ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von xxannexx
TGW712
Es ist aber immer so, das Einkünfte unter 400 Euro nicht im Einkommensteuerjahresausgleich/Lohnsteuerjahresausgleich auftauchen - du kannst z.B. Einkünfte aus selbst. Tätigkeit oder aus nicht selbständiger Tätigkeit von 40000€ haben, die du auch (hoffenltich) brav versteuerst Nimmst du aber einen job unter 400 Euro an, dann musst du es halt nicht versteuern; es taucht nirgends in der EStErklärung auf; du gibst nicht mal die 6 er Lohnsteuerkarte auf (dementsprechend musst du in Sachen zanox unter 400 Euro auch nichts versteuern!) Und wenn man bei zanox nicht als Geschäftskunde angemeldet ist, dann darf man eh nur max 200 euro "verdienen"
edit: und es sind genau gesagt 7664€ als Freigrenze, hat sich glaub ich vor ein paar jahren geändert...:D
conzi
Die 7600 Euro haben nichts mit der Umsatzsteuer zu tun; mit kleinem Gewerbeschein darfst du i.d.R lt. §19UStG keine Umsatzsteuer ausweisen (und dementsprechend bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt).
Die 7600 Euro haben was mit der Einkommenssteuer zu tun; wenn du also student bist darfst du bis 7600€ steuerfrei verdienen und musst keine Steuern zahlen. (Bafög ist davon abzuzuziehen!)
So und nun back zu zanox topic
als student mit offiziellen einnahmen eines 325 euro-jobs kann ich also beträge bis 75 euro monatlich über zanox dazuverdienen, ohne dass ich es beim finanzamt angeben muss? sprich, bei beträgen über 75 euro würde mir das amt wohl auf die füße treten, wenn die die übermittlung der beträge von zanox mal nachhalten sollten? hab zum ersten mal 40 euro für ne kontowerbung kassiert, aber würd mich mal interessieren, was ich prinzipiell angeben müsste, und was nicht.. im moment hab ich halt garnix mit dem finanzamt zu tun