ZitatOriginal geschrieben von senderlisteffm
Dann hast Du sowieso schlechte Karten, da Du verpflichtet bist, den Händler "umgehend" über den Mangel in Kenntnis zu setzen.
Womit begründest du die Pflicht, dass ein Vebraucher als Käufer einen Mangel unverzüglich rügen muss?
Du schreibst es doch schon selbst: Die Lautsprecher sind irgendwann nach Übergabe kaputtgegangen. Der Verkäufer haftet aber nur für solche Mängel, die bei Übergabe vorhanden gewesen sind (unstreitig nicht der Fall) oder zu diesem Zeitpunkt zumindest schon angelegt gewesen sind (ggf. hier möglich, für diesen Umstand bist du aktuell aber bereits in vollem Umfang darlegungs- und ggf. beweispflichtig). Also schauts schlecht aus, es sei denn, es handelt sich bei deinem Problem um einen Serienfehler dieser Baureihe.