Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?

  • Na da bin ich mir ja eben nicht so sicher!


    Die Urteile sprechen ja fast alle davon, dass man bei einem "relativ geringen" Alk. Gehalt als Radfahrer noch Versicherungsschutz hat

  • Moin!


    datmoe, mich, und andere sicher auch, würde mal interessieren, was denn damals nun passierte / darauf folgte (oder auch nicht)? ;)


    Unaufgeklärte Grüße
    Leif aka Daydreamer

    Wenn der Flirt ein Spiel mit dem Feuer ist, dann ist die Hochzeit eine fahrlässige Brandstiftung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Eigentlich ist ein Führerscheinentzug nicht im Sinne der Gleichberechtigung. Denn ein Führerscheininhaber wird durch fällige MPU mit verbundenem Führerscheinentzug ungleich härter bestraft als ein Vehrkehrsteilnehmer ohne Pappe.

    Interessanter Gesichtspunkt ;)


    Was passiert einem denn, wenn man keinen Führerschein hat (und als betrunkener Fahrradfahrer erwischt wird)? Natürlich ausser den schon erwähnten Folgen, die auch den Radfahrer mit Führerschein treffen können...


    Passiert da wirklich nichts oder bekommt man z.b. eine Sperre den Führerschein erst später machen zu können oder bekommt man dann die Flensburg-Punkte nachgetragen, wenn man irgendwann den Führerschein macht?


  • Meines Erachtens:
    Da kein Alkoholtest oder eine Blutprobe mit dem Alkoholwert vorliegt, kann dir nicht nachgewiesen werden inwieweit du fahruntüchtig gewesen bist. Selbst wenn du Alkohol getrunken hast und dies zugibst, so kann trotz dieser Ehrlichkeit, nicht mehr zweifelsfrei geklärt werden, inwieweit du fahruntüchtig gewesen bist.

  • jdf
    Du hast quasi die Frage selbst beantwortet.
    Auch ohne Lappen wird man registriert und darf dann das Fahrverbot nachträglich antreten, wenn ein Führerschein evtl. später gemacht wird.


    Wenn man sturzbesoffen auf dem Rad war, kann es evtl. sein, dass man im Vorfeld eine MPU machen muss, befor man überhaupt den Lappen machen darf, oder man ist für einige Jahre gesperrt, in der man keinen Führerschein machen darf.


    Also, sollte man lieber die Finger von Alk lassen, wenn einen die möglichen Konsequenzen nicht passen.

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  • @ newage_02


    Nee, beantwortet hab ich gar nix (sollte KEINE rhetorische Frage sein, der Zitierte sagte doch es gebe eine Ungleichbehandlung, also könnte es genauso sein dass man nicht registriert wird, sonst wäre seine Aussage ja falsch), hab gefragt weil mich die Antwort wirklich interessiert. Was Du schreibst ist das nur deine Vermutung oder woher stammen die Infos? Es widerspricht jedenfalls der Aussage von Braindead, auf die ich mich mit meiner Frage bezog.


    Naja, hatte mich nur auf das Gesicht des Bullen gefreut der mit den Lappen wegnehmen will wenn er mich erwischt und ich ihm dann antworten kann "Ätsch, hab gar keinen" :p

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