Diesen Text habe ich grade bei einem Angebot von Bayernpeter gelesen:
"So und zum Schluss das unvermeidliche:
Das neue Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch für Privatverkäufe vor. Jeder Käufer könnte also nach 52 Wochen die Ware als defekt reklamieren und Ersatz verlangen. Ihr stellt mich natürlich von dieser Gewährleistung frei. Schliesslich bin ich als Privatperson nicht in der Lage eine solche Art von Garantie zu geben! Garantie/Gewährleistung nur über den Händler und den Hersteller! Beim T39m gibt es keinerlei Garantie/Gewährleistung"
Hab ich nun irgendwas nicht mitbekommen, oder ist das nen Scherz?
Privatverkäufer müssen 1 Jahr Garantie geben?
mfg
afa2006