Telekom Rechnung von jemand anderem trotzdem Garantie?

  • Hallo zusammen,


    ich hab hier ein Handy der Firma Nokia und eine Rechnung von diesem Handy von Telekom.
    Hab das Teil bei Ebay gekauft, die Rechnung war mit dabei.
    So jetzt ist bei meinem Handy ein Problem aufgetretten. ( die Antennenabdeckung wackelt und knarrt wie sonst was, fühlt sich so an als würde es jeden moment abfallen )


    Nunja nun die Frage läuft sowas überhaupt über Garantie?? Also der Fehler ist bei der Oberschalte ganz klar :)
    EDIT: also gerade gefunden in der Herstellgarantie-"FAQ"


    a) Vierundzwanzig (24) Monate für Mobilfunkgeräte und zwölf (12) Monate für Zubehör (unabhängig davon, ob das Zubehör in der Verkaufspackung enthalten war oder selbständig verkauft wurde) mit Ausnahme der Verschleißteile und Zubehör, welche unter (b) und (c) fallen;


    b) Sechs (6) Monate für die folgenden Verschleißteile und Zubehör: Akkus, Ladegeräte, Tischstationen, Headsets, Kabel und Cover;
    Haben sie ja klug gemacht, nach 6 Monaten fängt das Teil klar noch nicht zu quietschen an! Na ja muss ich wohl damit leben.


    Und jetzt die eigentliche Frage.
    Habe ich mit der Rechnung von Telekom die nicht auf meinen Namen ausgestellt ist ( sondern auf sonst wen ) Anspruch auf Garantie? Also kann ich zum T-Punkt gehen und die mal nachsehen lassen? Garantie ist definitiv noch vorhanden.


    Danke für eure Hilfe :)


    PS: Ich hoff ich bin im richtigen Theard.

  • Der Lieferschein oder die Rechnung gilt als Garantiebeleg, egal auf wen es ausgestellt ist. Warum sollte es da Probleme geben?


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Hi koewe ;)


    Danke dir für deine schnelle Antwort.
    Das hört sich ja schonmal gut an, dass ich die Option hätte das ganze über Telekom abzuwickeln.


    Na ja das problem könnte sein, dass die Garantie bzw die Reperatur dann über ihn läuft ( nicht mich ) und falls da irgendwas vonwegen Wasserschaden ect sein sollte würde ja die Rechnung bzw der Kostenvoranschlag zu ihm gehen nehm ich an?


    Nochmals Danke für deine Antwort :)


    :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von koewe
    Der Lieferschein oder die Rechnung gilt als Garantiebeleg, egal auf wen es ausgestellt ist. Warum sollte es da Probleme geben?


    MfG koewe

    Das ist nicht richtig.


    Zum ersten muss man Garantie und Gewährleistung unterscheiden.


    Gewährleistung oder Sachmangelhaftung ist ein gesetzlicher Ansrpruch, den der Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Fraglich ist, ob ein solcher Anspruch auf einen Zweitkäufer übertragbar ist. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Käufers erfolgt.


    Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, deren Umfang von den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers abhängt. Wenn es ein Nokia-Gerät ist, ist also ein Blick in deren Garantiebedingungen angezeigt.


    In den Garantiebedingungen werden üblicherweise nur die Erstkäufer zur Garantie berechtigt. Deswegen verstehe ich auch den Trend bei ebay nicht, nach Rechnungen zu fragen. Diese sind i.d.R. für den Käufer nutzlos, wenn sie auf einen anderen Namen ausgestellt sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von ak98102
    Das ist nicht richtig.
    In den Garantiebedingungen werden üblicherweise nur die Erstkäufer zur Garantie berechtigt. Deswegen verstehe ich auch den Trend bei ebay nicht, nach Rechnungen zu fragen. Diese sind i.d.R. für den Käufer nutzlos, wenn sie auf einen anderen Namen ausgestellt sind.


    Habe selbst schon des öfteren Kaufbelege, die vom Erstkäufer waren zur Einsendung auf Garantie verwendet und noch nie Probleme deswegen bekommen!
    Noch dazu geht es in diesem Fall nicht um Gewährleistung, da die Telekom 2 Jahre GARANTIE gibt (ja, dies ist eine freiwillige Leistung)!
    Und ja: auf Zubehörteile 6 bzw. 12 Monate!


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Zitat

    Original geschrieben von koewe
    Habe selbst schon des öfteren Kaufbelege, die vom Erstkäufer waren zur Einsendung auf Garantie verwendet und noch nie Probleme deswegen bekommen!
    Noch dazu geht es in diesem Fall nicht um Gewährleistung, da die Telekom 2 Jahre GARANTIE gibt (ja, dies ist eine freiwillige Leistung)!
    Und ja: auf Zubehörteile 6 bzw. 12 Monate!


    MfG koewe

    Die Praxis kann immer anderes aussehen, formalrechtlich hat der Zweitkäufer i.d.R. keine Ansprüche.

  • Oha *ggg*


    also eigentlich hätte ich keine Ansprüche aber meistens wird trotzdem repariert?
    Dann versuch ichs doch einfach mal *ggg*


    Zitat

    Original geschrieben von koewe
    Und ja: auf Zubehörteile 6 bzw. 12 Monate!


    Du meinst sicherlich mit diesem Satz für Cover, Headsets, Akkus ect und 12 Monate der Rest???
    Oder gibt die Telekom unter umständen auch 12 Monate auf Verschleißteile wie Covers ect???
    Mag ne blöde Frage sein und dem ein oder anderem auch glassklar sein, mir jedoch nicht :)

  • in den garantierichtlienien steht meist eben nur das der erstkäufer das anrecht auf die garantieleistung hat. meistens sind die hersteller aber kulant und reparieren das produkt (hierbei beziehe ich mich NUR auf den Mobielfunkbereich) . Schließlich ist es dem Hersteller egal wer mit seinem gerät rumläuft haubtsache es ist bezahlt ;-)


    Probleme könnte eventuel Die Telekom machen, da ja ihr Vertragspartner der Erstkäufer ist und nicht du.

  • Ah ok alles klar ;)


    Ich hab gestern nochmal die Rechnung genau angeschaut und gesehen das das Handy bei 7mobile gekauft wurde. Halt mit D1 Vertrag. Aber ich lass es jetzt einfach über Nokia laufen, insofern da noch was machbar ist.


    Auf alle fälle vielen Dank für eure Antwort und die Hilfe.

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