ZitatOriginal geschrieben von d4ncer
LOL , das Risiko wäre mir zu hoch
Die Sub ist halt zu gering.... für das Risiko
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ZitatOriginal geschrieben von d4ncer
LOL , das Risiko wäre mir zu hoch
Die Sub ist halt zu gering.... für das Risiko
ZitatOriginal geschrieben von HoldaT
Da die eingehend ja auch MNP anbieten, ist das derzeit das Optimum...
MNP geht meines Wissens nur nach einer ordentlichen Kündigung, eine SOKÜ ist aber juristisch eine AO Kündigung. Oder stehe ich da auf der Leitung? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Hilden
MNP geht meines Wissens nur nach einer ordentlichen Kündigung, eine SOKÜ ist aber juristisch eine AO Kündigung. Oder stehe ich da auf der Leitung? :confused:
Nein, MNP geht immer, da die Rufnummer noch 30 Tage mitnehmbar ist. Zumindest ging's beim letzten mal, schließlich ist due Rufnummer MEINE, solange ich sie nicht hergeben= verfallen lassen will.
Jetzt verlasst euch doch icht drauf was die Hotline sagt, sondern testet lieber selber.
Man müsste nur von einer E-Plus SIM im Privat 2003, CleverOne, Professional oder Professional Plus Tarif eine Auto Mobile Rufnummer anrufen und in CostControl schauen ob der Anruf netzintern oder netzextern abgerechnet wird.
Bei Base2 ist es dann bestimmt genaus, allerdings gibts dort kein CostControl.
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Jetzt verlasst euch doch icht drauf was die Hotline sagt, sondern testet lieber selber.
Man müsste nur von einer E-Plus SIM im Privat 2003, CleverOne, Professional oder Professional Plus Tarif eine Auto Mobile Rufnummer anrufen und in CostControl schauen ob der Anruf netzintern oder netzextern abgerechnet wird.
Bei Base2 ist es dann bestimmt genaus, allerdings gibts dort kein CostControl.
Kann mal einer testen? meine Professionell-Tarife haben kein CostControl (RV's). Ebenso war meine Meldung von heute früh (Free&Easy) falsch, da meine Tochter die Karte missbrauchte während ich auf dem Klo saß... Nun ist sie aber leer und ich will nicht mehr aufpumpen...
Hm, ich halte das Problem eher für ein Zeichen schlechten Projektmanagements, als für ein Betrugs- oder Überrumpelungs-Versuch a la O2.
Die Projetleitung für Auto-Mobile hat es anscheinend an interner Koordination und Kommunikation fehlen lassen, da die wichtige Rufnummernzuordnung und das Update der internen und externen MNP-Abfragen nicht vorab geklärt oder in die Wege geleitet wurden/unberücksichtigt blieben, und die interne Information der Mitarbeiter (z.B. im Call-Center, bei e Base etc.) nicht gemacht wurde.
Solche Defizite bei den NBs bekommt der Kunde nur nicht immer mit.
ZitatOriginal geschrieben von HoldaT
Nein, MNP geht immer, da die Rufnummer noch 30 Tage mitnehmbar ist. Zumindest ging's beim letzten mal, schließlich ist due Rufnummer MEINE, solange ich sie nicht hergeben= verfallen lassen will.
SoKü ist ne AO, und damit keine MNP durchführbar. Stand bei Vodafone von 2005. Eingehend als auch ausgehend, denn der gebende Netzbetreiber muss dem zustimmen.
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
Hm, ich halte das Problem eher für ein Zeichen schlechten Projektmanagements, als für ein Betrugs- oder Überrumpelungs-Versuch a la O2.
Die Projetleitung für Auto-Mobile hat es anscheinend an interner Koordination und Kommunikation fehlen lassen, da die wichtige Rufnummernzuordnung und das Update der internen und externen MNP-Abfragen nicht vorab geklärt oder in die Wege geleitet wurden/unberücksichtigt blieben, und die interne Information der Mitarbeiter (z.B. im Call-Center, bei e Base etc.) nicht gemacht wurde.
Solche Defizite bei den NBs bekommt der Kunde nur nicht immer mit.
Ich auch, aber raus kommt man da nicht mehr ganz so bequem...
ZitatOriginal geschrieben von offline
SoKü ist ne AO, und damit keine MNP durchführbar. Stand bei Vodafone von 2005. Eingehend als auch ausgehend, denn der gebende Netzbetreiber muss dem zustimmen.
Ich kenne das Vogehen nur von O², dort war es nach AO problemlos möglich. Die AGB's dazu werde ich morgen mal durchsuchen... Zumindest könnte man so bequem Schläfer entsorgen, die vorsubventioniert wurden und nun nur noch GG kosten.
Ich denke mal eher, dass bis zur Behebung des Problemes, die berechneten Gebühren erstattet werden. So hat keiner einen Grund zu kündigen und alles wird gut !
Zumal das Problem sicherlich in keinster Weise als Kündigungsgrund anerkannt wird. Oder ist in den AGB festgeschrieben, dass die Aussage der Rufnummerüberprüfung rechtsverbindlich ist? Ich denke nicht.
Man wird schon seine Probleme haben, einen wirklichen rechtlichen Sonderkündigungsgrund zu finden.
Also abwarten, hoffen, dass das Problem beseitigt wird und evtl. um Gutschriften feilschen
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