Crash-Tarife von debitel: für 0,05 EUR/Min in alle Netze bei 2,95 EUR GG
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Tja, wie man sieht, gibt´s die eierlegende Mobilfunkwollmilchsau immer noch nicht. Da bleibt mir nur der Schluß, daß man es sowieso nicht allen recht machen kann.
Mir ist der crash5 im O2-Netz allerdings SEHR recht, wie Guru Marko betrachte ich mein Handy als Telefon und nicht als Gameboy. Jetzt kann ich - ohne langfristige Bindung - bei absolut überschaubaren Fixkosten spottbillig telefonieren wann und wohin ich will, und das ist gut so. SMSen tu ich eh nicht, da brechen mir immer die Fingernägel ab.
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ich hab noch n Profesional-S von BMW-Mobile da gibts die 3 cent ins festnetz rund um die Uhr ohne Fixkosten(also keine GG oder Mindestvertelefonie)
Ich kann mich noch an die Zeit erinnern als 92 der Mobilfunk an den Start ging und die GG nicht selten 80 DM im monat kostete und der Minutenpreis bei 1,99 DM lag.
Ein Bekannter hatte damals geschäftlich Rechnungen von bis zu 2000 DM im Monat
Niko
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Kann mir jemand bitte sagen, wo der Widerruf beschrieben ist? Ich finde weder in den AGB noch in der Bestätigungsmail etwas darüber. Ich meine, dass es irgendwo auf der Bestellseite stand, nachdem die Bestellung durchgeführt wurde. Nur nützt mir das jetzt nichts mehr.
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Ist auf der Bestätigungsseite
ZitatWiderrufsbelehrungen
Ich bin/wir sind berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen
nach Vertragsschluss gegenüber der debitel AG (Anschrift: debitel AG, 70545 Stuttgart) in
Textform zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Bei
Rücksendung aus einer Lieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40,- beträgt, haben
Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseitig empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Dies bedeutet, dass debitel
den von Ihnen gezahlten Betrag nebst ggf. erzielten Zinsen an Sie zurückerstattet und die Ihnen
überlassene SIM-Karte deaktiviert. Kann die Leistung von debitel von Ihnen ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, müssen Sie uns insoweit
Wertersatz leisten. Die Widerrufsfrist erlischt vorzeitig, wenn debitel mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat
oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie die SIM-Karte nutzen oder wenn Sie die
SIM-Karte aus der Trägerkarte herausbrechen oder die PIN/PUK beschädigen oder durch
Download von Klingeltönen etc.).Gruß
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Das es jetzt keine günstigen Datenpakete mehr geben darf, heisst wohl übersetzt, dass die neuen Congstartarife und die Billigmarke von o2, nicht so günstig werden, dafür aber Datenpakete zulassen oder günstigere Datenpreise haben werden :p
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Ja es stand in der Bestaetigung:
Ich bin/wir sind berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss gegenüber der debitel AG (Anschrift: debitel AG, 70545 Stuttgart) in Textform zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
eta: zuuu langsam
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Zitat
Original geschrieben von Hilden
Die sind so blöd. Evetuell hätten ein paar Hardcoreuser das Ding als Hauptkarte eingesetzt. Jetzt wird damit nur konsequent als ZweitSIM in andere Netze telefoniert. :pDieses Fazit unterschreibe ich ... allerdings vor einem anderen Hintergrund: die hätten lediglich die ankommende MNP erlauben müssen.
Der Tarif sieht im Vergleich zu den aktuellen so gut aus, dass viele ihre alten und aktuelle Discounter dafür links liegen gelassen hätten. Wenn die Jungs sich 30 EUR für die ankommende MNP, 20 für das Starterset und pro Monat 3 EUR "reingezogen" hätten, dann wäre das doch schonmal was gewesen. Das ganze mit der Mischkalkulation "teure SMS" "teure Daten"(fällt meiner Meinung nach in der Freien Wildbahn abseits von TT nicht so ins Gewicht) "mehr als kostendeckend bei Intern- und Festnetzgesprächen" und "ankommender ic" ... da hätte man als Anbieter die Chance gehabt, das erste halbe Jahr auszuwerten und dann mal zu gucken.
Ohne ankommende MNP werden zu wenig Hauptkartennutzer dabei sein. Und bei dem Fazit gebe ich Dir Recht: so wird das nichts.
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In dem Tarif-Info pdf fehlt nun die Seite 36, wo die kostenlose Rufnummermitnahme stand! Habe das pdf vorher gespeichert.
Könnte ich auf eine Portierung bestehen?Gruß RP
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Bei den gesetzlichen Bestimmungen des BGB über den Widerruf bei Fernabsatzverträgen handelt es sich um zwingendes Recht, das weder per AGB noch auf sonstige Weise abdingbar ist.
Debitel's (einwandfreie) Widerrufsbelehrung ist nur eine gesetzlich verlangte Belehrung über die im BGB verankerten Rechte, die für jeden Fernabsatzvertrag gelten. Insofern ist es völlig egal, was einzelne Anbieter genau schreiben - maßgeblich sind alleine die gesetzlichen Bestimmungen.
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