Na da bin ich mir ja eben nicht so sicher!
Die Urteile sprechen ja fast alle davon, dass man bei einem "relativ geringen" Alk. Gehalt als Radfahrer noch Versicherungsschutz hat
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Na da bin ich mir ja eben nicht so sicher!
Die Urteile sprechen ja fast alle davon, dass man bei einem "relativ geringen" Alk. Gehalt als Radfahrer noch Versicherungsschutz hat
Moin!
datmoe, mich, und andere sicher auch, würde mal interessieren, was denn damals nun passierte / darauf folgte (oder auch nicht)?
Unaufgeklärte Grüße
Leif aka Daydreamer
ZitatOriginal geschrieben von Braindead
Eigentlich ist ein Führerscheinentzug nicht im Sinne der Gleichberechtigung. Denn ein Führerscheininhaber wird durch fällige MPU mit verbundenem Führerscheinentzug ungleich härter bestraft als ein Vehrkehrsteilnehmer ohne Pappe.
Interessanter Gesichtspunkt
Was passiert einem denn, wenn man keinen Führerschein hat (und als betrunkener Fahrradfahrer erwischt wird)? Natürlich ausser den schon erwähnten Folgen, die auch den Radfahrer mit Führerschein treffen können...
Passiert da wirklich nichts oder bekommt man z.b. eine Sperre den Führerschein erst später machen zu können oder bekommt man dann die Flensburg-Punkte nachgetragen, wenn man irgendwann den Führerschein macht?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von cogogt
Mag nicht extra einen Thread aufmachen.
Mir ist ähnliches passiert.
Rad gefahren, gestürzt, verletzt.
Unfallursache waren aber definitiv Wegeverhältnisse und Witterung.
Das ganze hat sich allerdings in den frühen Morgenstunden nach einer Feier zugetragen.
Habe da auch Bier getrunken, war aber nicht betrunken(m.E. max. 1 Promill,eher weniger) und auch absolut fahrtüchtig.
Bin auch selbstständig ins Krankenhaus, wo ich mich auch vollkommen normal artikulieren konnte.(ca. 1h nach Unfall da gewesen)
Nun kommt die interessante Frage:
Ich habe eine Unfallversicherung - leider werde ich wohl teuere ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, die von der Versicherung abgedeckt sind.
Aus den Versicherungsbedingungen:
"Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
[...]
Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf
Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, [...]"
Stellt sich die Frage der Definition von "Trunkenheit"
Die Versicherung will wissen, ob ich 24h vor dem Unfall Alkohol konsumiert habe und wieviel und ob ggf. ein Alk.-Test gemacht wurde(->nein)
Ich will nicht lügen! Also nicht dass mir jemand mit Versicherungsbetrug oder so kommt..
Habe z.B. das gefunden:
http://www.finanztip.de/recht/…lisierung-trunkenheit.htm
http://www.ra-butterbach.de/ak…rung-und-trunkenheit.html
http://www.123recht.net/article.asp?a=16601&ccheck=1
-> fast alles Einzelurteile, nichts verbindliches
Ich weiß (noch) nicht, was im Arztbericht steht aber die Ärzte könnten sicher bezeugen, dass ich mich normal artikulieren konnte und auch keine Aussetzter in der Motorik hatte...
Vll. hat ja jemand eine Idee.
VIelen Dank!
Meines Erachtens:
Da kein Alkoholtest oder eine Blutprobe mit dem Alkoholwert vorliegt, kann dir nicht nachgewiesen werden inwieweit du fahruntüchtig gewesen bist. Selbst wenn du Alkohol getrunken hast und dies zugibst, so kann trotz dieser Ehrlichkeit, nicht mehr zweifelsfrei geklärt werden, inwieweit du fahruntüchtig gewesen bist.
jdf
Du hast quasi die Frage selbst beantwortet.
Auch ohne Lappen wird man registriert und darf dann das Fahrverbot nachträglich antreten, wenn ein Führerschein evtl. später gemacht wird.
Wenn man sturzbesoffen auf dem Rad war, kann es evtl. sein, dass man im Vorfeld eine MPU machen muss, befor man überhaupt den Lappen machen darf, oder man ist für einige Jahre gesperrt, in der man keinen Führerschein machen darf.
Also, sollte man lieber die Finger von Alk lassen, wenn einen die möglichen Konsequenzen nicht passen.
@ newage_02
Nee, beantwortet hab ich gar nix (sollte KEINE rhetorische Frage sein, der Zitierte sagte doch es gebe eine Ungleichbehandlung, also könnte es genauso sein dass man nicht registriert wird, sonst wäre seine Aussage ja falsch), hab gefragt weil mich die Antwort wirklich interessiert. Was Du schreibst ist das nur deine Vermutung oder woher stammen die Infos? Es widerspricht jedenfalls der Aussage von Braindead, auf die ich mich mit meiner Frage bezog.
Naja, hatte mich nur auf das Gesicht des Bullen gefreut der mit den Lappen wegnehmen will wenn er mich erwischt und ich ihm dann antworten kann "Ätsch, hab gar keinen" :p
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!