Nun wenn es wirklich eine Fehlbuchung ist, und die nicht rechtzeitig bemerkt wird, dann wird sowas (auch bei 4stelligen) Beträgen auch schon mal als "Verlust aus Fehlbearbeitung" ausgebucht.
Völlig fiktives Beispiel
Stellen wir uns Konten eines Stromversorgers vor, da laufen die Kundenkonten von mittelständigen und größeren verarbeitenden Betrieben mit regelmäßigen vierstelligen Summen in Tausender-Stückzahlen. Jetzt wird da eine falsch gebucht, das merkt man eher mal zum Jahresabschluß falls überhaupt (da kenne ich Fälle, da wird nach 5 Jahre alten Buchungen recherchiert).
Nun werden die (sagen wir mal 4.000 EUR) nach zwei Jahren lieber "ausgebucht" als "gesucht".
Ich sage mal heuristisch, wenns nach 6 Monaten immer noch drauf ist, wird's interessant.
Grundsätzlich würde ich es aber auf dem Konto belassen, denn abheben sichert nicht vor Rückbuchung. Es sei denn er plant sowieso gerade die Kontoauflösung und den unbekannten Verzug ins Ausland, ohne den Gedanken der Rückkehr vor Ablauf von 30 Jahren :p