Klausel bei Vertragsverlängerung E+?

  • Zitat

    Original geschrieben von BENNYSOFT

    Ausnahmen sind Upgrade-Klauseln unter Angoten seitens E-Plus, die die Kündigung des laufenden Vertrages und Abschluß eines neuen Vertrages vorsehen (wird bei RV-Kunden gern reingeschrieben). Gruß vom Lowlander


    Wird auch gern bei alten Prof. Tarifen ins Upgradeangebot geschrieben.
    Das gefällt mir eben nicht.

     iMac 21,5 (mid 2010)
     iPhone 7 spacegray 128GB
     MacBook Air 13,3
     iPad Air2 WiFi + Cellular 128GB

  • Björn: Ja, ich habe von zwei Bekannten solche Upgrade-Angebote zu lesen bekommen. :(


    bescheid: Das paßt mir auch nicht. Da hilft nur, sich von E-Plus ein neues Angebot erstellen zu lassen, in dem die Gültigkeit der aktuellen (alten) Konditionen bestätigt wird. Separate - wenn auch schriftliche - Bestätigungen (habe ich ebenfalls gesehen) halte ich für rechtlich bedenklich, sofern sie sich nicht ausdrücklich auf das Upgrade-Angebot beziehen.


    Gruß vom Lwolander

  • Das alles ist mir ein wenig verklausuliert, deswegen nochmal in einfachen Worten für einen DAU (dümmster anzunehmender User):


    Der E+ Vertrag eines Kunden nähert sich dem Ende seiner 24monatigen Laufzeit. Da dieser Vertrag vor Oktober 2001 geschlossen wurde hat der Kunde eine automatische Vertragsverlängerung von 6 Monaten wenn er nichts unternimmt (bis hierhin korrekt?).


    Schließt man heute einen neuen Vertrag bzw. macht eine VVL, dann verlängert sich dieser Vertrag nach Ablauf von 2 Jahren nicht mehr um 6 Monate (siehe oben) sondern dann um 12 Monate... oder verstehe ich da etwas falsch?


    Der Kunde kann nun also entweder seinen alten Vertrag einfach immer weiter laufen lassen, hat damit immer Verlängerungen um 6 Monate, wenn er nichts unternimmt.


    Oder er schließt einen neuen 24-Monats-Vertrag, muß dann aber in Zukunft mit VVLs von 12 anstatt 6 Monaten leben...


    Was passiert eigentlich wenn man in diese 6- bzw. 12 monatige VVL hineinrutscht und dann einen neuen 24-Monats-Vertrag unterschreibt? Werden dann die 6 oder 12 Monate zu den 24 Monaten dazuaddiert oder "erlöschen" diese einfach und man hat ab dann 24 Monate Laufzeit?


    :confused:


    Ich hoffe das alles ist nicht zu verwirrend...


    Printus

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Wenn Du nach Ablauf 24 Monaten verlängerst, also einen Tag/Woche/Monat später, dann gelten die neuen 24 Monate ab dem Tage der Verlängerung.

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  • Zitat

    Original geschrieben von bescheid
    Tatsächlich, online kann ich in einen neuen Prof mit Tarifautomatik oder in die alten mit Sekundentakt wechseln.


    Weiss jemand, wie lange das noch geht?


    Die alten Tarife werden wohl nur noch bis Ende 2002 (also noch knapp 29h ):D angeboten.

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von Doc-b

    Die alten Tarife werden wohl nur noch bis Ende 2002 (also noch knapp 29h ):D angeboten.


    ???


    Woher nimmst Du diese Information? Ein E-Plus Mitarbeiter hat mir vor einigen Tagen etwas anderes erzählt.

  • War 'ne telefon. Info von Henning G. als das Quamnetz abgeschaltet wurde und ich 'nen neuen Vertrag brauchte.
    Kann also auch schon wieder überholt sein. Fakt ist, daß man die alten Tarife sowieso nur bekommt, wenn man hartnäckig bleibt und darauf besteht.

    Let the young fight the wars.

  • Hab den Thread nur so halb überflogen, aber das Thema kam schon tausendmal in news:de.comm.anbieter.mobil auf.


    Kurz gesagt: Die Formulierung seitens E-Plus ("Auflösung alter Vertrag, Abschluss neuer Vertrag") ist sehr unglücklich und klingt sehr "gefährlich". Effektiv ändert sich für den Kunden aber nichts! Insbesondere bleibt er in seinem jetzigen Tarif (auch Alt-Tarif, auch mit eventuellen RV-Konditionen). Die neuen AGBs werden natürlich anerkannt, aber da führt kein Weg dran vorbei.


    Der Passus mit "aktuelle Preisliste" bezieht sich vor allem auf Preise für Dienste, die bei Vertragsabschluss in der Vergangenheit noch gar nicht definiert waren (UM, ...).


    Also, wie gesagt: Zig Leute haben ein Upgrade bei dieser Formulierung durchgeführt, inclusive mir, und niemand wurde dabei schlechter gestellt als vor dem Upgrade. Niemand wird dadurch automatisch in die neuen, schlechteren Tarife gewechselt!

  • Hallo Tim,

    Zitat

    Original geschrieben von Tim_H
    Kurz gesagt: Die Formulierung seitens E-Plus ("Auflösung alter Vertrag, Abschluss neuer Vertrag") ist sehr unglücklich und klingt sehr "gefährlich".


    Ich sehe immer zuerst die negative Seite der Dinge. :( Mit dieser Formulierung ist es E-Plus IMHO möglich, die (RV-)Konditionen ohne ein "Jehova" zu streichen, weil unter Umständen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (bei obiger Formulierung der Upgrade-Zeitpunkt) diese nicht mehr rechtswirksam waren und nur aus Gründen eines laufenden Vertrages noch gewährt wurden. Hat man das Upgrade-Angebot mit dieser Formulierung unterschrieben, war's das dann.


    Gruß vom Lowlander

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