Bankirrtum zu Gunsten des Kunden

  • Mit der Lebensgefährtin in ein Edelrestaurant gehen, Rechnung aufheben und dann im Falle des Falles Entreicherung geltend machen ;-)

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    und dann im Falle des Falles Entreicherung geltend machen ;-)


    Blöd nur das dies hier nicht Zutritt :D


    @ Lokomotive
    Und dann? 7 Jahre wie ein Harz-Empfänger leben wegen 9000€? Ne also da kann man in der Zeit ein Bisle mehr ansparen :rolleyes:

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive
    Als Student das Geld abheben und Privatinsolvenz anmelden.


    Mädels, nun kommt mal wieder klar hier... :D
    Wenn er ernsthaft meint, seiner Bank wird es nicht auffallen, wenn auf einmal irgendwo Geld abhanden gekommen ist, dann sollte man ihn in seinem Glauben belassen und ihn in die offene Klinge rennen lassen.


    Was das Thema "Abheben von 4stelligen Summen" betrifft... Also bei mir funktionierts auch. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Ich würds runternehmen, cash damit zur Bank gehen und sagen, hey das hab ich gefunden, gehört wohl euch. Wie siehst aus mit meinem Finderlohn? :D ;)


    der war gut ! ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive
    Als Student das Geld abheben und Privatinsolvenz anmelden.


    Kein Handyvertrag, keine Kreditkarte, keine Kredite, keine Wohnung (bei bestimmten Vermietern), ständig Nerverei durch Agentur für Arbeit, usw.?


    Grundsätzlich ist eine Privatinsolvenz nicht Chic, aber unter 1000 X 12 X 7 = fast 85.000 Euro bringt einem das auf die sieben Jahre gesehen doch auch nichts. Dann besser die Beträge abzahlen oder gar nicht erst zu Schulden kommen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    ständig Nerverei durch Agentur für Arbeit, usw.?


    Nö. Privatinsolvenz kann man IMHO oft nur mit Arbeitsplatz einreichen. Schließlich sollen ja über die 7 Jahre, wenigstens ein Teil der Schulden abgebaut werden. Stichwort: Mitwirkungspflicht!


    MfG Kai

  • Wenn die Fehlbuchung zu Ungunsten des Kunden gegangen wäre, würde dieser sofort Gewhr bei Fuss stehen und dies bei der Bank reklamieren. Warum dann jetzt nicht genauso?!?


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Für manche Leute ist der Reiz, "die da oben" zu bescheissen, viel zu verlockend, um alle Tricks und Kniffe zu ziehen. Selbst wenn sich der Hauch einer Chance ergibt, wird seitenlang diskutiert, wie man der Bank/Mobilfunkbetreiber/Ebayhändler/Onlineshop noch ein paar Cents abpressen kann.


    Aber wehe die Bank macht mal einen Fehler zu ungunsten des Kunden. Dann sind die, die hier ernsthaft glauben, das Geld würde ihnen gehören etc. pp. die ersten, die Zeter und Mordio schreien und was von böser böser Abzocke... :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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