Finanzamt zieht KFZ-Steuer ohne Rechnung ein

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Wie es momentan gehandhabt wird, ist es schon clever (aber berechtigt) vom Finanzamt. Manche Leute haben dann nicht mehr die Zeit, wacker ihr Konto leerzuräumen, weil die Abbuchung der Steuerzahlung "zufällig" ungünstig fällt! :D

    Eigentlich ist das überhaupt nicht klever vom Finanzamt, den man kann jede Lastschrift ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank 6 Wochen lang stornieren.


    Da das Finanzamt anders als z.B. ein Energieversorger oder Mobilfunkanbieter kein Vertragsverhältnis hat, kann es für die geplatzte Lastschriften keine Gebühren erheben.


    Also hat das Finanzamt garkeine andere Wahl als auch Überweisungen zu akzeptieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Eigentlich ist das überhaupt nicht klever vom Finanzamt, den man kann jede Lastschrift ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank 6 Wochen lang stornieren.


    Da das Finanzamt anders als z.B. ein Energieversorger oder Mobilfunkanbieter kein Vertragsverhältnis hat, kann es für die geplatzte Lastschriften keine Gebühren erheben.


    Also hat das Finanzamt garkeine andere Wahl als auch Überweisungen zu akzeptieren.


    wie kommst Du auf das dünne Brett das das FA kein Vertragsverhältnis mit Dir hat? Du hast beim FA Dein Fahrzeug anzumelden und dadurch natürlich ein Vertragsverhältnis. Und das FA ist deutlich schneller als private Gläubiger beim eintreiben der Forderungen. Da steht ganz schnell der Vollstreckungsbeamte vor der Tür oder das Konto ist gepfändet.



    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Eigentlich ist das überhaupt nicht klever vom Finanzamt, den man kann jede Lastschrift ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank 6 Wochen lang stornieren.


    Da das Finanzamt anders als z.B. ein Energieversorger oder Mobilfunkanbieter kein Vertragsverhältnis hat, kann es für die geplatzte Lastschriften keine Gebühren erheben.


    Also hat das Finanzamt garkeine andere Wahl als auch Überweisungen zu akzeptieren.


    Wo ist der Sinn dieser Aussage? Du bist verpflichtet, die Kfz-Steuer zu zahlen, ob es dir passt oder nicht. Wieso also die Lastschrift stornieren, um den Betrag dann zu überweisen? Oder denke ich zu naiv?

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • Natürlich ist man als Halter eines Kraftfahrzeugs steuerpflichtig, allerdings ist das das kein Vertragsverhältnis. Das bedeutet das nur das BGB gilt und keine abweichenden Vertragsbedingungen festgelegt werden können, deswegen muss das Finanzamt auch Überweisung oder sogar Barzahlung akzeptieren.

  • Nach dieser Argumentation müsstest du deine Lohnsteuer auf per Überweisung oder bar einzahlen können.

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    deswegen muss das Finanzamt auch Überweisung oder sogar Barzahlung akzeptieren.


    Ohne Steuerfachmann zu sein, hat uns das Finanzamt schon vor jahren mitgeteilt, daß es die Finanzkasse nicht mehr gebe und die Steuern nur noch per Scheck oder Überweisung eingehen können.


    Ich habe beim Finanzamt noch keinen Einzug storniert, aber auf alle Fälle wird Dir dann der Säumniszuschlag berechnet.


    Aber bei den Sozialkassen weiß ich das, weil durch einen blöden Zahlendreher in der Einzugsermächtigung der Einzug nicht möglich war. Die kassieren ordentlich Dummheitszuschlag!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Da das Finanzamt anders als z.B. ein Energieversorger oder Mobilfunkanbieter kein Vertragsverhältnis hat, kann es für die geplatzte Lastschriften keine Gebühren erheben.


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Das bedeutet das nur das BGB gilt


    Manchmal würde mich echt interessieren, wo du deine Weisheiten so her ist. Ist echt zum Kopfschütteln!


    Neben dem BGB gilt natürlich die AO sowie das jeweils passende Steuergesetz ( hier wohl KraftSt), wobei ich jetzt zu faul bin diese in Sachen Säumnis- oder sonstige Gebühren durchzulesen Jedoch kannst du davon ausgehen, dass sich der Staat alle Möglichkeiten, unwillige Schuldner durch extra-Zahlungen zu einer schnellen Zahlung zu bewegen, offen hält.


    Das BGB reicht aber auch schon, um bei einer vereinbarten Lastschriftzahlung die Rüla-Gebühren an den Schuldner weiterzugeben. Einfach mal §280BGB aufschlagen.

  • Schon komisch, dass in Deutschland doch sonst alles förmlich passiert, bekommt man zu der Abbuchung keinerlei Bescheid/Schreiben/Hinweis.

    Zitat

    Erhalte ich jedes Jahr einen neuen Steuerbescheid?
    Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine unbefristete Steuerfestsetzung gemäß § 12 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Der erstellte Steuerbescheid behält für die Folgejahre seine Gültigkeit. Höhe und Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich aus dem Steuerbescheid.
    Zahlungserinnerungen werden durch die Zollverwaltung nicht versandt.


    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...rten_node.html

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Über 60 Millionen zugelassener Fahrzeuge, für die jährlich eine Erinnerung verschickt werden soll? Der Bund der Steuerzahler würde sich die Hände reiben, wenn die regelmäßigen Portokosten, die dafür anfallen, in den Haushaltsposten auftauchten...

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