4.1.7 Absicherung der Entstörungsfrist
Wenn die Deutsche Telekom die Entstörungsfrist nicht
einhält und die Verspätung zu vertreten hat, schreibt sie
– 25,57 EUR bei einer Verspätung von bis zu 48 Stunden,
– 51,13 EUR bei einer Verspätung von mehr als 48
Stunden.
Bei der Ermittlung der Verspätung werden Samstage,
Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht berücksichtigt.
Die Deutsche Telekom verrechnet die Gutschrift mit ihren
Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis. Ansprüche
des Kunden auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
Leider darf ich die Kunden an der Hotline nicht aktiv auf o. g. AGB-Abschnitt hinweisen. Aber viele wollen die AGB auch gar nicht lesen oder sind zu faul dazu. Selbst schuld.