Der Zanox-Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von TGW712
    Deinen Rechner musst Du allerdings in aller Regel über 3 Jahre abschreiben - ansetzen sollte man den so oder so in jeder Steuererklärung - zu 100% aber kaum erfolgreich. Für nen "Normalo" dürften so 50% angemessen sein, Rest private Nutzung. Rechnet man nen netten Rechner mit 1200 € sind 50% 600 € geteilt durch 3 --> 200 €. Da hab ich zT erheblich höhere Einnahmen durch Zanox.


    Sich selbst werben ändert nix. A) wird mans schlecht nachweisen können und b) ist es mit ner Zugabe bei nem Handyvertrag nicht vergleichbar. Beim Handyvertrag ist die Prämie Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages mit dem Händler oder Betreiber, bei Zanox schließe ich nen Vertrag mit dem jeweiligen Shop ab, die Prämie zahlt mir aber Zanox aus.


    Und dass ich als Student sonst keine Einnahmen habe, ändert auch nichts?


    Hatte mich damals wegen Google Adsense beim Finanzamt erkundigt. Da wurde mir dann gesagt, dass die Einnahmen so gering sein (20-30€ im Monat), dass es reichen würde wenn ich den PC und Webspace etc. als Ausgaben angeben wurde...


    Habe bis jetzt auch nur zwei Sachen bei Zanox "verkauft" und eine davon an mich. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von TGW712
    wusste gar net, dass es nen thread hierfür gibt. Ihr solltet drauf achten, dass ihr die Einkünfte, auch wenn ihr selber über Zanox was kauft, in eurer Steuererklärung mit erklärt. Das bedeutet durchaus je nach sonstigem Einkommen auch 40% weniger "Gewinn".



    Das ist Quatsch - Einkünfte monatlich unter 400 Euro tauchen auf keiner Lohnsteuererklärung auf. Selbst wenn man einen "kleinen" Gewerbeschein (also nach §19 UStG nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt) hat, dann ist bis 7600 € jährlich alles einkommenssteuerbefreit und bis 16200 € alles gewerbesteuerbefreit.
    Also bei den normalen "Kleckerbeträgen" nix Finanzamt ;) Außerdem darf man bei Zanox als Privatperson eh nicht mehr als 200€ monatliche bestätige Umsätze erwirtschaften. (so wars zumindest als ich mich >1 Jahr angemeldet habe...)

  • Zitat

    Original geschrieben von xxannexx
    Das ist Quatsch - Einkünfte monatlich unter 400 Euro tauchen auf keiner Lohnsteuererklärung auf. Selbst wenn man einen "kleinen" Gewerbeschein (also nach §19 UStG nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt) hat, dann ist bis 7600 € jährlich alles einkommenssteuerbefreit und bis 16200 € alles gewerbesteuerbefreit.


    Mal eine Verständnisfrage abseits von zanox:
    Wenn ich einen "kleinen Gewerbeschein" habe, habe ich bis 7.600 Eur jährlich USt. frei?
    Bin ich mit diesem Gewerbeschein auch USt.-abzugsbrechtigt?
    Verstehe nicht ganz, was du mit "zum Ausweis von Umsatzsteuer" meinst..

  • Zitat

    Original geschrieben von xxannexx
    Das ist Quatsch - Einkünfte monatlich unter 400 Euro tauchen auf keiner Lohnsteuererklärung auf. Selbst wenn man einen "kleinen" Gewerbeschein (also nach §19 UStG nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt) hat, dann ist bis 7600 € jährlich alles einkommenssteuerbefreit und bis 16200 € alles gewerbesteuerbefreit.
    Also bei den normalen "Kleckerbeträgen" nix Finanzamt ;) Außerdem darf man bei Zanox als Privatperson eh nicht mehr als 200€ monatliche bestätige Umsätze erwirtschaften. (so wars zumindest als ich mich >1 Jahr angemeldet habe...)


    Ich will ja nicht Haare spalten aber ich nenne die Regel, du die Ausnahme unterhalb einer Freigrenze und nennst meine Aussage Quatsch? Wenn hier nur Schüler und gering verdienende Studenten mitlesen, akzeptiere ich den Quatsch - ich gehe aber davon aus, dass das Publikum durchaus gemischter ist ;)


    Sprich: wer über 7.600 € PRO JAHR (warens nicht 7.200?) verdient (damit ist NICHT die Einnahme von Zanox gemint, sondern die Gesamteinkünfte von Chef+Zanox+etc!!), der versteuert jeden Euro von Zanox. So sind wir uns nun hoffentlich einig.


    Außerdem: *noch mehr Haare spalten* - ich habe nur gesagt, dass man es in der Steuererklärung angibt und dass bis zu 40% weniger drin ist - nicht, dass IMMER Steuern anfallen müssen. Wer eine Erklärung abgibt und unter der Grenze bleibt, der zahlt auch keine Steuern ;)

  • TGW712
    Es ist aber immer so, das Einkünfte unter 400 Euro nicht im Einkommensteuerjahresausgleich/Lohnsteuerjahresausgleich auftauchen - du kannst z.B. Einkünfte aus selbst. Tätigkeit oder aus nicht selbständiger Tätigkeit von 40000€ haben, die du auch (hoffenltich) brav versteuerst ;) Nimmst du aber einen job unter 400 Euro an, dann musst du es halt nicht versteuern; es taucht nirgends in der EStErklärung auf; du gibst nicht mal die 6 er Lohnsteuerkarte auf (dementsprechend musst du in Sachen zanox unter 400 Euro auch nichts versteuern!) Und wenn man bei zanox nicht als Geschäftskunde angemeldet ist, dann darf man eh nur max 200 euro "verdienen"


    edit: und es sind genau gesagt 7664€ als Freigrenze, hat sich glaub ich vor ein paar jahren geändert...:D


    conzi
    Die 7600 Euro haben nichts mit der Umsatzsteuer zu tun; mit kleinem Gewerbeschein darfst du i.d.R lt. §19UStG keine Umsatzsteuer ausweisen (und dementsprechend bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt).
    Die 7600 Euro haben was mit der Einkommenssteuer zu tun; wenn du also student bist darfst du bis 7600€ steuerfrei verdienen und musst keine Steuern zahlen. (Bafög ist davon abzuzuziehen!)


    So und nun back zu zanox topic :D

  • hast Du nen Paragraphen dafür? Meine Steuerberater haben übereinstimmend gesagt, dass die Grenze der geringfügigen Beschäftigung nur für Angestelltenverhältnisse besteht (was ja auch absolut Sinn macht - der Arbeitgeber zahlt ja die Steuern iHv 20% - bei Zanox zahlt niemand die Steuern, erschwerend schüttet Zanox ja an die Afiliates aus, was dem Finanzamt von dort gemeldet wird)

  • Der AG zahlt keine Steuern bei Minijobs, sondern pauschale Sozialabgaben. Damit hat das Finanzamt so direkt gar nix zu tun.

  • Zitat


    Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag [Bearbeiten]


    Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern (einheitliche Pauschalsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, für das er Beiträge nach § 168 Absatz 1 Nr. 1b oder 1c („versicherungspflichtig geringfügig Beschäftigte“) oder nach § 172 Absatz 3 oder 3a („versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte“) des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu entrichten hat, mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz in Höhe von insgesamt 2 % des Arbeitsentgelts erheben.


    Hat der Arbeitgeber keine Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c oder nach § 172 Abs. 3 oder 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu entrichten, kann er unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz in Höhe von 20 % des Arbeitsentgelts erheben.


    Quelle Wikipedia

  • Zitat

    Original geschrieben von homedonk
    ich hab jetzt erst mitbekommen, dass Amazon raus ist ( Shop). Seit wann das denn?
    Gerade Amazon war eigentlich der Grund, warum ich mich dort angemeldet habe

    Wollte da gestern bei der TV-Gutschein-Aktion auch mittels Shop den Preis noch etwas drücken, und war auch sehr erstaunt, dass Amazon nun fehlt. Die sind aber nicht schon "seit Monaten" raus, denn ich habe vor knapp 3 Wochen noch über meinen Shop bei Amazon gekauft.

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