Vom Base Vertrag zurücktreten?

  • Hallo...


    Habe gestern in einer Kurzschluss-Aktion bei einen Handyshop einen Base2 Vertrag abgeschlossen mit subventionierten Handy. Alles schön und gut, möchte den Vertrag auch haben, jetzt erzählte mir gestern eine Freundin, wenn ich den Vertrag online abgeschlossen hätte, wären bessere Konditionen drin gewesen, sprich SMS-Paket für 12 Monate umsonst, besseres Handy ohne Zuzahlung oder eine Auszahlung.


    Meine Frage ist jetzt, kann ich von den Vertrag noch zurücktreten und Online einen neuen abschliessen?


    Grüsse

  • Nö, Rücktritt ist ausgeschlossen.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Nö, Rücktritt ist ausgeschlossen.


    Gibt es nicht ein 30tägiges Widerrufsrecht?


    Weiss das nicht genau, kann in den AGBs von Base nichts finden...

  • Das sog Fernabsatzgesetz was Du meinst gilt nur für Online, Katalogbestellung etc.
    Sorry, aber auf dem Vertrag bleibst du hängen

    the future is bright the future is orange

  • Du hast nur das Recht auf Wiederuf bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, Internet, Haustür), alles andere ist reine Kulanz, aber kein Recht... Wird schwer werden da raus zu kommen, aber informiert man sich nicht eigentlich vorher? ;)

    ∧ iPhone 4 (CH) neverlocked [o2o online] | Blackberry 8900 Curve [Multicard] | Sony Experia S [[URL=http://www.t-mobile.de/business/tarifepreise/0,9916,20321-_2687,00.html]T-Mobile Business Complete L][/URL]
    ∧ Vertrauensliste [#1] [#2]
    ∧ PSN-ID [realice298] | Apple Game Center [realice]


    »Mit schlechtem Fußball habe ich mich lange genug rumgeschlagen – und zwar mit meinem eigenen.« [Jürgen Klopp | BVB Cheftrainer]

  • Okay, das reicht mir eigentlich als Antwort.


    Wie gesagt, wollte ja den Base Vertrag haben, bin da also nicht so unglücklich mit.


    Wusste halt nur nicht, das es bei Online Abschluss derzeit Vergünstigungen gibt.


    Von mir aus kann hier geclosed werden.


    Danke für die Antworten...

  • probiere doch mal bei der Hotline, ob sie nachträglich auf Web umstellen - das haben sie bei einem Freund von mir auch gemacht. Er hatte den Zehnsation - nun hat der den Zehnsation Web...


    Gruss
    Shoppingman

  • Zitat

    Original geschrieben von shoppingman
    probiere doch mal bei der Hotline, ob sie nachträglich auf Web umstellen - das haben sie bei einem Freund von mir auch gemacht. Er hatte den Zehnsation - nun hat der den Zehnsation Web...


    Gruss
    Shoppingman


    ich glaub nicht dass sie das machen, da ist ja auch noch die provisionssache.......

  • Zitat

    Original geschrieben von orange7891
    Das sog Fernabsatzgesetz was Du meinst gilt nur für Online, Katalogbestellung etc.
    Sorry, aber auf dem Vertrag bleibst du hängen

    Nur mal zur Info: Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Mit der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 wurden Regelungen zum Fernabsatzrecht direkt in's BGB aufgenommen. Wenn schon klugscheißern, dann richtig... :D

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