Großes Motorrad mit 16 fahren?

  • Ich hab jetzt nen Führerschein für Klasse A (nein kein A1), gemacht auf der Isle of Man. Hier darf ich auch Motorräder mit beschränkter Leistung fahren, nur komme ich Ende der Woche nach Deutschland und dann bin ich mir halt nicht so sicher ob ich dann auch fahren darf. Ich würd mich auch mit 34PS zufriedenstellen :D:D


    Umschreiben würde ich den Führerschein natürlich auch ganz gerne, womit ich mir allerdings Zeit lassen kann. :D :D

    C'Ya Hajj

  • Hier in Deutschland darfst Du mit 16 wohl nur Klasse A1 fahren. Also bis 125 ccm und höchstens 11 kW, bzw. darf die Kiste nicht mehr als 80 km/h fahren.
    Was ist denn die Isle of Man?


    Sven

  • Die Isle of Man ist ein Motorradrennen welches auf der gleichnamigen Insel jährlich stattfindet.


    Der Kurs besteht aus Landstraßen und Dörfern...


    Aber was meinst Du damit Du hast Deinen Schein dort gemacht?
    Wenn Du einen englischen Führerschein hast ist dieser auch in D gültig (ohne Beschränkung) aber seit wann gibt es in GB Motorradführerscheine für 16jährige???


    Gruß
    CH

  • Du kannst bis 6 Monate mit den Ding fahren.Danach umschreiben lassen-so lange Du nicht gleichzeitig als Du die Prüfung dort gemacht hattest nicht in Deutschland angemeldet warst.
    Ich hatte mit 17 auch schon ein Autoführerschein-war alles kein Thema.Nur musste ich mit 18 den Lappen neu machen- war in der Zeit wo ich den ersten gemacht habe in Deutschland angemeldet- DIE Idioten vom AMT nennen es Führerscheintourismus:flop: aber teilweise wird im Ausland besser ausgebildet als bei uns...wie es bei Dir war weiss ich nicht.

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  • Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, halte ich es für gefährlich und unverantwortlich, 16-Jährige mit der Art Motorräder auf die Strasse zu lassen. 34 PS klingen wenig, sind in einem leichten Motorrad allerdings gewaltig.


    Also schön bis 18 warten. Fahren genug unverantwortliche Jugendliche Idioten rum.


    Meine Meinung.


    Der Stefan...

  • Zitat


    Fahrerlaubnisbewerber müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen. Fahrerlaubnisse, die eine Person mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland im Ausland - auch im EU-Ausland - erwirbt, sind hier nicht gültig.
    (Fahrschule)


    Alle Klarheiten beseitigt, oder bist Du Brite? Wenn nicht dann gelten natürlich die Bestimmungen der deutschen Führerscheinverordnung und da heißt es eindeutig Mindestalter für Klasse A ist 18 Jahre.


    Au Backe, wann fragt endlich ein 12jähriger Kiddie ob er einen Waffenschein für eine in Russland gekaufte Kalaschinkow beim Landratsamt anmelden darf .:rolleyes:


    cu ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    34 PS klingen wenig, sind in einem leichten Motorrad allerdings gewaltig.


    Da kann ich dir nur voll zustimmen. Ich würde jedem empfehlen
    mit einer 125er anzufangen. Bis man etwas Fahrpraxis hat.
    Selbst die 125er 2 Takter haben richtig Feuer. Der direkt
    Einstieg in A unbeschränkt finde ich auch nicht so gelungen.
    Mit 18 darfst du ja den A beschränkt machen - was auch wieder
    fürs erste reicht. Darauf kann man den Status des
    "Organspenders" erreichen und die großen fahren.
    Gruß
    Benny

    o2 can't do

  • Zitat

    Original geschrieben von Player
    Du kannst bis 6 Monate mit den Ding fahren.Danach umschreiben lassen-so lange Du nicht gleichzeitig als Du die Prüfung dort gemacht hattest nicht in Deutschland angemeldet warst.
    Ich hatte mit 17 auch schon ein Autoführerschein-war alles kein Thema.Nur musste ich mit 18 den Lappen neu machen- war in der Zeit wo ich den ersten gemacht habe in Deutschland angemeldet- DIE Idioten vom AMT nennen es Führerscheintourismus:flop: aber teilweise wird im Ausland besser ausgebildet als bei uns...wie es bei Dir war weiss ich nicht.


    Mit Sondergenehmigung darfst du deinen Auto-Lappen auch in D schon mit 17 machen. Nämlich wenn du in der Lehre bist und deine Berufsschule anders nicht zu erreichen ist. Hat ein Freund von mir so gemacht...


    Gruß,
    niggo

  • Zitat

    Original geschrieben von niggo


    Mit Sondergenehmigung darfst du deinen Auto-Lappen auch in D schon mit 17 machen. Nämlich wenn du in der Lehre bist und deine Berufsschule anders nicht zu erreichen ist. Hat ein Freund von mir so gemacht...


    Gruß,
    niggo


    Das mag wohl sein ist allerdings eher OT oder?
    A) geht es hier um Motorräder
    B) Um Führerscheine die im Ausland erworben worden


    Hat mit Lehre Auto und Sondergenehmigung in D ja nicht so richtig viel am Hut. Nix für ungut...


    Spannend wäre jetzt wirklich mal zu wissen zu welchen Konditionen dieser Schein erworben wurde und welche Regelungen in GB gelten...


    Gruß
    CH

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