Finanzamt zieht KFZ-Steuer ohne Rechnung ein

  • Moin,


    ich dachte ich guck nicht richtig, als ich heute meine Onlineauszüge durchgesehen habe. Da hat mir das Finanzamt meine KFZ Steuer klammheimlich vom Konto eingezogen. Den entsprechenden Beleg dafür habe ich allerdings nicht erhalten. Ich finds ehrlich gesagt ne Frechheit. Das man seit neuesten sein Auto nur noch unter der Auflage für eine Einzugsermächtigung anmelden kann find ich schon nicht ganz in Ordnung und nun noch sowas. :mad:


    Bisher kam immer die Aufforderung zur Zahlung (als es noch Überweisung gab) und der dazugehörige Steuernachweis. Und jetzt wird einfach erstmal Geld eingezogen und dann sehen wir weiter ? :flop:

  • Hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, warum nun anscheinend (wusste ich auch noch nicht) eine Einzugsermächtigung Pflicht ist? Mich wundert das, ehrlich gesagt, überhaupt nicht und ich find's vollkommen richtig! Schließlich bieten heute auch immer weniger Online-Händler bzw. Unternehmen Zahlung auf Rechnung an, Stichwort Zahlungsmoral... ;)
    Bezüglich der Rechnung: Warte doch mal ab, vielleicht kommt sie ja morgen. Das FA ist ja z.B. auch recht fix, wenn es um die ESt-Erstattung geht, d.h. man bekommt den Bescheid und teilweise am selben Tag ist die Erstattung schon auf dem Konto.


    Für mich klingt das schon ein wenig überzogen von Dir (auch wenn wir M/V-ler eigentlich hier zusammenhalten müssen). ;)

  • Re: Finanzamt zieht KFZ-Steuer ohne Rechnung ein


    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166


    Bisher kam immer die Aufforderung zur Zahlung (als es noch Überweisung gab) und der dazugehörige Steuernachweis. Und jetzt wird einfach erstmal Geld eingezogen und dann sehen wir weiter ? :flop:


    Gibt doch nach Anmeldung einen Bescheid für die KFZ Steuer, da steht doch alles drauf, auch der Einzugstermin für die Folgejahre.
    Finde das OK. Ich brauch nicht soviel Papier, außerdem vergesse ich nicht zu zahlen. :)



    Cu

  • Falsch wäre ja noch schlimmer.
    Ich denke sie haben richtig abgebucht.


    Mir gehts mehr um die Tatsache, dass ich für alles was ich kaufe und ne Einzugsermächtigung erteilt hab, erst ne Rechnung bekomme und dann abgebucht wird. Warum darf das Finanzamt das anders machen ?


    PS: Warum die Einzugsermächtigung mal eingeführt wurde ist mir bekannt und soll hier auch nicht Thema sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    PS: Warum die Einzugsermächtigung mal eingeführt wurde ist mir bekannt und soll hier auch nicht Thema sein.


    Ähm, dann verstehe ich aber Dein Posting nicht. Denn alles andere erklärt sich vielleicht hiermit:

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Bezüglich der Rechnung: Warte doch mal ab, vielleicht kommt sie ja morgen. Das FA ist ja z.B. auch recht fix, wenn es um die ESt-Erstattung geht, d.h. man bekommt den Bescheid und teilweise am selben Tag ist die Erstattung schon auf dem Konto.

  • Mit geht es ausschließlich darum, dass die Rechnung nicht ne Woche vor Abbuchung kommt. Ich gehe mal schwer davon aus, dass sie noch kommen wird, aber nach der Abbuchung.


    Wie würdest du reagieren, wenn dir dein Provider einfach Geld abzieht und dir dann die Rechnung präsentiert ? IMHO bekommt doch jeder seine Rechnung mit dem Vermerk: Wird am xx.xx.2007 von ihrem Konto eingezogen

  • Ja, na sicher gehört es sich so, dass zuerst die Rechnung kommt und dann die Abbuchung erfolgt. Wie ich schon schrieb, liegen beim FA Brief und Kontobewegung zeitlich anscheinend dicht beieinander. In dem von mir beschriebenen Fall ist das ja eher gut, in Deinem Fall natürlich nicht. Nur, lohnt es sich, darüber aufzuregen? Das ändert doch sowieso nichts. Du kannst ja mal das FA kontaktieren, sollte die Rechnung morgen/Montag eintrudeln und Deinem Ärger Luft machen, verbunden mit der Frage, ob das der Regelfall ist. ;)

  • Im Steuerbescheid steht der Zahlungstermin für das erste Jahr sowie der jährliche Zahlungstermin für die Folgejahre drin. Auf eine weitere Benachrichtigung hat man keinen Rechtsanspruch, auch wenn die meisten Finanzämter eine Erinnerung verschickt haben, wenn keine Einzugsermächtigung vorlag.
    Ich finde es auch nicht kundenfreundlich, formal korrekt ist es aber.


    Wäre übrigens interessant, mal auszuprobieren, was passiert, wenn man die Einzugsermächtigung widerruft...

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Im Steuerbescheid steht der Zahlungstermin für das erste Jahr sowie der jährliche Zahlungstermin für die Folgejahre drin.


    Allerdings nur, wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt hat (bzw. sein Auto nach dem 01.04.2006 zugelassen hat).

    Zitat

    Auf eine weitere Benachrichtigung hat man keinen Rechtsanspruch, auch wenn die meisten Finanzämter eine Erinnerung verschickt haben, wenn keine Einzugsermächtigung vorlag.


    Wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt bzw. vorlag (ergo Zahlung durch Überweisung), dann bekommt man weiterhin seine Erinnerung verbunden mit der Aufforderung, den Betrag zu überweisen.

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