ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Beim Einschreiben/ Rückschein kann ich dagegen den Empfänger auch noch über Zugangsfiktion/ Zugangsvereitelung packen, wenn dieser damit rechnen muss, dass rechtlich relevante Erklärungen zugehen. Insofern tendiere ich auch bei allem rechtlich erheblichen zu Einschr./Rückschein.
Naja, damit ist aber der Inhalt nicht nachweisbar. Wenns wirklich gerichtlich verwertbar sein soll, dann muss es der Gerichtsvollzieher machen.