ZitatOriginal geschrieben von Enis
was heißt nicht mein ernst?
es wurde einnfach nicht vertragsbestandteil, dass die erstattung nur stattfindet, wenn man eine sms an ihn schickt...
das nachträglich noch zu ändern geht bei unserem bestehenden schuldverhältnis nicht -.-
ich mein im zweifelsfall werde ich die 2 sms schon schicken, grundsätzlich in ordnung finde ich es aber nicht
Deine rechtliche Betrachtung ist natürlich vollkommen korrekt, darum ging es mir auch nicht.
Mein Punkt ist die Verweigerung, zwei SMS zu schicken, weil es dafür keine vertragliche Grundlage gab. Zwei SMS, die vielleicht 40 Cent kosten. Bei diesem Schnäppchen? Hast du deine Unterlagen auch "unfrei" geschickt, um 55 Cent Porto zu sparen?
In Ordnung finde ich deine Einstellung nicht, die den Fortbestand bzw. die Wiederholung einer solchen Aktion gefährdet.
Ich bin gerne bereit dir das Vermögen von 40 Cent per Paypal oder klassisch zu überweisen, damit du keinen Schaden erleidest.
ZitatOriginal geschrieben von altaso
rechtlich vielleicht nicht, aber es wäre nur ja wohl nicht zu viel des guten auf freiwilliger Basis dieses zu tun oder???
Wollt ihr solch Angebote auch in Zukunft haben?
Was ist denn das für eine Mentalität gerade? Also zwingen sollte er uns nicht bei den bestellten Verträgen aber freiwillig werde ich es trotzdem tun. Und das solltet ihr auch machen. *Kopfschüttel*
... mein Denken!
ZitatOriginal geschrieben von Krabbenkopf
"Erst wenn der letzte Händler vor TT das Weite gesucht, es nur noch gebrandete Handys direkt von Vodafone und eine Playstation nur noch direkt bei Karstadt gibt, erst wenn Euch Kollegen erzählen, dass es im Internet mal richtig gute Angebote gab in grauer Vorzeit - erst dann werden wir sehen, dass Gier doch Hirn frißt..."
:top: