Hallo
Ich würde gerne meinen Vertrag kündigen, nur wie schreibt man sowas, oder reicht es wenn ich schreibe
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt.
MFG Blablabla?
Danke schonmal
Sandra
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Hallo
Ich würde gerne meinen Vertrag kündigen, nur wie schreibt man sowas, oder reicht es wenn ich schreibe
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt.
MFG Blablabla?
Danke schonmal
Sandra
Auf jeden Fall Einschreiben mit Rückschein....
Meine Anwältin meinte damals, sie hätte viel in dem Bereich zu tun
Einschreiben mit Rückschein kostet 4,40 Euro (IMHO) und ist alleine psychologisch für das Fitnessstudio der Hinweis, du meinst es ernst
Re: Fitnessstudio kündigen, aber wie?
ZitatOriginal geschrieben von die_sunny
...nur wie schreibt man sowas, oder reicht es wenn ich schreibe...
Das nach oder reicht! Vielleicht solltest du noch nach einer Kündigungsbestätigung fragen.
Wenn du es persönlich abgibst und dir bestätigen läßt, brauchst du kein Einschreiben.
Re: Fitnessstudio kündigen, aber wie?
ZitatOriginal geschrieben von die_sunny
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt.
MFG Blablabla?
Danke schonmal
Sandra
möglicherweise...du könntest natürlich auch eine Erörterung schreiben...
Re: Re: Fitnessstudio kündigen, aber wie?
ZitatOriginal geschrieben von D-Love
möglicherweise...du könntest natürlich auch eine Erörterung schreiben...
Warum sollte ein Einzeiler auch nicht reichen....?
Wäre für ein Schloss...
Manche haben aber tatsächlich schon mit einer Kündigung Schwierigkeiten...
Da wird schwadroniert, dass z.B.
- man schon 20 Jahre Kunde sei, obwohl es das Unternehmen blöderweise erst seit 10 Jahre gibt und der Kunde tatsächlich erst 3 Jahre dabei ist
- die komplette Familiengeschichte von A bis Z dargelegt
- abstruseste Zusammenhänge aufgezeigt
und am Ende erwarten diese Leute dann auch noch, dass man ihnen als Belohnung, dass man sich durch ihr wirres Geschreibsel durchgelesen hat, noch eine Kulanzgutschrift gibt. Und ihr eigentliches Anliegen gemäß dem Betreff, nämlich den Vertrag zu kündigen, wird ebenso vergessen wie die Angabe der betreffenden Rufnummer.
Zugegeben ein Extrembeispiel, aber sowas habe ich in meinem früheren Berufsleben in der Mobilfunkbranche schon zu lesen bekommen. Also, es ist doch nicht sooo einfach, eine Kündigung zu verfassen. Zumindest für manche Pfosten...
Fitness Company
Telefon-Treff 1
12345 TT-Hausen
Betreff: Kündigung der Mitgliedschaft / Max Mustermann
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich meine Mitgliedschaft bei Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Licht aus.... Schloss dran!
Mein Gott was passiert, wenn die noch grösseren Bundesländer Ferien haben?
ZitatOriginal geschrieben von Steffi21
Auf jeden Fall Einschreiben mit Rückschein....
Meine Anwältin meinte damals, sie hätte viel in dem Bereich zu tun
Einschreiben mit Rückschein kostet 4,40 Euro (IMHO) und ist alleine psychologisch für das Fitnessstudio der Hinweis, du meinst es ernst
Das ist dann aber keine sehr gute Anwältin...
Ein Rückschein ist nämlich äußerst ungünstig-denn die Annahme eines Einschreibens mit Rückschein kann verweigert werden, wie man generell jede Lieferung, die einem persönlich übergeben wird, ablehnen kann.
Die Kündigung muss in den Einflußbereich des Empfängers gelangen, ergo den Postkasten.
Will man dies erreichen, nimmt man das Einschreiben ohne alles, da hat man dann einen Beleg, das der Postbote das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen hat-also das Schreiben im Einflußbereich des Empfängers liegt.
Ein Beweis ist das juristisch auch nicht, dazu bräuchte es eine Überbringung durch einen Gerichtsvollzieher, der den Inhalt beglaubigt.
Das Einschreiben lohnt aber dann, wenn das Schreiben bearbeitet wurde und der Anbieter bspw. behauptet, man hätte nicht in der Frist gekündigt. Die fristgemäße Kündigung lässt sich durch einen Einsendebeleg dann beweisen.
Das Problem ist nur, dass die Rechtsprechung aufgrund der "etwas" kreativen Bestätigungspraxis bei den normalen Einschreiben die Beweiskraft dieser Einwurfbestätigung als sehr gering einstuft.
Die Einschreiben werden direkt vor Beginn der Zustellung als zugestellt ins System eingetragen.
Wenn ich da etwa mit dem OLG Koblenz gehe, kann ich das Ding in der Pfeife rauchen.
Beim Einschreiben/ Rückschein kann ich dagegen den Empfänger auch noch über Zugangsfiktion/ Zugangsvereitelung packen, wenn dieser damit rechnen muss, dass rechtlich relevante Erklärungen zugehen. Insofern tendiere ich auch bei allem rechtlich erheblichen zu Einschr./Rückschein.
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