ZitatOriginal geschrieben von hasenhirn
m.E. nach dient dieser schrecken nun dazu die mildere onlinedurchsuchung durchzukriegen, ebenso eine sauerei!
100%ACK
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ZitatOriginal geschrieben von hasenhirn
m.E. nach dient dieser schrecken nun dazu die mildere onlinedurchsuchung durchzukriegen, ebenso eine sauerei!
100%ACK
Re: Re: Re: Schäuble und der Kampf gegen den Terror...
ZitatOriginal geschrieben von kkrammer
"Seit den 50er Jahren nutzt der Staat Israel, abhängig von der jeweiligen Bedrohungslage, die Taktik der gezielten Tötungen im Kampf gegen seine Gegner. Bereits in den 50er Jahren wurden Offiziere des ägyptischen Nachrichtendienstes, die Einsätze arabischer Guerillakräfte gegen Israel koordinierten, durch Briefbomben getötet. Ein Höhepunkt der Anwendung der Taktik war die Zerschlagung der Gruppierung „Schwarzer September“ nach deren Anschlag auf die Olympischen Spiele 1972."
http://de.wikipedia.org/wiki/Gezielte_Tötung
wenn man an die Terroristen nicht anders rankommt, dann muss man sie ausschalten, bevor sie weiters Unheil anrichten. Und trotzdem wird Isreal in der westlichen Welt als Rechtsstaat bezeichnet. Man muß sich den Methoden der Täter einfach anpassen.
In einem Rechtsstaat darf es keine Verurteilung und keine Vollstreckung ohne Prozess geben, auch nicht gegen Terroristen. Ansonsten ist es kein Rechtsstaat.
sind wir auch nicht mehr richtig!
denn ich frage nochmals, wie kann ein innenminister mehrfach gegen das grundgesetz verstossen (G8-Gipfel, bereits praktizierte Onlinedurchsuchungen, Rasterfahndung etc.), ohne dass wirklich was passiert?
warum wird da nicht ermittelt? warum darf er seinen posten behalten? wenn es ein rechtsstaat erst güte wäre, dann hätte sowas folgen.
ich merke nur mal an, wie schnell vadder graf im knast war un boris becker nahe dafür - beides mal für missglückte steuergestaltung. zwar kein kavaliersdelikt, aber gesellschaftlich wirklich absolut unschädlich im gegensatz schäuble.
STOPPT SCHÄUBLE!
ZitatOriginal geschrieben von hasenhirn
warum wird da nicht ermittelt? warum darf er seinen posten behalten? wenn es ein rechtsstaat erst güte wäre, dann hätte sowas folgen.
ich merke nur mal an, wie schnell vadder graf im knast war un boris becker nahe dafür - beides mal für missglückte steuergestaltung. zwar kein kavaliersdelikt, aber gesellschaftlich wirklich absolut unschädlich im gegensatz schäuble.
Naja erst einmal genießt er als Abgeordneter des BT kraft der Verfassung Immunität und Indemnität. Weiterhin ist er als Bundesinnenminister der Chef so ziemlich aller Bundesbehörden, die derartige "Verbrecher" "zur Strecke bringen". (unabhängig davon, dass Landesbehörden zuständig sind für die Rechtsverfolgung & Co.)
Boris Becker ist nur ein einfacher Bürger (verfassungsrechtlich) mit dem kann der Staat wie mit Heinz Müller die "Sau" machen, ihm bleiben einzig und alleine die Grundrechte! Und Grundrechte kann die Große Koalition derzeit problemlos abschaffen. Die Ewigkeitsklausel schützt nur die Menschenwürde!
Übrigens für alle, die noch mit Schäuble und seinem Internetverbot & Co. sympathisieren, alles was Schäuble will geht jetzt schon, NUR es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und es kann nicht durch die Exekutive entschieden werden, sondern muss durch ein Gericht & Co. angeordnet werden.
- Bundeswehreinsatz im Inland: Art. 87 IV iVm 91 GG, also kein Problem!
- Finaler Rettungsschuss (Erschießung eines Täters zur Verhinderung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben): zahlreiche Bundesländer haben eine derartige Ermächtigungsnorm in ihrem Polizeigesetz, ansonsten geht das auch über Notwehr/Notstand.
- Internet-/Handyverbot: über Art. 18 GG können jedem Bürger zahlreiche Grundrechte vom Bundesverfassungsgericht entzogen werden, einzig die Menschenwürde darf er behalten.
Das Grundgesetz ist also nicht machtlos gegen die "pösen Terroristen", Schäuble will das alles aber in Form des alt bekannten "Führerbefehls": die Exekutive soll selbstherrlich über alles und jeden entscheiden (O-Ton: Den Diensten, die Freiheit geben, die sie brauchen.).
Die Ewigkeitsklausel schützt neben dem Artikel 1GG auch Art. 20GG.
Außerdem auch diejenigen Grundrechte, die die Menschenwürde konkretisieren.
Seien wir also froh, dass 79 Abs. 3 mehr als nur die Menschenwürde schützt.
Ich schließe mich den Stimmen an, die glauben, dass Schäubles Verschärfung der Rhetorik den politischen Diskurs manipulieren soll, so dass extremere Ansichten salonfähig werden.
Hoffentlich geht dem Wahlvolk bald mal ein Licht auf und es kämpft mit den Füßen und Wahlzetteln gegen Leute wie Schäuble.
Dessen Ansichten wären vor einigen Jahren nicht mal bei den Republikanern salonfähig gewesen.
Irgendwie kommt mir der Mann so vor, als hätte er Orwells "Big Brother" als sein Vorbild ausgewählt.
Der Mann ist alles nur kein Demokrat mehr.
Es wäre ja "egal" wenn die politische Klasse darauf reagieren und richtig Wind von vorn machen würde. Aber außer seichter Laberei passiert nichts! DAS finde ich besonders schlimm. Normalerweise müßte ein riesiger Skanal stattfinden wenn ein Innenminister solche Dinge äußert.
ZitatOriginal geschrieben von <registered>
mannesmann
Die Ewigkeitsklausel schützt neben dem Artikel 1GG auch Art. 20GG.
RICHTIG, habe ich auch nie abgestritten.
ZitatOriginal geschrieben von <registered>
Außerdem auch diejenigen Grundrechte, die die Menschenwürde konkretisieren.
Tja und da wird es sehr strittig! Welche Grundrechte konkretisieren denn die Menschenwürde? Das ist ein sehr schwammiges Kriterium wie der Wesensgehalt der Grundrechte.
ZitatOriginal geschrieben von <registered>
Seien wir also froh, dass 79 Abs. 3 mehr als nur die Menschenwürde schützt.
Ich wäre froh, wenn er auch noch explizit durch Nennung der Art. ein paar Grundrechte schützen würde.
ZitatOriginal geschrieben von tmc
http://itc.napier.ac.uk/e-Peti…tition.asp?PetitionID=463
Die Petition kann man total vergessen! :flop:
Ich habe auch schon etwas dazu im Wiki der "organisierten Terroristen" (=Widerstandsbewegung gegen Überwachung) 82Megaohm geschrieben:
--> Leider stößt diese Petition auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, da Abgeordnete nach dem GG nicht der Partei, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen sind. (Art. 38 I S. 2 GG) Möglich wäre höchstens die Erhöhung der erforderlichen Mehrheit. So sollte die Mehrheit auf 90 % der Mitglieder des Bundestages erhöht werden. Wesentlich besser wäre es jedoch, wenn neben einer Mehrheitserhöhung ein zusätzliches zwingendes Element der Zustimmung eingeführt würde, nämlich dass die Bürger jeder Verfassungsänderung zustimmen müssen.
Art. 79 II sollte geändert werden in: "Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Das Gesetz bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid."
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