Zitat.Dem Händler stehen jedoch üblicherweise 2 Reparaturversuche zu. Erst dann muss er das Gerät zurücknehmen und wandeln. Ein sofortiges Neugerät ist reine Kulanz..
Das stimmt nicht ganz; du kannst auch per Gesetz nach z.B. 4 Wochen auf einen direkten Austausch bestehen wenn du z.B. auf das Gerät angewiesen bist. Einschicken usw. mußt du NICHT akzeptieren im Zuge der Händlergewährleistung!
Die Paragraphen habe ich jetzt nicht dabei, kann ich aber gerne nachreichen!