habe problem mit o2 kündigung

  • Hallo! bin neu hier und brauch hilfe


    ich habe einen Genion-Vertrag den ich im Dez. 99 abgeschlossen habe und der jetzt ausläuft.
    Ich hatte ich an meinen Vater übertragen,
    so dass er die Rechnungen bekam und diese von seinem Konto abgebucht wurden.
    Da er den Vertrag nicht mehr benötigete, habe ich ihn wieder durch einen Benutzerwechsel
    übernommen. Leider blieb aber der Vorname meines Vaters beim Rückwechsel bestehen.
    Ich kündigte fristgemäß. Die Kündigung wurde nicht anerkannt, da ich ja (als Vertragsnehmer)
    unterschrieben hatte. Und VI/O2 meinen Vater fälschlicher Weise im System hatte und noch immer haben.
    Mir wurde aber versichert, dass nur der Vertragsunterzeichner den Vertrag kündigen kann und dass das system
    auch diesen nicht ändern kann. Aber der bin ja nun ich. Meiner Ansicht nach ist die kündigung wirksam, da ich als vertragsinhaber
    fristgemäß gekündigt hatte nur VI/O2 das nicht versteht oder verstehen will.
    Habe auch schon tel. und schrifl. alles bei O2 erläutert, aber ohne erfolg.
    kann mir von euch jemand helfen?
    danke

    patrick

  • Re: habe problem mit o2 kündigung


    Hallo patrick,


    willkommen bei TT. Soweit ich informiert bin, gab es bei VIAG/o2 noch nie die Möglichkeit den Vertrag von einer auf eine andere Person umzuschreiben. Man konnte und kann lediglich den Rechnungsempfänger samt Bankverbindung ändern. Daher kann folgendes nicht stimmen:



    Es sieht also so aus, als hättest Du zwar gemeint, daß Du bei Abschluß des Vertrages im Dez. 99 Vertragspartner geworden bist und Dein Vater der Rechnungsempfänger, tatsächlich war (und ist) aber Dein Vater der Vertragspartner. Sollte dies nicht so sein (bspw. weil VIAG bei der Erfassung der Daten Mist gebaut hat), musst Du beweisen, bspw. mittels des von Dir unterschriebenen Antrags, daß Du von Anfang an Vertragspartner warst (Dein Vater kann dann zwischenzeitlich nur der Rechnungsempfänger gewesen sein, niemals der Vertragspartner), dann ist selbstverständlich auch Deine Kündigung gültig.


    Als "Cross-Check", wer nun tatsächlich Vertragspartner geworden ist, würde ich bei der Hotline in Erfahrung bringen, welches Geburtsdatum für den Vertragspartner gespeichert ist. Der Rechnungsempfänger braucht IMHO kein Geburtsdatum angeben. Letzendlich gilt aber der Originalantrag mit den darin gemachten Angaben und der Unterschrift.


    Kann es evtl. auch sein, daß Du im Dez. 99 noch nicht 18 warst und ihr daher den Vertrag auf Deinen Vater abgeschlossen habt?


    Gruß


    muli

  • leider nicht so einfach


    Danke für deine schnelle antwort!
    ich bin schon etwas über 18und habe den vertrag eigenhändig unterschrieben. somit fällt das schon mal weg.
    ich besitze auch noch die original vertragskopie, die ich 2 mal mit brief (einschreiben) an o2 geschickt hab.
    o2 hat alle daten von mir nur nicht meinen richtigen vornamen und nen zweiten hab ich nicht..
    wie schon geschrieben hab ichs denen auch tel + schrifl. erklärt aber sie sind irgendwie nicht in der Lage das
    zu kapieren.


    gruß patrick

  • Re: leider nicht so einfach


    Zitat

    Original geschrieben von knsu01
    ...
    wie schon geschrieben hab ichs denen auch tel + schrifl. erklärt aber sie sind irgendwie nicht in der Lage das
    zu kapieren.


    gruß patrick


    Dann brauchen die wohl Nachhilfe. :flop: Wenn die Unterlagen so eindeutig sind, dann würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Kündigung beauftragen. Das wäre dann die harte Tour. Die weiche wäre, Du postest Dein Problem in die Mailingliste o-two-problem von Henning Gajek, einer Yahoo Group. Allerdings kann ich Dir jetzt nicht sagen, ob darüber nur in technischen oder auch in vertraglichen Angelegenheiten geholfen wird. Vielleicht findest Du ja über die Suche noch näheres.


    Gruß


    muli

  • Willkommen bei TT !


    Ich würde die Kündigung einfach noch einmal per Einschreiben / Rückschein Schicken ,sowie denen gleichzeitig die Einzugsermächtigung vom konto entziehen !
    Und die Karte dann nict mehr Benutzen !


    Sollten dann noch REchnungen / Mahnungen usw . kommen ,würde ich Rechtsanwaltliche Hilfe in anspruch nehmen !


    Falls Du dies nicht möchtest ,kannst Du auch selbst gegen Mahnbescheid "Widerspruch" einlegen !
    Um dann Ihren Anspruch gegen Dich durchzusetzen müßte o2 vor Gericht ziehen ,und ich Denke ,da hätten Sie keine Aussicht auf Erfolg !

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Mach es Dir doch ganz einfach!
    Ruf bei der Kundenbetreuung an, sag, das Dein Name falsch ist und laß ihn ändern. Soweit ich weiß, reicht dazu ne Kopie deines Ausweises.
    Dann steht der richtige Name im Systzem und Du kannst ganz normal kündigen. (Natürlich mit Einschreiben!)


    Bis die Tage...


    Jörg

    ~done~

  • danke für eure antworten
    werde berichten wie es verlaufen ist.


    gibt es hier jemanden unter uns der bei 02 in Nürnberg sitzt?

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