Hallo zusammen,
nachdem hier viele andere schon einmal nach Hilfe gesucht haben, brauch auch ich etwas Unterstützung und bitte um Hilfe
Problem: Ich bin in eine neue Wohnung umgezogen. Zu der Wohnung gehört ein Parkplatz, der an das Nachbargrundstück (mehr oder weniger verwildertes brach liegendes Baugrundstück ohne irgendwas drauf) grenzt.
Am Rand des Nachbargrundstückes ist ein Kirschbaum, der mit einigen Ästen direkt über mein Auto hängt.
Folge: Das Auto ist sehr (!) dreckig durch den Dreck der allgemein von Bäumen fällt und nun noch mehr durch die langsam runterfallenden Kirschen.
Da ich mich nicht einfach an fremdem Eigentum vergreifen wollte, habe ich den Eigentümer des Nachbargrundstücks angeschrieben (er steht übrigens namentlich nicht an der Bau-Info-Tafel, habe seine Adresse über die Inverssuche mit der einzig genannten Tel.-nr. gefunden) und um Beiseitigung der Überstehenden Äste gebeten (Frist: über 2 Wochen).
Heute, kurz vor Ablauf der Frist, meldet sich der Eigentümer des Nachbargrundstücks per Brief. An der Art und Weise des Briefes gehe ich davon aus, dass es sich um einen Rentner handelt (Schreibmaschine, Anrede mit Ausrufezeichen statt Komma beendet etc.). Der Mann wird also viel Zeit haben, mich zu ärgern wenn er das will. Deshalb möchte ich nicht unüberlegt handeln.
Inhalt seines Briefes (gekürzt):
1. Der Baum steht in Blüte in Saft, es kann erst im Winter eine Korrektur gemacht werden
2. Als Mieter darf ich das nicht beanstanden, das darf nur der Eigentümer
3. Da es sich um einen Jahrzehnte langen Baumbestand handelt, darf nicht einfach geändert werden.
Ergo: Mein "Wunsch" kann nicht erfüllt werden, da das Gesetz und die Rechtssprechung Vorrang haben. Er wird das städtische Gartenbauamt einschalten und deren Ergebnis abwarten.
So lange kann/will ich aber nicht warten ... denn in der Zwischenzeit wird mein Auto mehr als nur versaut. Ein anderer Parkplatz geht nicht, es gibt nur noch 2 andere und beide sind vermietet (Kirschbaumproblem habe aber nur ich). Einfach weiter hinter fahren geht dauerhaft auch nicht, weil die der Nachbarparkplätze dann nicht mehr raus kommen (sehr enges Grundstück).
Vor mir hat es niemanden gestört, da eine Firma den Parkplatz hatte und bei Betriebsautos denken die meisten anders als bei eigenem Eigentum.
Zur Info:
Es handelt sich "nur" um einen nichtmal 10cm dicken Ast mit einer Länge von reichlich 1 Meter und etwas Kleingehölz. Der Baum ist so groß, dass es in seinem Gesamtbild nicht auffällt wenn etwas fehlt.
Nun die Frage -> Was machen?
Einfach absägen? Was würde passieren? Hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks irgend eine Möglichkeit mich dafür zu belangen? Immerhin ragt sein Baum auf ein fremdes Grundstück. Ist es verboten, Obstbäume während der Tragezeit zu verschneiden, schadet es ihnen?
Mit etwas Mühe könnte ich den störenden Ast etwas wegbekommen, indem ich ihn mit einem Strick wegziehe und festbinde. Dazu müsste ich aber auf das (eingezäunte) fremde Grundstück. Ist das Hausfriedensbruch?
Muss ich hier meinen Vermieter einschalten und den damit nerven und noch mehr Zeit verschwenden (meine Hausverwaltung braucht schon Wochen, um mir Ihre Bankverbindung zu nennen weil sie unfähig ist, eine Einzugsermächtigung aufzuznehmen ...).
Einfach ignorieren scheidet für mich aus, da die Parkplatzsituation hier nicht sehr rosig ist ... und ich möchte meinem (neuen) Auto nicht unnötig Schaden zufügen und durch die wärmebedingt "eingebrannten" Verharzungen den Lack ruinieren.
Ich würde mich sehr über sachliche und direkte Hilfe, möglichst mit Quellen, freuen und danke schonmal, dass sich der Eine oder Andere die Zeit dafür nimmt
Achja: Bitte sagt mir nicht, ich soll einfach warten. Denn die Kirschen hängen JETZT dort und fallen langsam runter, nicht erst später ...
Danke. Mario.