Fragen zur Kapitalertragssteuer

  • Hallo,
    bislang bin ich um das Thema Steuer (mal von Mwst abgesehen) aus verschiedenen Gründen gut herum gekommen, bin also nicht gerade firm auf dem Gebiet.
    Deswegen möchte ich an dieser Stelle mal fragen, ob ich die Kapitalertragssteuer richtig verstanden habe.



    Angenommen, ich habe ein Vermögen von 100.000 Euro, das auf einem Tagesgeldkonto mit 4% verzinst wird.
    Es würden sich also innerhalb eines Jahres 4000 Euro Zinsen anhäufen (Zinseszins etc. ist außenvor).
    Abzüglich der Freistellung von 801 Euro bleiben noch 3199 Euro, die zu versteuern sind. Die Bank führt nun ohne Umwege 30% für Zinsen aus Kapitalanlagen + 5,5% Solidaritätszuschlag ab.
    Von den ursprünglich 4000 Euro bleiben mir nur noch rund 2864 Euro?!
    Also monatlich statt 333 Euro nur 239 Euro?



    Als Grundlage für meine Berechnung habe ich http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer herangezogen.



    Greift der Fiskus da ohne Ausnahme kräftig zu oder bekommt man das am Ende alles wieder, wenn man dank niedriger Ausbildungsvergütung Geringverdiener ist? Wenn ja, wo liegt die Einkommensgrenze?


    Tut mir leid, aber der Steuerkram wird einem leider nicht in der Schule beigebracht und deswegen bin ich echt planlos.



    Ich würde mich über Antworten freuen!

  • Berichte mal von meinen Erfahrungen:


    Derzeit haben wir in Deutschland einen progressiven Tarif. Solltest Du weniger als oder genau 7.664 € steuerbares Einkommen haben, ist keine Steuer abzuführen. Da die KapESt als Steuer-Vorauszahlung zu sehen ist, würdest Du Sie dann wieder erstattet bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mzspradow
    Berichte mal von meinen Erfahrungen:


    Derzeit haben wir in Deutschland einen progressiven Tarif.



    Ich bin gerade auf einen Link gestoßen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/


    Ich gehe mal davon aus, dass wenn man da einen Betrag x einsetzt, auf einen ganz vernünftigen Annäherungswert kommt, oder?


    Da fällt mir an dieser Stelle erstmal auf, wie verbesserungswürdig der gymnasiale Lehrplan doch ist. Statt Nullstellen zu berechnen oder im Projektkurs 8-Klässler bei der Klassenfahrt zu bespaßen, sollte vielleicht mal das Steuersystem angesprochen werden...

  • Zitat


    Da fällt mir an dieser Stelle erstmal auf, wie verbesserungswürdig der gymnasiale Lehrplan doch ist. Statt Nullstellen zu berechnen oder im Projektkurs 8-Klässler bei der Klassenfahrt zu bespaßen, sollte vielleicht mal das Steuersystem angesprochen werden...


    Dem ist einiges mehr hinzuzufügen.
    Wozu lernen wir 4 Mal attische Demokratie aber alles nach 1919 bleibt außen vor? AFAIK sind die wenigsten Schüler in einem alter, in dem sie die zeit selber erlebt haben ;)

    Gruß,


    sieger11

  • Hallo,


    wie oben beriets erwähnt, wird die von der Bank einbehaltene KapESt und der Soli darauf als Vorauszahlung auf deine Einkommensteuerschuld im Rahmen der Jahressteuererklärung angerechnet. Wenn ansonsten an Einkünften nur eine (geringe) Ausbildungsvergütung gezahlt wird und dazu die ca. 4 T€ Zinsen kommen, wirst du wahrscheinlich nicht über 13-14T€ kommen und auch als lediger keine Einkommensteuer zahlen müssen. D.h., die einbehalten Steuer wird dir wieder erstattet.


    ChrisO2

  • Re: Fragen zur Kapitalertragssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von nonofyabiz
    Angenommen, ich habe ein Vermögen von 100.000 Euro, das auf einem Tagesgeldkonto mit 4% verzinst wird.
    Es würden sich also innerhalb eines Jahres 4000 Euro Zinsen anhäufen (Zinseszins etc. ist außenvor).
    Abzüglich der Freistellung von 801 Euro bleiben noch 3199 Euro, die zu versteuern sind.

    Ich bin mir gerade nicht sicher, ob die 801 Euro wirklich steuerfrei sind, oder dennoch später in der Steuererklärung versteuert werden müssen. :confused:
    Vielleicht kann das hier mal jemand nachtragen. :)

    Zitat

    Die Bank führt nun ohne Umwege 30% für Zinsen aus Kapitalanlagen + 5,5% Solidaritätszuschlag ab.
    Von den ursprünglich 4000 Euro bleiben mir nur noch rund 2864 Euro?! Greift der Fiskus da ohne Ausnahme kräftig zu
    oder bekommt man das am Ende alles wieder, wenn man dank niedriger Ausbildungsvergütung eringverdiener ist? Wenn ja, wo liegt die Einkommensgrenze?

    Im Jahr 2007 sind 8.501 Euro steuerfrei (inkl. Werbungskosten für Kapitalerträge).


    Darüberhinaus werden die Kapitaleinnahmen derzeit (vor der Abgeltungssteuer 2009) mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
    Ist dieser niedrige als 30%, gibt es eine Erstattung einbehaltenen Zinsabschlagssteuer.


    Vielleicht könnte man auch einen eigenen Steuer-Thread aufmachen? :)

  • Es ist doch ein Freibetrag und keine Freigrenze - somit mindert der Freibetrag das Einkommen und ist nicht steuerbar.

  • Re: Fragen zur Kapitalertragssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von nonofyabiz
    Abzüglich der Freistellung von 801 Euro bleiben noch 3199 Euro, die zu versteuern sind. Die Bank führt nun ohne Umwege 30% für Zinsen aus Kapitalanlagen + 5,5% Solidaritätszuschlag ab.
    Von den ursprünglich 4000 Euro bleiben mir nur noch rund 2864 Euro?!
    Also monatlich statt 333 Euro nur 239 Euro?


    Die 5,5% Solidaritätszusschlag berechnen sich imho nicht aus dem zu versteuernden Einkommen/Kapitalertrag, sondern wie die Kirchensteuer auf die Steuer selber, aus den 5,5% Solidaritätszuschlag werden bei einer Steuerquoute von 30% also effektive 1,65%.


    Von 4.000€ Kapitalertrag würden dir 2.987,52€.


    Gilt nachtürlich nur wenn du in der Einkommensteuererklärung keine Angaben über deine Kapitalerträge machts.

  • Zivigehalt und Grundfreibetrag?


    Das Zivigehalt muss ja nicht versteuert werden. Zählt es dennoch als Einkommen und muss, wenn das Gehalt und die Zinseinnahmen über dem Grundfreibetrag von 7664€ liegen, Steuern gezahlt werden? Oder ist der Freibetrag nur für die Zinseinnahmen relevant, da das Gehalt ja steuerfrei ist?


    Danke

  • Re: Zivigehalt und Grundfreibetrag?


    Zitat

    Original geschrieben von fr3dl
    Oder ist der Freibetrag nur für die Zinseinnahmen relevant, da das Gehalt ja steuerfrei ist?

    Das hängt davon ab, ob für das Entgelt als Zivi auch der Progressionsvorbehalt gilt.

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