frage zum vodafone wiederrufsrecht!

  • so ich hab da mal ne frage zum wiederrufsrecht von vodafone!


    letzte woche montag verlängerte ich meinen vertrag per telefon vorzeitung und bekam mittwoch ein neues handy.


    heute hab ich mich nun entschlossen das handy zurück zusenden weil der slider zu doll wackelt (nokia 6288) und ich sonst auch nicht wirklich zufrieden bin mit dem handy.


    jetzt hab ich den zettel aus dem paket gelesen wo drauf steht


    "Prüfen Sie das Handy, indem Sie höchstens 1 Minute lang telefonieren und je 1SMS und 1MMS verschicken. Falls Sie das Handy darüber hinaus nutzen, können Sie ihre Vertragsverlängerung und den Kauf des Handys nicht mehr wiederrufen."


    so nun meine fragen:


    1. der vertrags wechsel wa ja schon am dienstag, und da frag mich jetzt ob diese klausel mit der 1 sms und dem anruf über 1 minute telefonieren schon ab diesen dienstag galt also auch mit dem alten handy oder ob diese klausel erst mit erhalt des neuen handys in kraft tritt/tratt?


    2.ich hatte das telefon in dauernutzung aber schrieb nur 1 SMS und selber telefonierte ich nur 39 Sekunden, ABER ich wurde angerufen und wär jetzt über dem 1 Minuten limit oder zählen da nur meine anrufe dich tätige?


    danke im vorraus


    mfg
    reiga

  • Tipp doch mal *92702689# in Dein Telefon ein. Wenn da im Life-Timer zuviel steht, kannst Du Dir das zurücksenden sparen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Tipp doch mal *92702689# in Dein Telefon ein. Wenn da im Life-Timer zuviel steht, kannst Du Dir das zurücksenden sparen. ;)


    was wäre denn zuviel ? ;)

  • Die Frage kannst Du Dir selbst beantworten:


    "Prüfen Sie das Handy, indem Sie höchstens 1 Minute lang telefonieren und je 1SMS und 1MMS verschicken. Falls Sie das Handy darüber hinaus nutzen, können Sie ihre Vertragsverlängerung und den Kauf des Handys nicht mehr wiederrufen."


    ;)

  • Re: frage zum vodafone wiederrufsrecht!


    Zitat

    Original geschrieben von reiga
    2.ich hatte das telefon in dauernutzung aber schrieb nur 1 SMS und selber telefonierte ich nur 39 Sekunden, ABER ich wurde angerufen und wär jetzt über dem 1 Minuten limit oder zählen da nur meine anrufe dich tätige?


    Dir ist schon klar, dass ein späterer Käufer dann mal ein bereits gebrauchtes Gerät erhält? Würdest du soetwas wollen?


    Wenn ich bei Vodafone solche Widerrufsrecht-Geschichten entscheiden würde, würde ich nur ein Einschalten genehmigen. Solche Leute gehen einfach gar nicht! :mad:
    Naja, hast eh Pech gehabt - ein Widerruf ist jetzt nicht mehr möglich.

  • Moment, hier wird wieder munter das Widerrufsrecht mit dem Gewährleistungsrecht verwechselt.
    Wenn der Slider kaputt ist, so ist das ein Mangel, der zum Tausch des Handys berechtigst. Du kannst es also zurückschicken und bekommst ein Neues. Vielleicht zeigt sich VF ja kulant und schickt dir gleich ein komplett anderes.
    Von der VVL als solcher kannst du aber nicht mehr zurücktreten, da du den neuen Vertarg schon genutzt hast.

  • heute ist der 1. april oder gibt es diesen wisch wirklich? vodafone definiert in gutsherrenart, wie das gesetzliche widerrufsrecht auszusehen hat mit lächerlich kurzen testmöglichkeiten und niemand schreit STOPP!? solche dummdreiste illegale kundenverarsche gibt es aber bspw. bei t-mobile-vvl nicht.

  • Das mit dem "Wisch" ergibt sich aus dem BGB, so ist der Käufer für die Verschlechterung der Sache haftbar sofern ihm der Verkäufer mitgeteilt hat wie er die Verschlechterung vermeiden kann.


    Grundsätzlich halte ich allerdings das von Vodafone vorgegebene Limit für rechtlich nicht haltbar - aber diesbezüglich sollen sich die Juristen den Kopf einschlagen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ja, das ist richtig. Bei mir z.B. lag dieser Zettel auch dabei. Handelte sich dabei aber um einen Neuvertrag. man konnte nur vom Widerrufsrecht gebrauch machen, wenn man den Vertrag max 1 Min , 1SMS und 1 MMS verwendet hatte!

  • Das hat nichts mit der "Verschlechterung" zu tun, sondern mit dem Widerrufsrecht bei der VVL! Dieses besteht nämlich nicht mehr, sobald die Dienstleistung (Bereitstellung von Mobilfunkleistungen) in Anspruch genommen wurde. Insofern in VF mit der "eine Minute" Regelung eigentlich noch kulant. Eine Sekunde würde auch schon ausreichen.
    Aber wie ich bereits sagte, ist das Handy kaputt, kann man es zurückschicken, egal wie lange man damit telefoniert hat.

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