Mich interessiert überhaupt erstmal, wie der Versender der SMS an die Information gelangt ist! Denn wenn das schon auf illegalem Weg geschehen ist ist der Rest ja auch hinfaellig, solche Beweise laesst kein Gericht zu.
Rechtliche Frage: Problem mit Cellular Essentials!
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Hi,
also fuer mich sieht die Sache so aus:1. Du hast Software vorsaetzlich unerlaubt benutzt also (aktiv einen schluessel generieren lassen und ihn auch verwendet).
2. Du hast Dich dabei erwischen lassen (wie hat das Programm Deine Daten an den Hersteller geschickt?)
3. Jegliches Dagegen wehren ist deutlich teurer als die Lizenzkosten.
Also:
Schenk den Typen seine Lizenzgebuehr, sie steht ihm zu, ein Entwickler hat dafuer auch gearbeitet und die Weiterverwendung des Programmes Deinerseits ist ein Zeichen, dass Du mit seiner Arbeit zufrieden bist/warst.zu 2. sei noch zu sagen, dass Du JEGLICHES stueck Software, eigentlich darauf hin untersuchen solltest, was es fuer Daten ueber Dich in die Weltgeschichte schickt, das betrifft in so einem Fall (Software fuer Telefone, die auf einem vernetzten Rechner installiert wird), dass Du eigentlich sowohl die GSM-Seite anguggen solltest (was fuer SMSe wurden verschickt? Was fuer Datencalls gemacht?) als auch Dich darum kuemmern solltest, dass Dein Rechner nicht ungefragt Dinge in die grosse weite Welt posaunt.
Selbst legal erworbene Software gibt oft mehr Informationen ueber Dich preis als Dir lieb sein kann.
cu
XlF -
Zitat
A nettes rechtsempfinden hast Du da schon, alle Achtung !
Mein Rechtsempfinden wehrt sich gegen die Verquickung von Zivil- und Strafrecht, wie es hier geschehen ist.
Würde die Aufforderung lauten: "Stelle die Verwendung der Software ein, vernichte alle Kopien sowie unrechtmäßig erworbene Schlüssel, sonst gehe ich strafrechtlich gegen dich vor", dann wäre das juristisch in Ordnung.
Die Aufforderung, die Lizenz zu erwerben, ist jedoch rein zivilrechtlicher Natur und hat mit dem strafrechtlichen Aspekt nichts zu tun.
Klaut z.B. ein Jugendlicher ein Auto, um eine Spritztour zu unternehmen, so kann er zum einen natürlich strafrechtlich belangt werden, zivilrechtlich kann er jedoch nur auf Herausgabe des Autos sowie auf Schadenersatz für den Zeitraum der unberechtigten Nutzung verklagt werden, nicht jedoch zum Erwerb des Autos veranlasst werden. Die Aufforderung "kauf mir das Auto ab, zu dem Preis, den ich verlange, oder ich zeige dich wegen Diebstahls an" wäre also unzulässig.
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Mit WinDac ist mir mal genau das selbe passiert. Warez-Key, plop, eine web-seite öffnet sich mit
"mit legalem key wären sie nie auf diese seite gekommen... haben ip-adr... empfehlen lizenz zu kaufen..."
und was passiert? nüüx
ich hab einfach in zukunft darauf verzichtet windac zu verwenden.mein rat: kick das prog vom rechner, lösche alle spuren und tu sonst _gar nichts_. erpressen lassen ist nicht drin.
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Naja er hat halt die Handynummer. Man muss zur registrierung ne sms zu dem senden! Was leider nicht gesagt wird.. D.h.: ich darf sogar noch ne verkackte SMS nach Österreich bezahlen.(was glaube ich auch nicht grade so billig ist)
Sicher erpressen lassen, will ich mich nicht, aber ich will auch kein Risiko eingehen, vor Gericht zu landen.
Hier übrigens mal der Link der in der SMS enthalten war:
http://www.demmel.com/strafe/ -
Dann sieht es aber auch mit dem Gedanken der Nötigung schon wieder anders aus.
Denn es wird ja nicht gesagt, dass er kaufen muß, um eine Anzeige zu verhindern, sondern es wird praktisch eine goldene Brücke gebaut.
Die Firma sagt ja, dass die Anzeige sowieso erfolgen würde, aber im Falle der nachträglichen Legalisierung der verwendeten Kopie, darauf verzichtet wird. Das ist eher ein großzügiges Angebot, als ein Fall der Nötigung.
Denn für die Verwendung der Software, wenn auch nur kurz nach dem Testzeitraum, hätte sowieso bezahlt werden müssen.
Anders wäre es vielleicht, wenn gesagt würde, man solle doch 10 Schlüssel erwerben. Aber den einfachen Kaufpreis hätte die Firma sowieso einklagen können.Deswegen sehe ich jetz, nachdem der Link bekannt ist, keine Anhaltspunkte für Nötigung. Es handelt sich um das Angebot einer einvernehmlichen Lösung.
Gruß
DaFunk -
Naja, aber wenn eine goldene Brücke als Druckmittel in eine bestimmte Richtung missbraucht wird ist das schon eher wieder Nötigung.
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Naja, aber wenn Du z.B. im Laden etwas stiehlst und erwischt würdest, wärest Du froh, wenn Du nur den Preis der Waren zahlen müsstest und nicht noch eine Anzeige bekommst und Hausverbot bekommst.
Hier will die Firma halt auch nur Geld für das verwendete Produkt haben.
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