ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Ich hatte die entsprechende Passage schon weiter oben zitiert, einfach mal suchen. Debitel darf dir kuendigen, wenn dein Nutzungsverhalten vom Durchschnitt abweicht. Der Durchschnitt wird natuerlich nicht definiert, dann wuesste man ja worauf man sich einlaesst
Hm, wenn damit Punkt 2.9 der Sonderbestimmungen gemeint ist, sehe ich das Problem der nicht ankommenden Gespräche nicht. Hier geht es doch um die Verteilung der selbst geführten Gespräche. Wenn also in einem Monat überdurchschnittlich viel telefoniert wird und das möglicherweise nur in ein bestimmtes Netz, dann gibt es ein Kündigungsrecht seitens Debitel.
Sollte eine andere Passage der AGB gemeint sein, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, da ich selbst nichts dergleichen gefunden habe. Aber vielleicht habe ich es einfach nur übersehen.