Musikindustrie erstattet 25000 Strafanzeigen

  • Ich hatte euch berichtet darüber, das ich jemanden kenne der ein schreiben vom Rechtsanwalt Rasch bekommen hat, wo er eine Anzeige wegen 111 Dateien bekommen hat. Er sollte das schreiben mit unterlassungserklärung unterschreiben sowie 3000 € Strafe mit einer frist von 2-Wochen bezahlen. Darauf hat er (nach tipp vom Anwalt) nichts gemacht. 2-Wochen später kam noch ein Schreiben (diesmal mit Einschreiben, wurde aber von Ihm nicht unterschrieben, war nur das die Post es eingeworfen hat) mit nochmals einer Frist, diesmal 1 Woche, sollte er nicht auf den eingehen, somit wird die Staatsanwaltschaft informiert und es gibt eine Gerichtsverhandlung. Darauf hat er jedoch auch nicht geantwortet.


    Wie lange dauert es, bis es zu der Gerichtsverhandlung kommt? Es ist immerhin schon vom Juli, jetzt haben wir schon Dezember. Oder galt das nur zur abschreckung, und der gute Herr aus Hamburg hat auf dumme gehofft die 3000 € vor Angst bezahlen?


    MfG :)

  • Zitat

    Original geschrieben von tors2985
    [...]somit wird die Staatsanwaltschaft informiert und es gibt eine Gerichtsverhandlung.
    [...]
    Wie lange dauert es, bis es zu der Gerichtsverhandlung kommt?


    Die Staatsanwaltschaft ist längst informiert, nur so kommt RA Rasch an den Namen zu einer ermittelten IP.


    Im Auftrag von RA Rasch ermittelt ProMedia eine IP, die entsprechenden Unterlagen werden der Staatsanwaltschaft übergeben.
    Dann wird durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in Zuge dessen bei dem zuständigen Provider eine Anfrage nach dem zugehörigen Anschlussinhaber eingereicht wird. Der Provider gibt dann (sofern ermittelbar) die Anschlussdaten an die Staatsanwaltschaft.
    RA Rasch kann nun Akteneinsicht nehmen und gelangt somit an die Adresse.
    Daraufhin wird die Abmahnung verschickt, das ist aber ein zivilrechtlicher Vorgang.
    Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind hingegen strafrechtliche Vorgänge.


    Meist sind Rasch & Co. an einem strafrechtlichen Prozess nicht weiter interessiert, nachdem sie die Adresse erhalten haben (und der Abgemahnte gezahlt hat).
    Die Staatsanwaltschaft kann das entsprechende Verfahren nach eigenem Ermessen einstellen, muss dies aber, unabhängig von einer möglichen zivilrechtlichen Einigung (Zahlung der Abmahnung + Unterlassungserklärung) zwischen RA Rasch und Beschuldigtem, nicht tun.


    Wie lange es bis zu einem Prozess dauert, liegt an der Staatsanwaltschaft und daran, wie schnell sie den Fall bearbeiten.

  • Die Person war zu dem Zeitpunkt noch minderjährig und hat keine eigenen Einkünfte. Deshalb sind 3000 € Strafe ein wenig übertrieben. Somit hat der Rechtsanwalt empfolen nicht auf das Angebot einzugehen da die Strafe somit sehr viel milder werden wird. (höchstens 20 Sozialstunden)


    Nach dem positiven( für alle Sünder) auftritt bei stern TV habe ich mir nur gedacht das es nur zur abschreckung dient. Aber du hast recht, wie soll Rasch an die Adresse ohne SA kommen.


    MfG

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