Probleme mit Garantie / Gewährleistung bei HP und Notebooksbilliger.de

  • Hallo, im März 2006 habe ich mir bei Notebooksbilliger.de ein Gerät von HP gekauft.


    Im April 2007 stellt sich raus, dass die Lautsprecher defekt sind.
    (Einstellungen geprüft, System neu aufgespielt, Kopfhörer funktionieren)


    Anruf bei HP:
    Die Zuständigkeit von HP ist abgelaufen da schon 12 Monate verstrichen sind.
    Bitte beim Verkäufer melden.


    Anruf bei Notebooksbilliger.de:
    Die ersten 6 Monate sind abgelaufen - die Beweislast dafür, dass die Lautsprecher schon bei Auslieferung defekt waren liegt somit bei mir.


    Soll denen nun ein Gutachten vorlegen, dass dem so war!


    Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Ich denke sowas ist ja kaum nachzuweisen.


    TODO?

  • Re: Probleme mit Garantie / Gewährleistung bei HP und Notebooksbilliger.de


    Zitat

    Original geschrieben von LarryT78


    Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Ich denke sowas ist ja kaum nachzuweisen.


    TODO?


    Richtig, wobei sich sowohl HP als auch Notebooksbilliger rechtlich nichts vorzuwerfen haben.


    Garantie ist immer ne freiwillige Sache (evtl. hätte eine Garantieverlängerung Sinn gemacht, so als Tip fürs nächste Mal).


    Gewährleistung: Wie richtig vom Verkäufer angegeben greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Ein Gutachten welches Du in Auftrag geben müsstest um hier den nötigen Beweis zu erbringen ist wirtschaftlich einfach Nonsens. (Mal abgesehen vom zweifelhaften Ergebnis).


    Ergo: Du bleibst auf dem Schaden sitzen und solltest Dir sofern Du auf die Lautsprecher angewiesen bist (solange der Kopfhörerausgang funktioniert kann man ja auch externe Boxen anschließen) eine Werkstatt Deines Vertrauens suchen, die das auf Deine Kosten repariert.


    CH

  • Re: Probleme mit Garantie / Gewährleistung bei HP und Notebooksbilliger.de


    Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Ich denke sowas ist ja kaum nachzuweisen.


    Nichts tun, wie schon gesagt. Wenn Dir nach 13 Monaten erst aufgefallen ist, daß die LS nicht gehen, kann's ja nicht so wichtig sein.

  • Genau deswegen kaufe ich so gerne bei amazon ein,kann zwar etwas teurer sein,aber beim Service kann man sich einfach auf sie verlassen.Eine Canon-Kamera wurde mir repariert,obwohl die einjährige Herstellergarantie schon abgelaufen war.

  • Muss aber auch nicht immer sein. Wobei Amazon.de immer noch einer der Händler ist, die sehr viel Kulanz zeigen bei solchen Sachen bzw. auch mal tricksen ;)

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    OK, habt damit meinen ersten Eindruck bestätigt.


    Zur Info:
    Es ist mir natürlich nicht erst nach 13 Monaten aufgefallen sondern in dem Moment als sie ihren Geist aufgegeben haben.


    Die 24 Monate sind doch IMHO Augenwischerei!


    Und wieso hast du dann 13 Monate gebraucht, um in Kommunikation mit dem Hersteller/Händler zu treten?


    Ja, die 24 Monate Gewährleistung sind Augenwischerei. Für den Privatkunden gilt 6 Monate Gewährleistung, danach kann ers praktisch vergessen. Als Kunde würde ich dann die Hersteller wählen, die von sich aus lange Garantielaufzeiten ohne Aufpreis anbieten. Hersteller die das nicht tun bieten in der Regel auch keine gute Qualität an.

  • Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    Es ist mir natürlich nicht erst nach 13 Monaten aufgefallen sondern in dem Moment als sie ihren Geist aufgegeben haben.


    Dann hast Du sowieso schlechte Karten, da Du verpflichtet bist, den Händler "umgehend" über den Mangel in Kenntnis zu setzen.


    Und Gewährleistung gibt es nicht, wenn irgendetwas während der Gewährleistungszeit den Geist aufgegeben hat, sondern nur wenn das Gerät bei der Übergabe bereits mangelhaft war.


    Und ja, die 24 Monate sind Augenwischerei, weshalb ich bis heute nicht verstehe, was die Kunden und Verbraucherschützer an der neuen Regelung so "geil" finden/fanden.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm


    Und ja, die 24 Monate sind Augenwischerei, weshalb ich bis heute nicht verstehe, was die Kunden und Verbraucherschützer an der neuen Regelung so "geil" finden/fanden.


    Naja, früher gab es nur 6 Monate Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr zu gunsten des Kunden (AFAIR)...

  • äh ? Ist genau das gleiche wie jetzt, in den ersten 6 Monaten ist auch der Händler in der Beweisführungspflicht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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