Crash-Tarife von debitel: für 0,05 EUR/Min in alle Netze bei 2,95 EUR GG

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Das ist Quark. Es hat sich überhaupt keine Mindestvertragslaufzeit geändert, da niemals ein "Tarifwechsel" stattgefunden hat. Gegenstand der einstweiligen Anordnung war und ist lediglich die nicht erfolgte rechtswirksame Kündigung wegen eines Formfehlers.


    Und wieder liegst Du daneben.


    Einfach Anwalt anrufen oder anschreiben, siehe ein paar Seiten weiter vorn, und schon bist Du schlauer. Auch er erwirkt für mich eine EV.


    "Doch auch eine schriftliche Kündigung muss nicht sofort wirksam sein. Bei den meisten Verträgen wurde durch die Tarifumstellung die Mindestvertragslaufzeit verlängert. Schuld ist die Tarifumstellung im November 2007. Hier hat Debitel den Kunden auf der Rechung vermerkt, dass der Tarif von crash 5 auf crash 5 limited umgestellt wird. Für diesen Vertrag besteht eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten."


    Gestern sollte die Karte bei mir tot sein, läuft heute noch...

  • Zitat

    Original geschrieben von telenickel
    Schuld ist die Tarifumstellung im November 2007. Hier hat Debitel den Kunden auf der Rechung vermerkt, dass der Tarif von crash 5 auf crash 5 limited umgestellt wird. Für diesen Vertrag besteht eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten."


    Nochmal Quark. Eine solche Tarifumstellung ist zustimmungspflichtig und kann *nicht* durch Schweigen angenommen werden und kann schon gar nicht durch einen Nachsatz in der Rechnung in Kraft treten. Das sollte der Rechtsanwalt, falls der sein Examen nicht im Lotto gewonnen hat, auch wissen.


    Vielleicht solltest *du* dir die rechtlichen Grundlagen zu der einstweiligen Anordnung noch mal genauer durchlesen, denn diese begründet sich einzig und allein auf den Formfehler.


    Zitat


    Gestern sollte die Karte bei mir tot sein, läuft heute noch...


    Warte einfach bis Montag ... ;)

  • Ok, ob nun nur unrentablen Kunden gekündigt wurde, scheint fraglich zu sein. Zumindest würde debitel ein Rentabilitätsmaß anwenden, dass sich uns nicht so leicht erschließt.


    Es steht jedoch fest, dass debitel diesen Tarif nicht "eingestampft" hat und nicht alle Kunden gekündigt wurden.

  • Zitat

    Original geschrieben von saibotda
    Es steht jedoch fest, dass debitel diesen Tarif nicht "eingestampft" hat und nicht alle Kunden gekündigt wurden.


    Es ist nur leider so, dass man kaum offizielle Zahlen darüber bekommen wird. Es ist ja anscheinend auch so, dass, zumindest der Großteil, der o2-Crash-5 von der Kündigungswelle ausgenommen war.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nochmal Quark. Eine solche Tarifumstellung ist zustimmungspflichtig und kann *nicht* durch Schweigen angenommen werden und kann schon gar nicht durch einen Nachsatz in der Rechnung in Kraft treten.


    Nicht unbedingt. BGB lesen.


    Zitat

    [i]Das sollte der Rechtsanwalt, falls der sein Examen nicht im Lotto gewonnen hat, auch wissen.


    na na...


    Zitat

    [i]Vielleicht solltest *du* dir die rechtlichen Grundlagen zu der einstweiligen Anordnung noch mal genauer durchlesen, denn diese begründet sich einzig und allein auf den Formfehler.


    Schön, dass Du sie hast. Zitiere doch mal den betreffenden Satz raus.




    Zitat

    [i] Warte einfach bis Montag ... ;)


    Lt. Hotline ist die "Kündigung", die ja keine war, zurückgezogen worden.

  • Zitat

    Original geschrieben von telenickel
    Schön, dass Du sie hast. Zitiere doch mal den betreffenden Satz raus.


    Zitat


    Knackpunkt ist in diesem Fall die Kündigung per E-Mail. Entsprechend den eigenen AGB ist debitel nämlich verpflichtet, eine Kündigung schriftlich auszusprechen. Schriftlich bedeutet, dass die Kündigung in Papierform erfolgen muss. Eine Kündigung per E-Mail ist also nicht wirksam. Ein Mobilfunkvertrag darf aber nicht ohne eine wirksame Kündigung abgeschaltet werden. Das Amtsgericht Berlin Schöneberg (Az. 19 C 191/08) hat daher die debitel zur sofortigen Freischaltung zu den alten Konditionen verpflichtet.


    Zitat


    Doch auch eine schriftliche Kündigung muss nicht sofort wirksam sein, denn für den betroffenen crash-5-Tarif gilt eine Mindest-Vertragslaufzeit von 6 Monaten.


    Ende des Kindergartens.

  • nur leider zitierst du nicht aus der Einstweiligen Verfügung. :) Dachte ich mir schon.


    Ich stell sie Montag mal rein.


    Ende des KINDERGARTENS!

  • Ich wurde nie gekündigt(D1 Netz, monatlich 75€, 70% Fremdnetze), habe aber selbst gekündigt, weil ich günstigen Genion XL inzwischen habe.


    Gruss Nato

  • Zitat

    Original geschrieben von telenickel
    nur leider zitierst du nicht aus der Einstweiligen Verfügung.


    Du meinst also, dass Teltarif hat den Teil des Beitrages mit den 6 Monaten erfunden hat?


    Mein Crash 5 wurde Ende November auch auf Crash 5 Limited umgestellt. Ich habe ihn nach 6 Monaten jedoch von mir aus gekündigt, ging einwandfrei. Das ist Beweis genug, dass es bei der alten Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten geblieben ist.

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