Rücktritt, wenn der Vertrag schon beendet -> Welcher Betrag wird erstattet

  • Hallo,


    ich habe ein K750i, welches zum wiederholten Mal Ärger macht. Ich würde nun gerne vom Kauf zurücktreten und entweder den Kaufpreis zurückerstattet bekommen, oder ein neues Handy wählen.


    Nun ist es so, dass der Bertrag bereits abgelaufen ist, das Handy aber noch keine zwei Jahre alt ist.


    Der o2 Shop sagt, ein Rücktritt sei zwar möglich, ausgezahlt würde jedoch nur der Betrag nach Abzug der Subvention, also 99€. O2 weise die Mitarbeiter ausdrücklich darauf hin, dass kein neues subventioniertes Handy für Kunden, deren Vertrag abgelaufen ist herauszugeben ist.


    Auf meiner Rechnung steht:
    549€ K750i
    -450€ O2 Genion xyz
    ------
    99€


    Der O2 Mitarbeiter möchte mir nun 99€ auszahlen. Ich hätte aber lieber die 549€ oder ein neues Handy.


    Für mich ist die rechtliche Lage eindeutig. Was meint ihr?


    Gruß,
    Hendrik

  • Naja, also sorry, 549€ wirste wohl kaum bekommen! Und wenn dann wird dir ein Handy angeboten dass der Technik vom K750i entspricht!


    Denk doch mal mit gesundem Menschenverstand nach! Du hast ein Handy fast 2 Jahre lang benutz (also wenns denn mal nicht kaputt war..) und du willste nach fast 2 Jahren n nagelsneues oder 549€???


    Noch Pragmatischer: Schau dir mal die Preise hier im TT für gebrauchte K750i's an... 100€ is da so der Standartpreis inklusive Versand....

  • Hallo&Danke für deine Antwort,


    zur Info: Wenn ich noch O2 Kunde Wäre, würde genau das, was du für so unglaublich hältst, passieren. Das ist BGB und bei O2 auch Praxis.


    Hier ist nur das Problem, dass ich kein O2 Kunde mehr bin.


    Gruß,
    Hendrik

  • Meinst du wirklich o² hätte dir 549€ ausgezahlt? :cool:
    Du weisst dass der Abschluss eines Mobilfunkvertrages und der KAUFvertrag für das Handy zwei Dinge sind, die rechtlich ansich getrennt betrachtet werden?
    Sprich, selbst wenn du laut BGB das Recht hast den Kaufpreis zurückzufordern, so nur den, den du auch gezahlt hast! (wieviel war das? 1€, 9€? vielleicht 19€?!)...


    Mal ganz ehrlich, 99€sind hier wirklich fair!


    :eek: :eek:

  • Hallo,


    es geht hier nicht darum, was ich meine etc.


    Du machst ja auch genau den Punkt:
    Der Mobilfunkvertrag und der Kaufvertrag sind unabhängig. Genau so stehts ja auch auf der Rechnung:

    Zitat

    Auf meiner Rechnung steht:
    549€ K750i
    -450€ O2 Genion xyz
    ------
    99€


    Ich habe also für das Handy 550€ bezahlt. Für den Vertrag habe ich 450€ erstattet bekommen. Vom Kaufvertrag möchte ich zurücktreten, den Handyvertrag haben sowohl O2 als auch ich erfüllt.


    O2 sieht es anders:
    Wenn der Vertrag noch laufen würde, hätte ich jetzt ein neues Handy. Und wenn mein Vertrag übermorgen auslaufen würde, würde ich übermorgen meinen Vertrag verlängern können und noch ein neues bekommen. Das ist Fakt, so hat es mir der O2 Mitarbeiter *von sich aus* angeboten. Egal, ob das 750i schon fast 2 Jahre alt ist.


    Da ich jetzt keinen Mobilfunkvertrag mehr bei O2 habe sieht O2 das allerdings anders. Vermutlich, weil sie jetzt ja erstmal nicht zu befürchten haben, dass ich auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten möchte (was übrigens schon passiert ist, bei anderen; so habe ich zumindest hier gelesen)


    Gruß,
    Hendrik

  • Zitat

    Original geschrieben von henfri

    Ich habe also für das Handy 550€ bezahlt. Für den Vertrag habe ich 450€ erstattet bekommen. Vom Kaufvertrag möchte ich zurücktreten, den Handyvertrag haben sowohl O2 als auch ich erfüllt.


    Ich sehe das genauso wie du, alles andere wäre auch ungerecht, da ja ein Vertrag ohne Handy z.B. auch weniger Grundgebühr gekostet hätte (z.B. Genion Card).


    Allerdings musst du dir ggf. für die Nutzung des Handys eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen.


    Auf eine reine Auszahlung von 99€ würde ich mich keinesfalls einlassen!

  • Ach du meine Güte, hier hat jemand aber einen Clown gefrühstückt.
    Leute, was glaubt ihr eigentlich?


    Ihr benutzt ein Handy 2 Jahre, werft es noch ein bisschen auf den Boden, und wollt ernsthaft 549€ bekommen?


    Ich sage mal ganz ehrlich, das ist das schwachsinnigste was ich seit langem gelesen habe. Kauf dir ein neues K750i im Loop Paket für 149€, wenn du noch 99€ bekommen solltest. Dann haste ein neues, und hast ruhe.


    EDIT: und hierzu: "Ich sehe das genauso wie du, alles andere wäre auch ungerecht, da ja ein Vertrag ohne Handy z.B. auch weniger Grundgebühr gekostet hätte (z.B. Genion Card)."


    Kann ich nur sagen, du hattest einen Vertrag mit Handy, hast es benutzt, und dadurch den Wert gemindert, oder glaubste o2 bekommt noch 500€ dafür, wenn die das jetzt verscherbeln. Einfach mal logisch denken. :rolleyes:


    Gruß Steven

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Das Handy ist mangelhaft daher kannst du zumindest ohne Probleme Nacherfüllung verlangen, also Lieferung eines neuen K750i solange die Beweislastumkehr nicht greift, dann würde es sicher schwierig. Umstritten ist dabei nur, ob nach der erstmaligen Ausübung des Wahlrechts (Beseitigung des Mangels) dieses quasi verwirkt ist. Die h. M. verneint das aber.
    Also: Wie wäre es mit diesem Weg?
    (Die Idee mit der Auszahlung von 549,- Euro ist lustig, davon verabschiede dich aber mal gleich wieder.)

  • Hallo,


    danke für deine Antwort.
    Die Auszahlung von 550€ erwarte ich übrigens nicht ;-)
    Nach meinem Verständnis kann man die Rückabwicklung erst nach der zweiten erfolglosen Reparatur fordern. Dementsprechend macht aber

    Zitat

    Umstritten ist dabei nur, ob nach der erstmaligen Ausübung des Wahlrechts (Beseitigung des Mangels) dieses quasi verwirkt ist.


    Keinen Sinn. Oder habe ich dich falsch verstanden?


    Wie auch immer: Die Frage ist: Hat das alles etwas mit dem Mobilfunkvertrag zu tun, oder nicht. Nach meinem Verständnis ist die Antwort ein klares Nein.
    Der Rest ist keine Frage. Auch für O2 nicht.


    Ich betone es nochmal: Wenn der Vertrag noch liefe, hätte ich schon ein neues Handy. Egal was hier davon einige halten.


    Gruß,
    Hendrik

  • Du kannst beim ersten Defekt sofort ein neues Handy verlangen. Auf eine Reparatur brauchst du dich überhaupt nicht einzulassen. Ob du O2 Kunde bist oder nicht ist unerheblich.

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