Bei Privatverkauf Garantie geben?

  • Diesen Text habe ich grade bei einem Angebot von Bayernpeter gelesen:


    "So und zum Schluss das unvermeidliche:


    Das neue Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch für Privatverkäufe vor. Jeder Käufer könnte also nach 52 Wochen die Ware als defekt reklamieren und Ersatz verlangen. Ihr stellt mich natürlich von dieser Gewährleistung frei. Schliesslich bin ich als Privatperson nicht in der Lage eine solche Art von Garantie zu geben! Garantie/Gewährleistung nur über den Händler und den Hersteller! Beim T39m gibt es keinerlei Garantie/Gewährleistung"


    Hab ich nun irgendwas nicht mitbekommen, oder ist das nen Scherz?



    Privatverkäufer müssen 1 Jahr Garantie geben?



    mfg
    afa2006

  • Beim Kauf einer gebrauchten Sache gelten in der Regel 25 Monate gesetzliche Gewährleistung, egal ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist.


    Als privater Verkäufer hat man aber die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen (als Händler darf man die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate kürzen, aber nicht ganz ausschließen). Um das wirklich rechtskräftig durchzuführen, sollte man aber spezielle Formulierungen wählen und nicht so einen Text wie oben zitiert.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Sorry, aber als ich das gelesen habe, war ich aufeinmal " :confused: "


    d.h. ich bin nicht GEZWUNGEN dies zu tun, und kann es, wie man schon bei vielen Angeboten hier, sowie bei eBay dies durch einen richtig formulierten text ausschliessen?


    mfg
    afa2006

  • Wenn Du es nicht ausschließt, bist Du ggf. in der Pflicht, wenn der Kunde ein Problem mit der Ware hat. Deshalb sollte man es eigentlich bei eBay-Verkäufen immer ausschließen. Sonst hast Du nachher einen Gegenstand für 100 EUR verkauft (der vielleicht mal 1000 EUR gekostet hat) und nach ein paar Monaten hast Du dann noch erheblichen Aufwand, weil der Käufer einen Mangel meldet...


    Hier gibts mehr Infos dazu:


    http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/praxis/33475/

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Mit Grüßen ...

  • Ich würde mir da mal nicht so die Gedanken machen. Selbt wenn das nicht ausschließt und mit dem Gerät was sei sollte, würden 99 Prozent der Käufer den Weg zum Anwalt eh nicht gehen wenn man die Sache nicht freiwillig anerkennt.

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Ehe alles von vorne los geht, hier noch was schnell ausgesuchtes von TT:


    Ich war auch grade am Suchen, aber Du warst schneller. ;)
    Den hier hast Du vergessen:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=251203

    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Allerdings ist das ein Thema, zu dem jeder hier gern was sagt ... :rolleyes: ;)

    Jetzt nicht mehr - zumindest nicht in diesem Thread. ;)


    Und zum Abschluss, weil es immer wieder schön ist: :D
    Posting and You. ;)


    Carsten

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