Großes Motorrad mit 16 fahren?

  • Nun gut... Auf dieser Insel kann man mit 17 einfach seinen bestehenden deutschen A1-Führerschein in einen A umschreiben, allerdings muss man hier wohnen und bis 21 gilt eine Leistungsbeschränkung. Aber da ich hier erst seit knapp 100Tagen wohne kann ich wohl nicht in deutschland fahren,...obwohl wenn ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft ablege:D:D:D

    C'Ya Hajj

  • Zitat

    Original geschrieben von Hajj
    Nun gut... ,...obwohl wenn ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft ablege:D:D:D


    mache es!

    bmw542 = Player
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  • Der Führerschein, besser die Fahrerlaubnis, der Ile of Man gilt in Deutschland nicht, wenn Du zum Zeitpunkt des Erwerbs - sprich FS-Prüfung - in Deutschland Deinen Wohnsitz hattest; diese Fahrerlaubnis kann auch nicht umgeschrieben werden.
    So sagt es die Fahrerlaubnisverordnung, kurz FEV genannt - näheres kannst Du Dir anlesen in § 28 FEV; Verstoß gegen § 21 STVG: Fahren ohne Fahrerlaubnis!


    Der Trick mit dem gedrosselten Motorrad - besstens bekannt bei Aprilia - ist auch bei der deutschen Polizei bekannt: Tank anheben, Ritzel zählen, Auspuffkrümmer...Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 STVG) und ohne Versicherungsschutz...Wer's mag...


    Gruß Urban

  • brujo Wie wird denn Wohnsitz definiert?? 185Tage im Jahr in Deutschland leben??


    An Drossel rausnehmen dachte ich eigentlich nicht, nur an eine stärkere Machine...:D:D:D

    C'Ya Hajj

  • Zitat

    Original geschrieben von Hajj
      brujo Wie wird denn Wohnsitz definiert?? 185Tage im Jahr in Deutschland leben??


    Exakt. Die StVO spricht von 185 Tagen.


    Sven

  • 185Tage im letzen Jahr oder im laufenden?? :confused: :confused: :confused: Und wie muss ich das belegen??

    C'Ya Hajj

  • Die Regelung bezüglich des Wohnsitzes ist schon etwas komplizierter - sprich es kommt auf den sogenannten Lebensmittelpunkt an. Dies ist an sich auch logisch, denn wie billig käme man in gewissen Staaten an einen Führerschein ran - wahrscheinlich inklusive Urlaub billiger als hier in Deutschland.
    Weiterhin gelten Sonderregelungen für Studenten...
    Um diese Frage annähernd zutreffend beantworten zu können, müßte man sowohl die näheren Lebensumstände genau kennen als auch einen Kommentar zur FEV zur Hand haben, was wohl den Rahmen hier sprengen würde, oder?
    Die treffendste Auskunft dazu kann die örtlich zuständige Führerscheinstelle erteilen, i.d.R. die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


    Gruß Urban

  • Ja das ist wohl die beste Lösung!:top: Ich beweg mich einfach Montag mal da hin!!


    THX a lot!!

    C'Ya Hajj

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