ZitatOriginal geschrieben von Carponaut_Stefan
- Dann sind die Lizenzgebühren schlecht verhandelt, wenn die nicht nutzungsabhängig sind. Als Kunde stelle ich mich den Mobilfunkfirmen im übrigen lizenzkostenfrei zur Verfügung
Jemand, der derart knapp bei Kasse ist, daß er keine € 0,84 pro Monat für Mobilfunkleistungen übrig hat, sollte sich besser über sein eigenes Haushalten Gedanken machen anstatt über das Verhandlungsgeschick anderer zu urteilen. Insbesondere wenn es um Geschäftsfelder geht, von denen er nicht die geringste Ahnung hat.
Zitat- "Im Schlaf sündigt nicht der Mensch ....": Dein Beispiel ist falsch, denn wenn gar keine bevorratungsfähigen Daten erzeugt werden, können auch keine Kosten für Vorratsdatenspeicherung anfallen;
Mein Beispiel ist allenfalls unvollständig, denn Vorratsdaten sind nur ein Beispiel von vielen Daten, die gespeichert werden müssen.
Zitatdesweiteren ist die Vorratsdatenspeicherung rechtsstaatlich in sich bereits derart bedenklich und auf tönernen Füßen, dass man sie nicht als Argument oder solide Rechtsgrundlage für Ansprüche heranziehen sollte, zumal sie auch wieder abgeschafft werden könnte.
Die Vorratsdatenspeicherung steht spätestens seit der EuGH-Entscheidung auf felsenfesten Füßen. Ansprüche gegenüber dem Kunden leiten sich außerdem aus dem Dienstleistungsvertrag ab und sind rein zivilrechtlicher Natur, auch wenn die zugrundliegende Kalkulation von verwaltungsrechtlichen Vorgaben beeinflußt wird - da vermengst Du einiges. Insgesamt sind Deine Ausführungen in diesem Punkt zudem völlig belanglos - die Kosten müssen unabhängig von der Kostenursache gedeckt werden.
Zitat- Der Umstand dass die Kundenbetreuung angesprochen wird, hat i.d.R. eine eigenständige Motivation welche einer anderen Kostenstelle angelastet werden sollte. Die von mir vorgeschlagene Aktivitätsverlängerung bzw. Deaktivierungssperre könnte zu diesem Vorgang automatisiert als ansonsten kostenfreier Nebennutzen eingerichtet werden: der Autoresponder (das Skript..) könnte nach einer Rufnummer im Text suchen und eine etwa bevorstehende Sperrung dieser Nummer automatisiert aufschieben.
Unter welche Kostenstelle die Kundenbetreuung subsumiert wird, ist abermals völlig irrelevant. Auch wenn das overhead Kosten sein mögen, entfällt ein Anteil dieser auf die Geschäftsbeziehung mit dem fraglichen Kunden.
Deinen Ausführungen nach sollte solomo aber die Nörgelei verlustbringender Kunden auch noch honorieren und den Verlust ausweiten. Ziemlich schräg, was Du da von Dir gibst.
ZitatFalls man wirklich begierig wäre, die Kosten jedes Kundenkontakts ins Astronomische hochzurechnen, wie es in Servicewüste D sehr beliebter Sport zu sein scheint, sollte man vielleicht auch gegenrechnen, was die Wiederbeschaffung einer deaktivierten SIM-Karte den Kunden und indirekt den Anbieter kostet - unter Berücksichtigung der Opportunitätskosten bei dieser Gelegenheit abwandernder verärgerter Kunden.
Ein noch verbreiteter Sport in Deutschland ist es mit einer maßlosen Anspruchshaltung aufzutreten. Du willst also das Defizit durch einen verlustbringenden Kunden gegen die Wiedergewinnung eines verlustbringenden Kunden gegenrechnen? Alleine Deine Annahme, man wolle einen verlustbringenden Kunden wiedergewinnen ist absurd. Nichts für Ungut, aber am wirtschaftliches Verständnis mangelt es Dir ein wenig.