspruch auf den korrekten Betrag, selbst wenn ich den Restbetrag nicht "nachweisen" kann, und das ist ein Gebot der Fairness. Diebstahl ist nicht erlaubt. Noch nicht. Bis es irgendwann in den AGB steht. Es ist frustrierend, dass das durch meine Beiträge nicht deutlich wurde.


    ZITAT (aus dem Solomo- Auszahlungsformular)
    (...) Eine Auszahlung des Restguthabens ist nur in Höhe des tatsächlich zur Rufnummer vermerkten Guthabens möglich. Sollte der Auszahlungsbetrag niedriger sein, als die von Ihnen geforderte Summe, belief sich Ihr Restguthaben zum Zeitpunkt der Deaktivierung der SIM-Karte auf diesen Betrag.
    (...)
    Erklärung
    Mit der Auszahlung des Restguthabens bin ich damit einverstanden, dass sämtliche Ansprüche aus dem Mobilfunkvertrag mit dem jeweiligen Netzpartner der solomo für die zuvor genannteRufnummer abgegolten sind (...)
    ZITATENDE


    Täusche ich mich, oder versucht das SOLOMO- Management, jeder Auseinandersetzung durch juristisch Zweifelhafte "Vorkehrungen" einen Riegel vorzuschieben und so berechtigte Ansprüche abzuwehren? Wieso sollte es keine Ansprüche aus dem Vertrag mehr geben, nachdem Solomo das Restguthaben, in welcher Höhe auch immer ("stimmt ja immer", sagen sie) ausgezahlt hat? Hat es vielleicht schon juristisch erfolgreiche Auseinandersetzungen gegeben, die solomo in Zukunft vermeiden will ?


    Gerade in diesem Zusammenhang ist die Frage wichtig, der Vergleich, ob andere Telefongesellschaften so etwas auch machen, und wenn ja, wie. - Ich finde es sachlich nicht angemessen, dass meine diesbezüglichen Bemerkungen, die ich weiter oben in meinen Beiträgen gemacht habe, so wenig aufmerksamkeit gefunden haben. Das ist aber vielleicht mit der Politik der Firma zu erklären, was meint ihr ?


    MfG

  • Da fällt mir nur noch ein: wer keine Probleme hat, macht sich welche ... :cool:


    Natürlich hast Du einen Anspruch auf korrekte Abrechnung der Leistungen durch den Anbieter. Das gilt auch für den Fall der Vertrtagsbeendigung und ggf. der Restguthabenauszahlung. Im Normalfall wird solomo Dir den korrekten Betrag auch auszahlen. Wenn allerdings - wodurch auch immer - dabei ein Fehler auftritt, kann das schließlich zur juristischen Auseinandersetzung führen(IMO völlig unabhängig von der von Dir beanstandeten Klausel des Auszahlungsformulars). Wenn Du dann eine Forderung stellst (nämlich die auf Auszahlung eines bestimmten Betrages), bist Du IMO auch in der Beweispflicht und das könnte dann tatsächlich eine schwer überwindbare Hürde darstellen. Umgekehrt wäre bei Postpaid-Verträgen regelmäßig der Anbieter in der Beweispflicht, wenn er Dir gegenüber eine Forderung erhebt.


    Du fragst, auf wessen Seite ich bin? Sagen wir's mal so: auf der Seite der Wahrheit ... ;)

  • Da es sich dabei um keinen Vertrag handelt, gibt es keine Kündigungsfrist. Man kann jederzeit die Karte deaktivieren lassen und sich das Guthaben (mit Abzug einer Bearbeitungsgebühr) auszahlen lassen. Eine Kündigung von Seiten Solomos kann erst 13 Monate nach der letzten Guthabenaufladung durchgeführt werden, aber dazu lässt man sich Zeit.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Naja, rechtlich gesehen ist eine Prepaidkarte natürlich auch ein Vertrag und andere Prepaidanbieter haben ja auch Kündigungsfristen, z.B. 2 Wochen zum Monatsende. Dergleichen habe ich bei Solomo nicht gefunden. Heißt das, wenn ich heute eine Kündigung schreibe, wird sofort nach der Bearbeitung der Kündigung abgeschaltet?.

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