Obstbaum verschneiden im Sommer verboten?

  • Hallo zusammen,


    nachdem hier viele andere schon einmal nach Hilfe gesucht haben, brauch auch ich etwas Unterstützung und bitte um Hilfe :)


    Problem: Ich bin in eine neue Wohnung umgezogen. Zu der Wohnung gehört ein Parkplatz, der an das Nachbargrundstück (mehr oder weniger verwildertes brach liegendes Baugrundstück ohne irgendwas drauf) grenzt.
    Am Rand des Nachbargrundstückes ist ein Kirschbaum, der mit einigen Ästen direkt über mein Auto hängt.
    Folge: Das Auto ist sehr (!) dreckig durch den Dreck der allgemein von Bäumen fällt und nun noch mehr durch die langsam runterfallenden Kirschen.


    Da ich mich nicht einfach an fremdem Eigentum vergreifen wollte, habe ich den Eigentümer des Nachbargrundstücks angeschrieben (er steht übrigens namentlich nicht an der Bau-Info-Tafel, habe seine Adresse über die Inverssuche mit der einzig genannten Tel.-nr. gefunden) und um Beiseitigung der Überstehenden Äste gebeten (Frist: über 2 Wochen).


    Heute, kurz vor Ablauf der Frist, meldet sich der Eigentümer des Nachbargrundstücks per Brief. An der Art und Weise des Briefes gehe ich davon aus, dass es sich um einen Rentner handelt (Schreibmaschine, Anrede mit Ausrufezeichen statt Komma beendet etc.). Der Mann wird also viel Zeit haben, mich zu ärgern wenn er das will. Deshalb möchte ich nicht unüberlegt handeln.
    Inhalt seines Briefes (gekürzt):
    1. Der Baum steht in Blüte in Saft, es kann erst im Winter eine Korrektur gemacht werden
    2. Als Mieter darf ich das nicht beanstanden, das darf nur der Eigentümer
    3. Da es sich um einen Jahrzehnte langen Baumbestand handelt, darf nicht einfach geändert werden.
    Ergo: Mein "Wunsch" kann nicht erfüllt werden, da das Gesetz und die Rechtssprechung Vorrang haben. Er wird das städtische Gartenbauamt einschalten und deren Ergebnis abwarten.


    So lange kann/will ich aber nicht warten ... denn in der Zwischenzeit wird mein Auto mehr als nur versaut. Ein anderer Parkplatz geht nicht, es gibt nur noch 2 andere und beide sind vermietet (Kirschbaumproblem habe aber nur ich). Einfach weiter hinter fahren geht dauerhaft auch nicht, weil die der Nachbarparkplätze dann nicht mehr raus kommen (sehr enges Grundstück).
    Vor mir hat es niemanden gestört, da eine Firma den Parkplatz hatte und bei Betriebsautos denken die meisten anders als bei eigenem Eigentum.


    Zur Info:
    Es handelt sich "nur" um einen nichtmal 10cm dicken Ast mit einer Länge von reichlich 1 Meter und etwas Kleingehölz. Der Baum ist so groß, dass es in seinem Gesamtbild nicht auffällt wenn etwas fehlt.


    Nun die Frage -> Was machen?
    Einfach absägen? Was würde passieren? Hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks irgend eine Möglichkeit mich dafür zu belangen? Immerhin ragt sein Baum auf ein fremdes Grundstück. Ist es verboten, Obstbäume während der Tragezeit zu verschneiden, schadet es ihnen?
    Mit etwas Mühe könnte ich den störenden Ast etwas wegbekommen, indem ich ihn mit einem Strick wegziehe und festbinde. Dazu müsste ich aber auf das (eingezäunte) fremde Grundstück. Ist das Hausfriedensbruch?
    Muss ich hier meinen Vermieter einschalten und den damit nerven und noch mehr Zeit verschwenden (meine Hausverwaltung braucht schon Wochen, um mir Ihre Bankverbindung zu nennen weil sie unfähig ist, eine Einzugsermächtigung aufzuznehmen ...).
    Einfach ignorieren scheidet für mich aus, da die Parkplatzsituation hier nicht sehr rosig ist ... und ich möchte meinem (neuen) Auto nicht unnötig Schaden zufügen und durch die wärmebedingt "eingebrannten" Verharzungen den Lack ruinieren.


    Ich würde mich sehr über sachliche und direkte Hilfe, möglichst mit Quellen, freuen und danke schonmal, dass sich der Eine oder Andere die Zeit dafür nimmt :)


    Achja: Bitte sagt mir nicht, ich soll einfach warten. Denn die Kirschen hängen JETZT dort und fallen langsam runter, nicht erst später ...


    Danke. Mario.

  • Also, ich habe auch einen Kirschbaum im Garten stehen! Und wenn ich Lust dazu habe, dann schneide ich ihn! Dem hat das noch nie geschadet! Und der steht schon seit 40 Jahren!
    Ich kenne mich ja nicht wirklich aus im Privatrecht, aber mein Gesunder Menschenverstand sagt mir, dass der Ast entweder entfernt werden muß, oder der "Renter" kann ja mal für die Reinigung des Autos aufkommen.....
    (oder einfach auf das nächste Gewitter warten und den Ast abbrechen)

  • Re: Obstbaum verschneiden im Sommer verboten?


    Zitat

    Original geschrieben von jungmario
    Nun die Frage -> Was machen?
    Einfach absägen? Was würde passieren? Hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks irgend eine Möglichkeit mich dafür zu belangen? Immerhin ragt sein Baum auf ein fremdes Grundstück. Ist es verboten, Obstbäume während der Tragezeit zu verschneiden, schadet es ihnen?


    Ob es verboten im Rechtlichen Sinn ist, Bäume während der Sommermonate zu schneiden, kann ich nicht sagen. Es ist aber für den Baum nicht gut, da er jetzt viel Saft zieht, und daher wenn er jetzt beschnitten wird, viel Saft verliert, und dadurch schaden nehmen kann.
    Wenn Du den Ast einfach absägst, ist das Sachbeschädigung. Der Besitzer kann Dich belangen, und Du musst den ursprünglichen Zustand so weit möglich wieder herstellen. Also einen Gärtner bezahlen, der den Ast wieder anklebt (sowas ist möglich aber teuer). Oder eben Schadenersatz zahlen. Also lieber Finger weg.


    Zitat

    Mit etwas Mühe könnte ich den störenden Ast etwas wegbekommen, indem ich ihn mit einem Strick wegziehe und festbinde. Dazu müsste ich aber auf das (eingezäunte) fremde Grundstück. Ist das Hausfriedensbruch?


    Ja


    Was Du tun kannst: Das Auto regelmäßig reinigen, und dem Baumbesitzer dann die Rechnung für die Reinigung schicken. Geht aber nur, wenn die Reinigungskosten direkt an verschmutzungen durch den Baum liegen. Also nicht den Kuststoffreiniger für den innenraum oder polsteraufarbeitung da reinrechnen. Nur normale Außenwäsche zählt. Und auch da nur die Version die unbedingt nötig ist, um Schäden abzuwenden. Also eine Umfangreiche Polieraktion mit zwei Wachsschichten zählt auhc nicht. :)
    Sorg dafür daß die Verschmutzungen in jedem Einzelfall bewiesen sind (Fotos, mit Datum und Uhrzeit, direkt vor jeder einzelnen Reinigung) und daß Du nachweisen kannst, daß Du keine andere Parkmöglichkeit hast, und daß die Verschmutzungen wirklich vom Baum kommen (Zeugen).

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
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    READY.

  • Ich dachte auch immer das man das Nachbarsgewächs wegschneiden darf! Aber da es sich nicht um dein Grundstück handelt? hmmm.
    Aber du wirst auch für den Parkplatz zahlen?
    Mit dem vermieter mal reden was der meint? Ist ja dann sein Grundstück?
    Also wenn bei uns die Nachbarshecke den Eingang verwildert schneiden wir die auch einfach ab, allerdings beschwert sich der nicht *ggg* bzw hat noch nicht und wir schneiden die auch wies grad passt ( genauso wie unseren Kirschbaum, der wird auch geschnitten wenn Äste beim Rasenmähen stören, der steht auch schon 16 Jahr und bisher wächst und gedeiht der wie Unkraut ( und dann auch noch Sauerkirschen :mad: )

  • Vielleicht wäre es besser gewesen, erst deinen Vermieter über den Mangel des zugehörigen Parkplatzes zu informieren und Ihn um Abhilfe zu bitten.


    Ich kenne ja die Mietsituation nicht näher, aber kann es zwischen Nachbar und deinem Vermieter ein engeren Kontakt geben. Soll gar nicht selten sein, dass der Steuerberarter das Grundstück neben seinem Klieneten sein Eigen nennt usw.


    Da wäre es nämlich nicht sehr sinnvoll das begonnene Mietverhätnis durch ein unüberlegte Aktion zu stören.


    Wäre es nicht möglich innerhalb der Sommermonate auf dem nichtgenutzten Grundstück ein Parkplatz zu finden, so dass quasi die problematische Phase Somme überbrückt wird? Das der Nachbar das Problem ja beheben will, nur nicht jetzt scheint er ja erklärt zu haben.



    Siemensanier

  • Wie wärs als pazifistische Zwischenlösung ;) mit so einer "Foliengarage", also mit einem großen Folienüberzieher, der das komplette Auto abdeckt, so daß der Sabber vom Kirschbaum zumindest nicht mehr auf den Lack geht?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Wie wärs als pazifistische Zwischenlösung ;) mit so einer "Foliengarage", also mit einem großen Folienüberzieher, der das komplette Auto abdeckt, so daß der Sabber vom Kirschbaum zumindest nicht mehr auf den Lack geht?



    Tolle Idee!


    Aber sprich es doch ruhig aus. Ein AutoKondom!



    Siemensanier


    PS: Da kann nichtmal die katholische Kirche was gegen haben. Aber bezahlen sollte diese der gute Herr Nachbar.

  • Mein Eigentümer wohnt hier im Ort, der Eigentümer des Nachbargrundstückes wohnt am anderen Ende von Deutschland. Dass die sich kennen bezweifle ich sehr stark.


    Da mir daran gelegen ist, es nicht mit meinem Eigentümer zu versauen (Privateigentümer, an den ich aber nur über die Hausverwaltung rankomme), wollte ich den nicht einschalten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen auch, dass die Reaktion hier einige Wochen dauern kann ...


    Von solchen Abdeckfolien halte ich nicht viel. Die machen viel Arbeit und kratzen, wenn Wind kommt, auch übern Lack.


    Ein Parkplatz auf dem Nachbargrundstück ist nicht möglich. Es ist nicht befestigt und sehr (!) uneben, es gibt auch keinen abgesenkten Bordstein zum auffahren.


    Naja, so wie es scheint werde ich einfach anderthalb Meter weiter hinten parken und hoffe, dass die anderen noch rauskommen. Und sollte sich bis nächsten Winter nichts getan haben, dann hat die Schneelast "zufällig" die Äste über meinem Parkplatz abgebrochen *g*

  • Naja, die Foliengarage nur während längerer Nutzungspausen zu verwenden bringt nicht viel, und die Foliengarade wirklich ständig zu verwenden ist imho vom Aufwand her nicht praktikabel.


    Der Ast muss wohl weg. So sollte man einen Baum im Sommer nicht schneiden, aber einen oder zwei Äste wegzuscheiden wird wohl den Baum schon nicht schwerwiegend schade


    Zitat

    Der Besitzer kann Dich belangen, und Du musst den ursprünglichen Zustand so weit möglich wieder herstellen. Also einen Gärtner bezahlen, der den Ast wieder anklebt (sowas ist möglich aber teuer). Oder eben Schadenersatz zahlen.


    Äste wieder ankleben hätte ich nicht gedacht das sowas geht. Denke auch nicht das jemand wirklich sowas machen lässt. Fazit: Ast umgehend kleinhacken. Schadensersatz für einen Ast kann ja nicht so hoch sein.

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