Base: Kündigungsbestätigung per Mail ?

  • Hallo,


    habe meinen Basevertrag per Fax vor zwei Wochen gekündigt und um eine schriftliche Bestätigung gebeten.
    Erhalten habe ich eine Mail in welcher meine Kündigung bestätigt wird (auch mit dem genauen Datum).


    Weiß jemand ob das dort jetzt immer so gemacht wird, oder erhält der eine Kunde einen Brief und der nächste eine Mail ?
    Bin ich mit einer Mail auch auf der sicheren Seite, oder könnten die behaupten das der Vertrag nicht gekündigt wurde ?


    Wäre für eine kurze Antwort echt dankbar.


    Pastler

  • Hi,


    mir bestätigte BASE per Briefpost die Kündigung.
    Allerdings war das eine außerordentliche Kündigung und in dessen Verlauf reagierten sie auf meine Einschreiben machmal auch per E-Mail.


    Ich würde Dir raten, dass Du die Email beantwortest und darum bittest, dass sie es Dir schriftlich (Briefpost oder Fax) nochmal bestätigen, da E-Mails nicht immer selben Anerkennungsstatus genießen.

    Ein großer Staat regiert sich nicht nach Parteiansichten.
    Otto von Bismarck

  • Zitat

    Original geschrieben von Einherjar
    da E-Mails nicht immer selben Anerkennungsstatus genießen.


    Nämlich wo nicht?


    Fühle mich mit einem Brief auch "besser", aber sollte eigentlich egal sein.

    iPhone X 256GB

  • Nö. Ausdrucken und gut ist. Muss dann ja auch gewürdigt werden. Habe es jedenfalls noch nie erlebt, dass ein Richter sagte: das ist ja eine ausgedruckte Mail, so etwas kenne ich nicht. ;)


    Man muss bei der Base-Mail nur eben drauf achten, dass die eigene Base-Nummer oder Kundennummer in der Mail enthalten ist. Sonst kann man den Text - wie bei einem Brief - nicht zuordnen. ;)

    iPhone X 256GB

  • Ach, wie oft hast du denn schon vor Gericht Emails als Beweismittel vorgelegt?


    Wenn die andere Seite die Mail nicht bestreitet ist ja gut.
    Im Streitfall ist eine Email als Beweismittel aber numal untauglich, da dort alles vom Adressfeld bis zur Nachricht gefälscht werden kann. Erst Recht, wenn du sieeinfach ausdruckst! :rolleyes:
    In diesem Fall brauchst du nunmal ein Schreiben mit Unterschrift, das gilt dann als Anscheinsbeweis. Da wird dann zur Not einfach ein Schriftsachverständiger hinzugezogen.

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