Re: Re: solomo-Restguthabenauszahlung
ZitatOriginal geschrieben von marcuma
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Ich wollte Solomo hier nicht angreifen, sondern ich wollte nur darauf hinweisen, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss ist und möglicherweise in die Rechte der Kundinnen und Kunden eingreift.
Das ist IMO juristisch völiger Quatsch. Wenn Du einen höheren Restbetrag des Guthabens zum Zeitpunkt der Abschaltung nachweisen kannst, hast Du immer einen Anspruch auf den korrekten Betrag. Da ändert auch die entsprechende Klausel auf dem Auszahlungsformular und ggf. Deine Unterschrift darunter nichts. Wie Du diesen Nachweis erbringen willst, ob sich der Aufwand lohnt etc. steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt ...