sonderkündigungsrecht

  • hallo telefonfreunde!


    ich brauche mal eure meinung zu einer meinungsverschiedenheit.


    eine bürokollege von mir hat vor einiger zeit einen vertrag bei mobilcom abgeschlossen und dazu eine prämie erhalten. die prämie war auch grund für den vertrag, d.h. er wird nicht benutzt.
    nun sagte mein kollege mir gestern, dass er mal gehört hätte, man könne einen vertrag sofort kündigen, wenn sich z.b. minutenpreise ändern. soweit bin ich auch mit ihm einer meinung. jetzt bezieht er sich aber auf die aktuelle roaming-entscheidung der eu. dort werden die preise aber nicht erhöht sondern gesenkt. ich bin jetzt der meinung, dass dieses sonderkündigungsrecht nur bei einer verschlechterung der bedingungen für den nutzer bestehen und nicht bei einer verbesserung.


    gibt es da quellen, wo man das nachlesen kann? gilt das so-kü-re bei preisänderungen allgemein, oder nur bei preiserhöhungen? vom fakt her ist es natürlich quatsch zu kündigen wenn es billiger wird. mein kollege zielt aber darauf ab, weil er ja nur den tv als prämie haben wollte.


    danke für eine kurze info!


    :)

  • Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nur, wenn sich ein Vertrag zum Nachteil des anderen Vertragspartners ändert. Das ist bei einer Preissenkung natürlich nicht der Fall.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • moin moin,...


    nein, ein Sonderkündigungsrecht kann er so ohne Weiteres nicht darausableiten. Warum auch, für ihn verschlechtert sich ja nichts.


    Auch wenn sich "etwas" für Kunden verschlechters, muss man deshalb nicht zwangsläufig ein SoKüRe haben, suche mal nach "Nebenleistungen" ;)


    Auch eine mehrfach falsche oder unpünktliche Telefonrechnung ist nach Sicht von manchen Gerichten kein Grund für eine Sonderkündigung.


    Entsprechende Quellen, Urteile und Kommentare sind sehr schnell zu ergooglen.


    Gruesse vom KURTi

  • servus,


    das sich für ihn nichts verschelchtert ist klar. es wird ja billiger. mein kollege meint nur, was ich eben nicht glaube (sonst würde ich auch meinen noch ein jahr laufenden vertrag kündigen :) ), dass er mal gelesen hat es kommt darauf an das sich etwas am vertrag ändert. ob es teurer oder billiger wird ist dabei egal. gibt es da nicht ein gesetz, wo sowas geregelt ist?

  • Ja, der Vertragsinhalt muss sich definitiv zum Nachteil für denjenigen verschlechtern, der das SoKüRecht anwenden will. Zudem ist hier ja die EU der Grund für die Tarifänderung - heißt: Selbst bei einer angeordneten Erhöhung hätte der Provider wohl gute Chancen am Vertrag festzuhalten. Hier kommt das ganz normale Vertragsrecht des BGB zum Einsatz.


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

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