Wie steht das dann mit den Bachelor- und Masterabsolventen?
Darf man sich da noch "Ingenieur" nennen?
Dipl.-Ing. nicht, das ist ja klar. Aber unser Fachbereich ist ja weiterhin Ingenieurwissenschaften.
Oder darf ich nur das Bachelor of Engineering bzw später (hoffentlich ) das Master of Engineering verwenden?
titelmissbrauch
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Original geschrieben von raix
Oder darf ich nur das Bachelor of Engineering bzw später (hoffentlich ) das Master of Engineering verwenden?
Würde mich sehr wundern, wenn es anders wäre.
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Original geschrieben von Ls4
Diplom ist Diplom, ob du nun an einer Fh oder einer Uni studiert hast ist für den Titel meines Wissens erstmal unerheblich.Das ist definitiv FALSCH! Ein an einer FH erworbenes Diplom MUSS als solches gekennzeichnet sein.
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Am einfachsten ist doch, wenn man auf seine Urkunde schaut.
Der Titel, der einem verliehen wurde, den darf man führen.
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Original geschrieben von der_blub
Das ist definitiv FALSCH! Ein an einer FH erworbenes Diplom MUSS als solches gekennzeichnet sein.Es gibt aber keine FHs mehr, genau darauf will ich ja hinaus.
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Original geschrieben von leibi111
Es gibt aber keine FHs mehr, genau darauf will ich ja hinaus.Aber es sind immer noch FH Abschlüsse, also muss FH mit an den Titel
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Original geschrieben von leibi111
Es gibt aber keine FHs mehr, genau darauf will ich ja hinaus.Ich habe Dich ja auch nicht zitiert. Auf Deinen Einwand weiß ich keine Antwort, weil hier in NRW alle FHs auch noch FH heissen Glaube ich zumindest...
Nur ist es eben nicht egal, wo man das Diplom erworben hat. Darauf wollte ich hinaus.
In Deinem Fall würde ich tendentiell auch sagen, dass der Zusatz sein muss. Der Einwand auf das Zeugnis zu blicken halte ich hier für hilfreich. Dort müsste ja drauf stehen, was wie verwendet werden darf.
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Naja es macht zum Teil schon recht viel aus, ob ein Zusatz geführt wird oder nicht.
Ob man Diplom-Jurist (FH XY) ist oder Diplom-Jurist (ohne Zusatz = Uni = 1. Staatsexamen) macht schon viel aus.
Habe mich mit dem Thema nicht sonderlich tief beschäftigt, allerdings ist auf meiner Diplom-Urkunde die ausstellende Stelle mit dem Titel angegeben: Diplom-Jurist (Univ. XX).Diese Form der Schreibweise würde sämtliche Missverständnisse beseitigen. Oder?
Nachteil: mehr Text (wer allerdings von ner guten Uni/FH/Hochschule etc. kommt, kann noch etwas auf den Putz hauen ...) -
Hi
also ich bin Dipl. Verwaltungswirt (FH) und es MUSS angegeben werden -
allerdings ... ist das jeder Polizeikommissar der neueren Generation.Kaan
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Zitat
Original geschrieben von raix
Wie steht das dann mit den Bachelor- und Masterabsolventen?
Darf man sich da noch "Ingenieur" nennen?
Dipl.-Ing. nicht, das ist ja klar. Aber unser Fachbereich ist ja weiterhin Ingenieurwissenschaften.
Oder darf ich nur das Bachelor of Engineering bzw später (hoffentlich ) das Master of Engineering verwenden?Das würde mich auch interessieren. Habe auch Master, aber M.. of Science also MSc, bin aber als Prozess/Entwicklungsingenieur eingestellt... Darf man sich dann Ingenieur nennnen?
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