ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Dwarslöper
bernbayer,
Wenn das so ist, wie kommst du dann zu dieser Behauptung:
Das ist dann auch wiederum reine Spekulation und sollte als solche gekennzeichnet werden.
Hier verwechselst du mal wieder Sim- Gülitgkeit und Guthabengültigkeit,
selbst wenn die Sim gekündigt wird, wird das Guthaben auf Antrag ausgezahlt und verfällt natürlich nicht.
Ausgezahlt auf Antrag wird das Guthaben bei Deaktivirung der Karte doch auch, bei Simkarten wo das Guthaben 6 oder 12 Monate gültig ist.Wenn man deiner Argumentation folgt, dann wäre bei allen Karten wo nach deren Stillegung das Guthaben ausbezahlt wird, unbegrenzt gültig.
Ich habe sogar Verständnis dafür, das die Anbieter inaktive Karten nach einer gewissen Zeit stillegen, denn auch solche Karten verursachen Kosten. Nur sollen sie nicht behaupten das Guthaben wäre unbegrenzt gültig. Das kann man doch erwarten.