Es ist da schon was im Gange:
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Unerwünschte Telefonwerbung sei nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten, sagte Zypries: „Unseriöse Firmen setzen sich aber immer wieder über dieses Verbot hinweg. Deshalb soll bei Verstößen künftig auch ein Bußgeld verhängt werden können.“ Außerdem könnten viele unerwünschte Werbeanrufe leider nicht verfolgt werden, weil sich nicht feststellen ließe, wer angerufen habe. Zu einem Schutz der Verbraucher gehöre auch ein Verbot dieser technischen Verschleierungsmaßnahmen. „Verstöße dagegen sollen ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden können.“