Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?

  • Re: Re: Re: Re: Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von datmoe
    Was halt wirklich schlimm wäre, wäre eine Vorstrafe. Aber da mir eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, wird es wohl darauf hinaus laufen, oder? Kann ein Anwalt da was machen?


    Hast Du mein Posting zu dieser Frage überlesen? :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Das ist völliger Unsinn, wer sagt denn sowas?


    Ich glaube kaum, dass Du für eine Trunkenheitsfahrt zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wirst... :D Es sei denn, sowas ist schön öfter mal vorgekommen ;)


    Eine Vorstrafe ist IMHO völlig Weltfremd. Du hast doch geschrieben dass Du noch nie auffälig warst...

  • SvenBln


    Da mir aber eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, ist es doch klar, dass ich dann vorbestraft bin, oder nicht?

    datmoe

  • Zitat

    Original geschrieben von datmoe
      SvenBln


    Da mir aber eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, ist es doch klar, dass ich dann vorbestraft bin, oder nicht?


    Natürlich wird das im Bundeszentralregister erfasst, allerdings nicht im Polizeilichen Führungszeugnis! Du bist also nicht Vorbestraft, nur wenn du eine Geldstrafe über 90 Tage oder einen Freiheitsstrafe über 3 Monate bekommst.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    ..Den Führerschein kann dir das Gericht nicht entziehen, da die Straftat nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen worden ist.
    ..


    Das ist falsch. Als Radfahrer ist man genauso Verkehrsteilnehmer, wie jeder Autofahrer auch und somit gelten die selben Verkehrregeln auch für Radfahrer, darüber sollte sich jeder mal bewusst werden.
    Und wer als Führerscheininhaber es nicht lernt, sich auch als Radfahrer ordentlich zu verhalten, dem sollte auch ruhig mal der Führerschein entzogen werden - ich finde das absolut i.O.


    Ab 1,6 Promille ist als Radfahrer eine MPU fällig, Nichtbestehen = Führerschein weg. Ein Bekannter von mir hat genau wegen so einer Blödheit vor einigen Jahren seinen Führerschein 3 Monate abgegeben, da gab es zu seinem Glück noch keine MPU für Radfahrer.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Ab 1,6 Promille ist als Radfahrer eine MPU fällig, Nichtbestehen = Führerschein weg.


    Natürlich, und das wird in dem Fall hier auch passieren.


    Allerdings wird der Führerschein dann nicht durch das Gericht entzogen.

  • Aus eigener Erfahrung (nicht persönlich)


    Nimm dir einen Anwalt. Der mindert den Kollateralschaden erheblich. Und ich für meinen Teil habe gelernt, nie etwas anzurühren, wenn ich fahre. nicht mal das sonst übliche Glas Sekt/Prosecco.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Natürlich, und das wird in dem Fall hier auch passieren.


    Allerdings wird der Führerschein dann nicht durch das Gericht entzogen.


    Irgendwie ja schon, da dieses den MPU ja anordnet ;)
    Übrigens hattest du oben geschrieben das dies nicht passiert da hier kein Kraftfahrzeug bewegt wurde und diese Aussage ist halt schlicht und einfach falsch.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Wielange muss man denn auf dem Fahrradweg liegen, bis die Polizei kommt?
    Oder hast Du die selbst gerufen?
    Doch wohl eher nicht, oder?


    Im Normalfall steht man doch auf, fährt oder schiebt weiter und gut ist, oder?


    Grüße MOSE

  • Also ich finde es zwar generell richtig, dass bei einer Alkoholfahrt eingeschritten wird. Aber ein wenig übertrieben finde ich es schon. Ich mein hey, er hat schließlich das Fahrrad genommen und nicht das Auto. Wahrscheinlich war es nachts, kaum Verkehr und die Polizei hatte Langeweile.


    Wenn ich mit Kraftfahrzeugen unterwegs bin, trinke ich auch keinen Schluck Alkohol. Aber auf dem Fahrrad muss das schonmal drin sein. Klar, über 2 Promille sind viel. Aber es war immer noch ein Fahrrad.


    Wie ist das gesetzlich eigentlich festgelegt? Gilt das nur bei Fahrrädern oder auch bei Inline-Skates, Hippe Alu-Tret-Roller und so Zeugs?


    Und was ist, wenn ich zu Fuß besoffen über eine rote Ampel gehe und dabei stolpere? Muss ich dann auch zur MPU?


    Grüße
    knolle

  • Das was Martyn schrieb, ist schon zutreffend.


    Das Gericht kann die Fahrerlaubnis (es geht nicht um das bloße Legitimationspapier Führerschein) nicht entziehen, da keine Verkehrsstraftat im Zusammenhang mit einem Kfz vorliegt.


    Jedoch kann die Fahrerlaubnisvehörde diesen "Vorfall" beu der Beurteilung der Eignung des TE zum Kraftfahrzeugführer berücksichtigen und ggf. eine Überprüfung der Eignung (aka MPU) anordnen.


    Das geht i.Ü. auch bei einem schwer alkoholisierten Fußgänger, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass es diesem an der erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt (bspw. 2 Promille am Mittag und mehrmals derart aufgefallen).


    Der "Vorfall" wird jedoch bereits als Straftat verfolgt, dafür reicht bereits das alkoholisierte Führen eine Fahrzeugs (was ein Fahrrad ja unzweifelhaft ist) aus. Beim Fahrradfahrer geht man von einer absoluten (also unwiderlegbar vermuteten) Fahruntüchtigkeit ab einer BAK von 1,7 Promille aus (tlw. auch schon ab 1,5 Promille). Dabei wird es i.d.R auf eine Geldstrafe hinauslaufen.


    Zusötzlich wird die Entscheidung des Gerichts im VZR eingetragen (ich glaube +7 Pünktchen).




    Wurde denn festgestellt, dass das Rad gefahren wurde (Zeugen, eigene Einlassungen) bzw. steht das wegen dem Verletzungsbild fest? Man kann ja auch beim Schieben blöd hinfallen :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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