Ich glaube, wir haben uns missverstanden:
Ich sprach von einem Rücktritt vom Kaufvertrag, der nach der zweiten erfolglosen Reparatur möglich ist.
Ob man nun von nur dem Kaufvertrag oder auch vom Mobilfunkvertrag zurücktritt ist sicherlich eine gute Frage, die hier aber nicht von Belang ist. Denn im Allgemeinen würde man natürlich sofort einen neuen Vertrag mit einem anderen Handy abschließen.
Dies ist gängige Praxis bei O2. Man kann sich dann irgendein Handy aussuchen -auch den Nachfolger- und zwar zum subventionierten Preis.
Wenn man allerdings kein Vertragskunde mehr ist, macht O2 das nicht mehr.
Meine Frage ist, wie dies rechtlich zu begründen ist.
Gruß,
Hendrik