ZitatOriginal geschrieben von stefsch
... Entweder der Kunde nimmt die Erhöhung hin oder er zahlt eben ein "Lösegeld" von 30€ für seine Rufnummer und sein Restguthaben. ...
frage mich allerdings, ob im falle einer einseitigen vertragsänderung, insbesondere preisänderung, nicht ein sonderkündigungs- und "sonderportierungs"recht (ohne "lösegeld") besteht, zumal dann, wenn so eine vertragsänderung wie vorliegend unter grober (!) mißachtung der eigenen AGB erfolgt.
PS: mir liegt bisher keine mitteilung - in welcher form auch immer (mail/sms/briefpost) - über anstehende änderungen vor