Auch bei Tchibo müssen die Anrufe aus dem EU-Ausland in die EU und nach Deutschland (o.Sonderrufnummern) enthalten sein wenn man in Deutschland eine Flat/ Minuten zu den anderen deutschen Mobilfunknetzen hat.
Wiki EU-Roaming Regulierung: Zusammenfassung für Prepaidkunden
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In den TCHIBO AGBs klingt dies anders ... dort wird lediglich darauf verwiesen, dass Gespräche ex EU-Mitgliedsstaat in DE-Netze kostenlos sind. Gespräche in EU-Länder 9Cent/Minute. Dass von einem EU-Land aus (nicht Deutschland) auch alle andderen EU-Staaten in der FLAT integriert seien, kann ich nicht wirklich erkennen. Ich habe den TCHIBO-Tarif schon eine Weile und diese erfuhr mal ein DATA-Upgrade von 1,5-2GB (LTE bis 21MBits/s) Traffic und ja, ich habe ihn auch in der EU genutzt nur vorsorglich ohne Telefonie ausserhalb der bekannten DE-Ziele!
LG -
Hallo Moppelchen.
Das findet sich auch nicht in den AGB, sondern zumeist in ihrer Roamingpreisliste. Sie ist bei Tchibo sehr versteckt.
Das ist die Neuste, die ich finden konnte und wenn du sie aufmerksam liest, wird es klar:
https://www.google.com/url?sa=…isliste_Roamingpreise.pdf -
Danke @wolfbin für den Hinweis. Imho haben Tchibo und auch K-Classic identische Konditionen mittlerweile mit Stand Juni 2019 neu aufgelegt. Nach meiner Erinnerung stand bei Tchibo ursprünglich (Ich hatte mal einen Aktionstarif abgeschlossen vor geraumer Zeit) bzgl der Roaming-Konditionen etwas anderes. Bei Aufenthalt in einem EU-Land (Zone 1) war von dortaus iirc nur nach DE die AllNet-Flat includiert und nicht gleich auch sämtliche übrigen Zone-1 Länder. ausgeweitet. Lustig ist halt, dass von DE aus Telefonate nach Zone 1-Länder nach Festnetz u. Mobil unterschiedlich bepreist werden und aus dem Ausland heraus wohl in der AllNet-Flat includiert ist?
LG
P.S.: Bei K-Classic gab es -gerade im Angebot- für 1,99Euro Anschaffung 10Euro Bonus und statt 9,99Euro bei Tchibo nur 7,99Euro für die identische AllNet-Flat +2GB. Im O²-Netz tun sich die Derivate imho nicht sonderlich viel, was Empfang+Speed betrifft. -
Hab gerade durch Zufall beim Durchforsten der AyYildiz Preisliste festgestellt, dass die sowohl bei den Laufzeitverträgen als auch bei Prepaidtarifen (da bin ich zuerst drüber gestolpert) die französischen Überseegebiete (allesamt EU-Gebiet und von allen anderen dt. Anbietern auch ohne Mehrkosten im Roaming enthalten) als auch Monaco und San Marino in die Ländergruppe 3 fallen, was für ankommende und abgehende Anrufe 0,99€ die Minute bedeutet bzw. 4,99€ für ein 50MB Datenpaket.
Das ist doch nicht rechtens, oder? Direkt bei der Bundesnetzagentur anschwärzen!
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Hab gerade durch Zufall beim Durchforsten der AyYildiz Preisliste festgestellt, dass die sowohl bei den Laufzeitverträgen als auch bei Prepaidtarifen (da bin ich zuerst drüber gestolpert) die französischen Überseegebiete (allesamt EU-Gebiet und von allen anderen dt. Anbietern auch ohne Mehrkosten im Roaming enthalten) als auch Monaco und San Marino in die Ländergruppe 3 fallen, was für ankommende und abgehende Anrufe 0,99€ die Minute bedeutet bzw. 4,99€ für ein 50MB Datenpaket.
Das ist doch nicht rechtens, oder? Direkt bei der Bundesnetzagentur anschwärzen!
Nee. Ist korrekt. Denn Telefonica bedient sich eines Tricks.
Also bei Aystar steht in der Roamingländerliste folgendes:
Mobilfunknutzung im Ausland (Roaming)
Länderzonen
Länderzone 1: Türkei
Länderzone 2: Alle Länder mit bestehender EU-/ EWR-Mitgliedschaft.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Un-
garn und Zypern.
Im Falle des Austritts eines Landes aus der EU/EWR, wird das jeweilige Land der Länderzone 4 zuge-
ordnet.
Länderzone 3: Andorra, Französische Antillen, Französisch-Guayana, Gibraltar, Guadeloupe, Guern-
sey, Isle of Man, Jersey, Le Réunion, Monaco, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt.
Länderzone 4: übrige
https://www.ayyildiz.de/downlo…sliste_aystar_roaming.pdf
Du hast recht: Zone 3 ist seltsam.
Die franz. Antillen gehören zum Teil zur EU, Franz. Guyana komplett, Guadeloupe auch, Martinique fehlt, beides sind aber französische Antillen, Monaco nicht, Andorra auch nicht, genauso wenig die Kanalinseln und die Isle of Man. San Marino und Vatikanstadt auch nicht, haben aber italienische Netze und die Schweiz gar nicht und Gibraltar nicht mehr.
Also Zone 3 ist nicht nur EU, sondern auch Nicht-EU. Ein Teil der Länder müsste aber wie EU und Inland berechnet werden.
Und nun der Trick. AyYildiz behandelt Zone 3 wie Zone 2 (EU), ohne Unterschied.
Die Artikel zur FUP gelten für Zonen 2 und 3. Die eingehenden Gespräche in Zone 2 und 3 gelten gleich viel und auch die EU-Roamingregeln werden für Zonen 2 und 3 ausführlich beschrieben.
Das bedeutet AyYildiz hat die Zone 3 der EU gleichgestellt. Und das haben wir auch getestet. Im Prepaid wird die Schweiz wie EU abgerechnet, anders als alle anderen Prepaid-Marken von Telefonica.
Die EU-Regelung gilt nicht für die Türkei, darum können sie da andere Preise nehmen, sowohl in der Türkei als in die Türkei.
Kleine Fehler sind trotzdem drin: Island und Liechtenstein sind als EWR-Mitglieder der EU gleichgestellt und die Kappung für Auslandsgespräche von Deutschland sollte daher bei ihnen auch bei 0,23€/min liegen, sind hier aber bei 0,99€.
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Bin gerade über diesen Thread gestolpert - insbesondere den Teil zur Länderzone 3:
Länderzone 3: Andorra, Französische Antillen, Französisch-Guayana, Gibraltar, Guadeloupe, Guern-
sey, Isle of Man, Jersey, Le Réunion, Monaco, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt.
...Du hast recht: Zone 3 ist seltsam.
Die franz. Antillen gehören zum Teil zur EU, Franz. Guyana komplett, Guadeloupe auch, Martinique fehlt, beides sind aber französische Antillen, Monaco nicht, Andorra auch nicht, genauso wenig die Kanalinseln und die Isle of Man. San Marino und Vatikanstadt auch nicht, haben aber italienische Netze und die Schweiz gar nicht und Gibraltar nicht mehr.
...
Die Zuordnung von Gebieten zur EU ist/war mitunter streitig. Selbst der EuGH wurde schon bemüht und konnte zum Teil dennoch keine abschließende Klarheit schaffen. Die meisten dieser Zweifelsfälle (Kanalinseln als "Kronbesitz" und nicht Staatsgebiet Großbritanniens, Gibraltar als prinzipiell selbststständiger Staat, der ebenfalls nicht Staatsgebiet von GB ist, etc.) haben sich durch den Brexit glücklicherweise erledigt.
Allerdings ist Begriff "Überseegebiet" aus meiner Sicht weiterhin wenig aussagekräftig und trägt nicht gerade zur Klarheit bei - schon gar nicht beim Durchschnittskunden, der sich mit diesen Problemen nie auseinandergesetzen musste. Kolonien (ein heute gern vermiedenes "Unwort") sind und waren eigene Staaten und gehören in der Regel nicht zur EU (aber mit Ausnahmen wie etwa Gibraltar), andere Regionen gehören zum unmittelbaren Staatsgebiet von EU-Staaten und sind daher Teil der EU. Diskussionen hierüber sind unter Mobilfunkkunden eher müßig - hier muss man auf den konkreten Wortlaut der Regulierungsbestimmungen hoffen und ansonsten nötigenfalls Provider, die mit Wortklauberei Kasse zu machen versuchen, meiden.
Was mich gegenwärtig beschäftigt:
Diskussionen um eine Verlängerung von Regulierungsbestimmungen im Mobilfunksektor. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Vorgaben zum essentiellen Bestandteil des EU-Rechts zählen und wie andere auch zeitlich unbefristete Geltung haben. Die in Medien gelegentlich angedeuteten aktuellen Beratungen um die Verlängerung mancher Roaming-Bestimmung hat mich aber aufhorchen lassen. Zwar scheinen baldige Roamingkosten für eingehende Gespräche wieder vom Tisch - mittelfristig könnte dem Mobilfunkkunden allerdings Ungemach drohen.
Existiert insoweit eine Aussage, die in diesem Punkt eine leicht und allgemeinverständliche Erklärung bietet?
Edit:
Sollte sich für diesen Beitrag ein geeigneterer Thread finden, bitte ich, ihn zu verschieben. -
Bin gerade über diesen Thread gestolpert - insbesondere den Teil zur Länderzone 3:
Die Zuordnung von Gebieten zur EU ist/war mitunter streitig. Selbst der EuGH wurde schon bemüht und konnte zum Teil dennoch keine abschließende Klarheit schaffen. Die meisten dieser Zweifelsfälle (Kanalinseln als "Kronbesitz" und nicht Staatsgebiet Großbritanniens, Gibraltar als prinzipiell selbststständiger Staat, der ebenfalls nicht Staatsgebiet von GB ist, etc.) haben sich durch den Brexit glücklicherweise erledigt.
Allerdings ist Begriff "Überseegebiet" aus meiner Sicht weiterhin wenig aussagekräftig und trägt nicht gerade zur Klarheit bei - schon gar nicht beim Durchschnittskunden, der sich mit diesen Problemen nie auseinandergesetzen musste. Kolonien (ein heute gern vermiedenes "Unwort") sind und waren eigene Staaten und gehören in der Regel nicht zur EU (aber mit Ausnahmen wie etwa Gibraltar), andere Regionen gehören zum unmittelbaren Staatsgebiet von EU-Staaten und sind daher Teil der EU. Diskussionen hierüber sind unter Mobilfunkkunden eher müßig - hier muss man auf den konkreten Wortlaut der Regulierungsbestimmungen hoffen und ansonsten nötigenfalls Provider, die mit Wortklauberei Kasse zu machen versuchen, meiden.
Was mich gegenwärtig beschäftigt:
Diskussionen um eine Verlängerung von Regulierungsbestimmungen im Mobilfunksektor. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Vorgaben zum essentiellen Bestandteil des EU-Rechts zählen und wie andere auch zeitlich unbefristete Geltung haben. Die in Medien gelegentlich angedeuteten aktuellen Beratungen um die Verlängerung mancher Roaming-Bestimmung hat mich aber aufhorchen lassen. Zwar scheinen baldige Roamingkosten für eingehende Gespräche wieder vom Tisch - mittelfristig könnte dem Mobilfunkkunden allerdings Ungemach drohen.
Existiert insoweit eine Aussage, die in diesem Punkt eine leicht und allgemeinverständliche Erklärung bietet?
Edit:
Sollte sich für diesen Beitrag ein geeigneterer Thread finden, bitte ich, ihn zu verschieben.Die EU-Roamingverordnung ist wohl Bestandteil des EU-Rechts, aber der Inhalt ist nicht auf alle Zeiten festgeschrieben.
Es gab schon vorher verschiedene Roamingverordnungen, die maximale Preise festsetzten und eine Vorkehrung gegen Schockrechnungen.
Erst die Verordnung, die im Sommer 2017 in Kraft trat, setzte Roam like at home als Prinzip ein, wenn auch mit Ausnahmen.
Die Verordnung von 2017 hat eine Laufzeit von 5 Jahren bis 30.6.2022. In dieser Zeit wird die BEREC (europ. Regulierer) sie genau beobachten und evaluieren.
Es gibt ziemlich ausführliche Zwischenberichte über die Umsetzung und etwaiger Probleme.
Die neue Verordnung, die ab Sommer 2022 gelten soll, wird deshalb nicht nur eine Verlängerung der alten sein, sondern soll sie auch weiterentwickeln.
Insbesondere sind einige Fragen auf der Tagesordnung, die 2017 noch nicht absehbar waren:
- wie soll die weitere Absenkung des Großhandelspreises geregelt werden? (Bisher nur bis 2022 festgelegt)
- wie soll mit Zero-Rating-Angeboten und Streaming umgegangen werden?
- wie geht man mit Umgehungen der Verordnung um? z.B. Inlandstarife, kein LTE-Roaming, übermäßige Hürden für Roaming
- wie geht man mit der angestrebten Erweiterung um? Großbritannien will wohl nicht, auch nicht die Schweiz, aber der West-Balkan hat mit seiner Umsetzung jetzt dafür die Grundlage geschaffen.
Kurzum, es sind einige Fragen offen, die man 2016/7 als die alte Verordnung konzipiert wurde, noch nicht klar wurden und erst jetzt aktuell sind.
Die Regelung gilt nur in der EU und der erweiterten EWR, also den 27 verbliebenen EU-Staaten (ohne das Vereinigte Königreich, obwohl sie dort bisher weitgehend noch umgesetzt wird) und den EWR-Ländern Island, Norwegen, Liechtenstein (aber nicht in der Schweiz).
Was die geographische Abgrenzung der Verordnung angeht, ist das nur in wenigen Fällen wirklich strittig. Einer der strittigen Fälle waren die Kanalinseln und Gibraltar, die jetzt natürlich rausgefallen sind.
Der andere Fall betrifft weiterhin die franz. Überseegebiete: Départements et Territoires d’outre-mer (DOM-TOM).
Da gibt es eben 3 Kategorien, die sich in ihrer Mitgliedschaft zur EU unterscheiden:
- Départements et régions d’outre-mer (DROM, DOM-ROM). Das sind Guadeloupe, Martinique, Réunion, Mayotte und Franz. Guyana. Die gehören zur EU und die Regelung gilt auch dort.
- Collectivité d’outre-mer (COM). Das sind Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Saint-Pierre et Miquelon, Wallis et Futuna und Französisch Polynesien. Die gehören nicht zur EU und die Regelung gilt nicht.
- Collectivité sui generis (CSG). Das ist Neukaledonien und gehört auch nicht zur EU und die Regelung gilt nicht.
Es ist allerdings so, dass viele franz. Betreiber in der Regel alle DOM-TOM zum EU-Tarif abrechnen, nicht nur Kat.1. Das ist aber freiwillig und wird von anderen Betreibern nicht übernommen. Es gibt auch Betreiber, die freiwillige zusätzliche Länder wie die Schweiz aufgenommen haben. Daraus ergibt sich gerade ein neues Problem bezüglich Großbritannien: ein Mindestvolumen ist für die EU/EWR garantiert. Was passiert, wenn dieses Volumen in anderen freiwillig dazu zählenden Gebieten wie eben England schon teilweise verbraucht wird? Vielleicht weiß ja die neue Regelung eine Antwort.
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Das ist doch mal ein Beitrag, der keine Frage offen lässt und wie man ihn sich als Mitglied des TT wünscht!
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Die EU-Roamingverordnung ist wohl Bestandteil des EU-Rechts, aber der Inhalt ist nicht auf alle Zeiten festgeschrieben.
Es gab schon vorher verschiedene Roamingverordnungen, die maximale Preise festsetzten und eine Vorkehrung gegen Schockrechnungen.
Erst die Verordnung, die im Sommer 2017 in Kraft trat, setzte Roam like at home als Prinzip ein, wenn auch mit Ausnahmen.
Die Verordnung von 2017 hat eine Laufzeit von 5 Jahren bis 30.6.2022. In dieser Zeit wird die BEREC (europ. Regulierer) sie genau beobachten und evaluieren.
Es gibt ziemlich ausführliche Zwischenberichte über die Umsetzung und etwaiger Probleme.
Die neue Verordnung, die ab Sommer 2022 gelten soll, wird deshalb nicht nur eine Verlängerung der alten sein, sondern soll sie auch weiterentwickeln.
Insbesondere sind einige Fragen auf der Tagesordnung, die 2017 noch nicht absehbar waren:
- wie soll die weitere Absenkung des Großhandelspreises geregelt werden? (Bisher nur bis 2022 festgelegt)
- wie soll mit Zero-Rating-Angeboten und Streaming umgegangen werden?
- wie geht man mit Umgehungen der Verordnung um? z.B. Inlandstarife, kein LTE-Roaming, übermäßige Hürden für Roaming
- wie geht man mit der angestrebten Erweiterung um? Großbritannien will wohl nicht, auch nicht die Schweiz, aber der West-Balkan hat mit seiner Umsetzung jetzt dafür die Grundlage geschaffen.
Kurzum, es sind einige Fragen offen, die man 2016/7 als die alte Verordnung konzipiert wurde, noch nicht klar wurden und erst jetzt aktuell sind.
Die Regelung gilt nur in der EU und der erweiterten EWR, also den 27 verbliebenen EU-Staaten (ohne das Vereinigte Königreich, obwohl sie dort bisher weitgehend noch umgesetzt wird) und den EWR-Ländern Island, Norwegen, Liechtenstein (aber nicht in der Schweiz).
Was die geographische Abgrenzung der Verordnung angeht, ist das nur in wenigen Fällen wirklich strittig. Einer der strittigen Fälle waren die Kanalinseln und Gibraltar, die jetzt natürlich rausgefallen sind.
Der andere Fall betrifft weiterhin die franz. Überseegebiete: Départements et Territoires d’outre-mer (DOM-TOM).
Da gibt es eben 3 Kategorien, die sich in ihrer Mitgliedschaft zur EU unterscheiden:
- Départements et régions d’outre-mer (DROM, DOM-ROM). Das sind Guadeloupe, Martinique, Réunion, Mayotte und Franz. Guyana. Die gehören zur EU und die Regelung gilt auch dort.
- Collectivité d’outre-mer (COM). Das sind Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Saint-Pierre et Miquelon, Wallis et Futuna und Französisch Polynesien. Die gehören nicht zur EU und die Regelung gilt nicht.
- Collectivité sui generis (CSG). Das ist Neukaledonien und gehört auch nicht zur EU und die Regelung gilt nicht.
Es ist allerdings so, dass viele franz. Betreiber in der Regel alle DOM-TOM zum EU-Tarif abrechnen, nicht nur Kat.1. Das ist aber freiwillig und wird von anderen Betreibern nicht übernommen. Es gibt auch Betreiber, die freiwillige zusätzliche Länder wie die Schweiz aufgenommen haben. Daraus ergibt sich gerade ein neues Problem bezüglich Großbritannien: ein Mindestvolumen ist für die EU/EWR garantiert. Was passiert, wenn dieses Volumen in anderen freiwillig dazu zählenden Gebieten wie eben England schon teilweise verbraucht wird? Vielleicht weiß ja die neue Regelung eine Antwort.
Einspruch.
St. Martin (der französische Teil) gehört zur EU (obwohl es sich um kein DOM/ROM handelt). Das liegt daran, dass es bis 2007 zum DOM Guadeloupe gehörte, ebenso wie bis dahin übrigens St. Bartholomäus, welches aber im Gegensatz zu St. Martin aus der EU austrat (was auch explizit so verkündet wurde).
Übrigens sind die einzigen anderen abhängigen Gebiete, welche nicht Teil der EU sind, Grönland (welches 1985 aus der EU austrat), die Färöer-Inseln sowie alle holländischen Kolonien - inklusive des holländischen Teils von St. Martin.
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