Wie ich am 16.1 und am 29.1. berichtete, war ein Familienmitglied mit einer solomo pro SIM urplötzlich in Bulgarien nicht mehr erreichbar. Obwohl das Handy nicht ein einziges mal klingelte wurden über ein dutzend Anrufversuche sowohl dem Anrufer als auch Angerufenem berechnet. U.a. begann die Berechnung schon als der Anrufer ein (sehr verzerrtes) Freizeichen hörte. Mitunter landeten Anrufer auch im Kontoserver eines bulgarischen Netzbetreibers für dessen prepaid Kunden!!!
Nachdem meine erste Reklamation vom 16.1. unbeantwortet blieb und die Störung anhielt, hatte ich am 19.1. nochmals reklamiert und wurde gebeten von weiteren Anfragen zu dieser Sache abzusehen.
Als jenes Familienmitglied am 8.2. nach mindestens 23 Tagen der Unerreichbarkeit zurückkehrte und weder von solomo noch vistream (bis heute) irgendeine Reaktion kam, habe ich mich erdreistet erneut eine Anfrage zu stellen und zwar mit dem Anliegen, die während des Auslandsaufenthaltes fehlerhaft berechneten ankommenden Verbindungen zu erstatten.
Daraufhin kam folgende Antwort:
ZitatAlles anzeigenHallo Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich können wir diese Gespräche nicht erstatten, da eine Verbindung zustande gekommen ist, die auch uns berechnet wird.
In Ihrem Fall machen wir eine Ausnahme und werden alle Gespräche mit einer Dauer von 1 Minute (= echte Dauer unter einer Minute) ersetzen. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir keine Gespräche ersetzen können, die länger gedauert haben.
Ihnen werden also 2,25 Euro auf das SIM Guthaben aufgebucht und 0,25 Euro auf das Online Guthaben.
Sollte das Problem nochmals auftreten, so melden Sie sich bitte noch aus dem Ausland bei uns. Nachträgliche Erstattungen sind eigentlich nicht üblich. Vielen Dank.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr solomo Service Team
Da wird nun also in völliger Leugnung der Tatsachen behauptet, die Verbindungen seien zustande gekommen. Gnädigerweise wurden jene Verbindungen mit unter einer Minute Gesprächsdauer trotzdem erstattet.
Aberwitzig ist dabei auch die Rüge, wir hätten uns bereits aus dem Ausland melden sollen und nun verlangen wir eine nachträgliche Erstattung. Einerseits halte ich es trotz der Unzuverläßigkeit solomos im Ausland für impraktikabel im Vorraus die Erstattung fehlerhafter Verbindungen zu verlangen. Andererseits habe ich mich sofort am Tag der Kenntnisnahme der Störung - nämlich 23 Tage vor Rückkehr am 16.1. - noch aus dem Ausland gemeldet und dazu hat vistream definitiv die Störungsmeldung bearbeitet, denn im EVN befindet sich folgener erfolgloser, aber dennoch berechneter Anrufversuch:
Zitat20.01.2009 10:40:13 231878006xx 00:03:00 0,45 Bulgaria
Eine Inverssuche verrät nämlich, daß diese Rufnummer vistream gehört. Offensichtlich wurde die Reklamation also sehr wohl bereits zeitens des Auslandsaufenthaltes bearbeitet.
Nun waren aber unter den fehlerhaft berechneten Verbindungen auch einige mit über einer Minute Dauer, darunter jene dreiminütige von vistream, die offensichtlich daraus resultierten, das Anrufer kostenpflichtige Freizeichen hörten oder mal wieder außer Rauschen und Knacken nichts zu hören war.
Daher habe ich solomo aufgefordert auch diese längeren Verbindungen zu erstatten, denn das Telefon hat in Bulgarien keinen Pieps von sich gegeben - es wurde nach dem 16. Januar keine Sekunde mehr telefoniert. Dazu antwortete man lapidar:
ZitatAlles anzeigenHallo xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese Gespräche nicht erstatten, da wir bei dieser Länge von einer zustande gekommenen Verbindung ausgehen müssen. Wir bitte Sie, von weiteren Anfragen zu diesem Thema abzusehen.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr solomo Service Team
Das ist nun wirklich allerhand! Nicht nur, daß bei solomo Kunde und Anrufer für die Unerreichbarkeit zahlen dürfen und um die Ersatttung dieser Beträge gebettelt werden muß, sondern man darf nun auch für gescheiterte Anrufversuche vistreams im Rahmen der Störungsbeseitigung bezahlen.
Auch wenn es hier um keine wirklich relevanten Beträge geht, kann ein solches Gebahren nicht angehen.
Falls der verbliebene Betrag nicht erstattet wird, werde ich eine technische Prüfung der Rechnung gem. § 45i I TKG verlangen, die nach Maßgabe der Bundesnetzagentur zu erfolgen hat. Möge man sich bei solomo besinnen, ob angesichts des Arbeitsaufwandes die Erstattung der offenen Verbindungen nicht nur der wirtschaftlichere, sondern auch sachgerechtere Weg ist.